Kein Rücktrittsrecht für Standortvermieter (Allgemein)

KlaKla, Mittwoch, 17.01.2007, 13:16 (vor 6350 Tagen)

Buchberger Unternehmer will nach heftigen Bürgerprotesten Vertrag mit Orange annullieren

Mit einer solch starken Opposition hatte man seitens «Fehrtech> nicht gerechnet. «Darüber hätte Orange uns informieren müssen>, ist Firmeninhaber Jakob Fehr überzeugt. Schliesslich seien der Mobilfunkanbieterin aufgrund von vorgängigen Gesprächen die zu erwartenden Proteste bekannt gewesen. «Da wir darüber nicht orientiert worden sind, wollen wir nun vom Vertrag zurücktreten>, so Fehr.
Man habe zwar Verständnis für die geschilderte Situation, sei jedoch aufgrund der Netzplanung auf den Standort angewiesen und nicht willens, den Vertrag aufzulösen, schreibt Orange im bestimmt nicht letzten Briefwechsel mit dem Buchberger Unternehmen.

Quelle: Züricher Unterländer von Dagmar Appelt
veröffentlicht am 17.01.2007

Kommentar: Das sollte allen eine Warnung sein. Wenn man mit den Betreibern einen Vertrag geschlossen hat, gibt es kein Zurück!

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Standortvermieter

Der Vertrag

AnKa, Mittwoch, 17.01.2007, 23:06 (vor 6350 Tagen) @ KlaKla

Kommentar: Das sollte allen eine Warnung sein. Wenn man mit den
Betreibern einen Vertrag geschlossen hat, gibt es kein Zurück!

Das ist zunächst einmal allgemeiner Usus. Einen Vertrag schliesst man in der Absicht, diesen einzuhalten.

Darauf gründet ein Großteil der Sicherheit, die uns als glücklicherweise in einer offenen Gesellschaft lebenden Bürgern vergönnt ist.

Standortvermieter, aufgepasst!

KlaKla, Donnerstag, 18.01.2007, 10:57 (vor 6349 Tagen) @ AnKa

Arbeitskreise wie z.B. dieser, appelliert eindringlich an alle Haus- und Grundbesitzer.
Bitte schließen Sie keinen Vertrag im Alleingang mit einem Mobilfunkbetreuer.

Warum sollten Sie als Privat- oder Geschäftsmann keinen Standort anbieten?

- Die Haftung für mögliche Schäden gesundheitlicher Art liegt neben dem Betreiber auch beim Vermieter.
- Ein negativer Einfluss auf Immobilienwerte im direkten Umfeld einer Mobilfunkanlage ist schon heute Realität.
- Anfeindungen in der Nachbarschaft werden nicht ausbleiben.

Noch etwas sehr Wichtiges:
Manche potenziellen Standortgeber haben mit der Betreiberfirma einen Vorvertrag geschlossen und sind im guten Glauben, dass man aus diesem vor einem definitiven Vertragsabschluss wieder aussteigen kann. Dem ist leider nicht so. Es ist nämlich nicht der Titel des Vertragswerkes maßgebend, sondern sein Inhalt, auch wenn es ein Vorvertrag ist. Und dieser ist von den Juristen der Betreibergesellschaft in einem solch juristischen Fachchinesisch abgefasst, dass diese
Bedingung zwar erfüllt ist, aber ein Laie die darin enthaltenen Fußangeln nicht erkennen kann. Der Betreiber wird seinen Vertragspartner darüber nach allen bisherigen Erfahrungen natürlich nicht informieren. Also nie einen Vorvertrag abschließen, sondern sich Bedenkzeit erbitten, damit der Vertragsentwurf auf etwaige Klauseln überprüft werden kann.

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Versicherung, Standortvermieter

Standortvermieter, aufgepasst!

charles ⌂ @, Donnerstag, 18.01.2007, 12:53 (vor 6349 Tagen) @ KlaKla

Ich hatte mal irgendwo gelesen dass man doch kündigen kann, wenn man nachweisen kann, das man Umsatzmässig dadurch grosse Verluste hat.

Zum Beisspiel einen Bäcker, der durch seine Antenne das grsossteil seiner Kunden verloren hat, und deswegen sein Umsatzverlust beweisen kann, dürfte kündigen.

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Charles Claessens
www.milieuziektes.nl

Standortvermieter, aufgepasst!

KlaKla, Donnerstag, 18.01.2007, 17:19 (vor 6349 Tagen) @ charles

Ich hatte mal irgendwo gelesen dass man doch kündigen kann, wenn man nachweisen kann, das man Umsatzmässig dadurch grosse Verluste hat.

Ich hab mal was von 15 % Umsatzeinbusse gelesen.

Vor Vertragsabschluss sollte man sich ausrechnen, ob die Mieteinnahme dass auffangen kann. Die Mieteinnahme sollte auch noch evtl. Schadenersatzansprüche abdecken können. Wenn nicht, dann Finger weg, oder eine höhere Mieteinnahme verlangen.

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