Recht: Klage Wertverlust durch Mobilfunkanlage (Allgemein)
Anwohner macht vor Gericht Front gegen Anlage im Westen - Weitere Sendeanlagen geplant
George Stavrakis, 04.11.2008
Stuttgart - Die Mobilfunkanlage an der Bismarckstraße beschäftigt jetzt das Verwaltungsgericht (VG). Dort klagt ein Nachbar gegen den Sendemast, er macht die Wertminderung seiner Wohnung und Gesundheitsgefahren geltend. Weitere Anlagen sind geplant und sollen gerichtlich durchgesetzt werden.
Die Mobilfunkanlage auf einem Seniorenheim an der Bismarckstraße 57 im Stuttgarter Westen sorgte bereits vor ihrer Installierung im Juli 2006 für Ärger. Zum einen macht eine Bürgerinitiative Front gegen die Antenne, zum anderen hatte sich die Stadt ursprünglich gegen die Anlage gewehrt.
Inzwischen funkt es aber an dem umstrittenen Standort - und das wird wohl auch so bleiben. Denn die Klage des Anwohners vor dem VG hat wohl keinen Erfolg. Das ließ die Vorsitzende Richterin der 13. Kammer, Annegret Pelka, am Dienstag durchblicken.
Kläger Ulrich A. argumentiert in seiner Klage gegen die Stadt, die Antenne hätte nicht gebaut werden dürfen, weil dies gegen das Rücksichtnahmegebot verstoße. Der in einem Nachbargebäude im 3. Stock wohnende Mann macht unter anderem Gesundheitsgefahren geltend. So sei nicht ausgeschlossen, dass ein Mensch mit Herzschrittmacher von dem Sendemasten beeinträchtigt werde. Auch Dachdecker oder Schornsteinfeger seien gefährdet. Schließlich stelle die Antenne eine Wertminderung seiner Wohnung dar, so der Kläger. Die Stadt hätte die Anlage nicht vom bestehenden Bebauungsplan befreien dürfen.
Neben dem Kläger trommelt auch eine Bürgerinitiative gegen die Mobilfunkanlage. Eigentümer der Immobilie ist die Evangelische Gesamtkirchenpflege, die mit dem Mobilfunkanbieter Vodafone bereits am 1. März 2000 handelseinig geworden war. Die in der Initiative organisierten Anwohner befürchten gesundheitliche Gefahren durch elektromagnetische Strahlen, insbesondere für die Kinder der umliegenden Kindertagesstätten.
2001 hatte die Stadt den Bauantrag für die Anlage noch abgelehnt, weil im Bebauungsplan Bismarck-/Rötestraße ein besonderes Wohngebiet ausgewiesen worden war, in dem gewerbliche Nutzung nur im Erd- und Untergeschoss erlaubt ist. 2004 wurde jedoch die Landesbauordnung geändert. Seither können Antennen bis zu zehn Meter Höhe ohne Genehmigung gebaut werden. Die Stadt erteilte eine Befreiung vom Bebauungsplan, der Mast wurde aufgestellt und sorgt seitdem für Ärger.
Richterin Pelka hält die Klage des Anwohners zwar für zulässig. Schließlich habe die Stadt damals das besagte Wohnumfeld von gewerblicher Nutzung befreien und so aufwerten wollen. Aber: "Eine solche Mobilfunkanlage verursacht keinen Lärm, keinen zusätzlichen Verkehr und verströmt keinen Geruch", so die Richterin. Zudem seien die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung vorgegebenen Grenzwerte die Strahlung betreffend eingehalten. Bereits 2002 habe das Bundesverfassungsgericht, später der Bundesgerichtshof (BGH) und sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass sich die Gerichte herauszuhalten hätten, wenn derartige Anlagen innerhalb der Grenzwerte funkten.
Der Kläger und die Anwohner dürfen sich wohl keine Hoffnung machen. Es bestehe ein öffentliches Interesse an einer Abdeckung mit Mobilfunkanlagen, das Rücksichtnahmegebot sei nicht verletzt. Und die unbestrittene Wertminderung der Nachbargebäude? Die müsse laut BGH hingenommen werden, so die Richterin. Am Donnerstag wird die Kammer das Urteil verkünden.
In Stuttgart gibt es rund 650 Standorte für Mobilfunkanlagen. Es sollen noch mehr werden. Mobilfunkunternehmen klagen derzeit vor dem VG gegen die Stadt, um an der Rötestraße im Westen eine 9,90 Meter hohe Anlage auf ein Gebäude pflanzen und eine Anlage an der Lupinenstraße in Plieningen erweitern zu können.
Der Vertreter von Vodafone, als Verfahrensbeteiligter bei der Klage von Anwohner Ulrich A. geladen, bestreitet Gefahren für die Gesundheit. Schließlich würden immer mehr Krankenhäuser Mobilfunkmasten auf ihren Gebäuden zulassen und sogar wünschen, um in der Klinik mobil kommunizieren zu können. Solche Anlagen stünden in Stuttgart beispielsweise auf dem Marienhospital und auf dem Robert-Bosch-Krankenhaus. Ihm sei keine "ernstzunehmende Stimme" bekannt, die Gesundheitsgefahren durch die Anlagen bestätige. Quelle: Stuttgarter Nachrichten
Gratis-PDF: Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg
Schwache Argumentationskette
Kläger Ulrich A. argumentiert in seiner Klage gegen die Stadt, die Antenne hätte nicht gebaut werden dürfen, weil dies gegen das Rücksichtnahmegebot verstoße. Der in einem Nachbargebäude im 3. Stock wohnende Mann macht unter anderem Gesundheitsgefahren geltend. So sei nicht ausgeschlossen, dass ein Mensch mit Herzschrittmacher von dem Sendemasten beeinträchtigt werde. Auch Dachdecker oder Schornsteinfeger seien gefährdet.
Ach du meine Güte, der arme Mann ist ja nun wirklich inkompetent beraten, mit diesen schwachen Argumenten einen Rechtsstreit anzuzetteln. Da war die Niederlage fast schon garantiert, bevor er Klage erhoben hat. Allein beim Argument mit dem Herzschrittmacher hebt sich einem als Techniker noch die Augenbraue. Beim VG Stuttgart (Az.: 13 K 4465/06) ist dieser Punkt des Klägers etwas genauer gefasst:
Der Kläger macht geltend, dass die Anlage gegen den Bebauungsplan verstoße und die gemessene Feldstärke über der Mindeststörfestigkeit von medizinischen und anderen technischen Geräten liege ...
Machen wir einfach mal den kleinen Plausibilitätstest: Der Sendemast also soll weg, weil wegen seiner Strahlung der Schrittmacher aus dem Takt geraten soll? Ein völlig unbrauchbares Argument, denn mit einem Handy in der Brusttasche, einer DECT-Anlage auf dem Schreibtisch oder einem WLAN-Router am Klo wäre Ulrich A. mit Sicherheit einer vielfach höheren Maximal-Feldstärke ausgesetzt, als durch den Sendemast nebenan. Wenn überhaupt, haben Träger von (älteren) Herzschrittmachern ein Risiko bei körpernah betriebener Funktechnik. Plausibilitätstest nicht bestanden - der Nächste bitte!
Am Donnerstag wird das Urteil verkündet. Und aller Voraussicht nach wird Herr A. unterliegen weil er eben nichts zu melden hat. Wenn überhaupt eine Chance zu sehen ist, dann allein aus formalen Gründen und nicht wegen technisch/gesundheitlich zwingender Argumentation. Das heißt, selbst bei einer überraschenden Wendung wird nicht viel Herausspringen, wenn das Urteil stark von der in der Bismarckstraße gegebenen Bedingungen abhängt, die es so in der Republik kein zweites mal gibt. Das ist das Ärgerliche an solchen Fällen, dass irgendwelche Drahtzieher im Hintergrund Ahnungslose vorschicken, damit die die Kohlen aus dem Feuer holen. Mit Grillzange ausgestattet wäre dies sogar eine Überlegung wert, ohne - wie mMn in diesem Fall - zeugt es lediglich vom schwachen Urteilsvermögen der Berater.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Alle Argumente kennen
Ein Argument fehlt in dem Artikel von George Stavrakis. Der gesetzliche Mindestabstand zum Nachbardach ist nicht eingehalten. Das wird zwar vermutlich nichts ändern, ist aber Fakt. Und wirft die Frage auf, was die gestzlichen Mindestabstände noch Wert sind.
Alle Argumente kennen
Ein Argument fehlt in dem Artikel von George Stavrakis. Der gesetzliche Mindestabstand zum Nachbardach ist nicht eingehalten. Das wird zwar vermutlich nichts ändern, ist aber Fakt. Und wirft die Frage auf, was die gestzlichen Mindestabstände noch Wert sind.
Naja, das wäre eben so ein formaler Grund, der mit den vorgetragenen gesundheitlichen Bedenken überhaupt nichts mehr zu tun hat ...
Was meinen Sie denn mit gesetzlichem Mindestabstand (Sicherheitsabstand um den Sendemasten?) und um wieviel wird dieser denn unterschritten? Wenn es nur um ein paar Zentimeter und nicht um etliche Meter geht, dürfte dies den Bestand der Anlage nicht gefährden.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Alle Argumente kennen
Naja, das wäre eben so ein formaler Grund, der mit den vorgetragenen gesundheitlichen Bedenken überhaupt nichts mehr zu tun hat ...
Ja genau, und solche formalen Gründe sind für Gerichte in der Regel relevanter als "gesundheitliche Bedenken".
Was meinen Sie denn mit gesetzlichem Mindestabstand (Sicherheitsabstand um den Sendemasten?) und um wieviel wird dieser denn unterschritten? Wenn es nur um ein paar Zentimeter und nicht um etliche Meter geht, dürfte dies den Bestand der Anlage nicht gefährden.
Es geht um den Sicherheitsabstand, und der wird um genau 36 Zentimeter unterschritten.
Am Standort Bismarckstraße gibt es diverse Unstimmigkeiten. Mehrere Standortbescheinigungen waren fehlerhaft, erst die dritte korrekt. Außerdem hatte Vodafone ursprünglich eine Antenne beantragt, installiert sind acht.
Acht Antennen in 8 Meter Abstand
Es geht um den Sicherheitsabstand, und der wird um genau 36 Zentimeter unterschritten.
Hmmm, Hensinger schreibt auf seiner Seite, der Mast stünde in "fast gleicher(!) Höhe und ohne jeglichen Sicherheitsabstand zu umliegenden Wohnungen.
Was stimmt denn nun? Wie groß soll denn der Sicherheitsabstand laut Standortbescheinigung sein?
Am Standort Bismarckstraße gibt es diverse Unstimmigkeiten. Mehrere Standortbescheinigungen waren fehlerhaft, erst die dritte korrekt. Außerdem hatte Vodafone ursprünglich eine Antenne beantragt, installiert sind acht.
Das hört sich tatsächlich nicht gut an. Allerdings traue ich auch den Angaben auf der Website der BI nicht über den Weg, dazu dramatisiert mir Hensinger viel zu gerne. Er schreibt z.B. (blau):
... von 8 Kindergärten (Entfernung zwischen 20 und 300 m), Kinderspielplätzen (Entfernung zwischen 10 und 30 Metern).
Wirklich acht(!) Kindergärten im Umkreis von 300 m? Dies dürfte, wenn es stimmt, mit Abstand die höchste Kindergartendichte in Deutschland sein.
... Die Vereinbarung der Stadt mit den Mobilfunkbetreibern über einen Mindestabstand von 200 m zu Kindergärten wird ignoriert. Das passt nicht zum kinderfreundlichen Stuttgart.
Klar passt das zu einem kindergartenfreundlichen Stuttgart, Entfernungsangaben pauschal mit Immission zu verknüpfen ist - mit Verlaub - Blödsinn.
... auf dem Dach eines Seniorenhauses, dessen Bewohner zur Gruppe der
besonders gefährdeten Menschen durch gepulste Strahlung zählen.
Gähn! Mit sowas braucht heute niemand mehr hausieren gehen. Wenn das Ding bei den Senioren aufm Dach steht, dann sind die alten Herrschaften gut dran.
... in fast gleicher(!) Höhe und ohne jeglichen Sicherheitsabstand zu umliegenden Wohnungen. Dieser Mast steht in 8 – 40 m Entfernung von Balkonen und Schlafzimmern!
Das scheint das einzige brauchbare Argument zu sein, wäre da nicht der bekannte Hang des Autors zur Dramatik. In fast gleicher Höhe den Mast nur 8 Meter vor der Nase zu haben wäre freilich echt übel. Gibt es denn ein Foto, das diese acht Meter zwischen Antenne und Schlafzimmerfenster/Balkon einigermaßen glaubhaft macht?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Acht Antennen in 8 Meter Abstand
Normalerweise wird gesagt, das innerhalb von 1,5 meter ab eine Antenne sich keine Personen aufhalten dürfen.
Ich habe festgestellt, dass z.B. in Amsterdam an ein Hochbau UMTS Antennen gegen die Wand montiert sind, wo sich an die andere Seite die Schlafzimmer befinden.
Da können Personen sich im Nahfeld befinden.
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Charles Claessens
www.milieuziektes.nl
8 Meter sind nicht nachvollziehbar
Das scheint das einzige brauchbare Argument zu sein, wäre da nicht der bekannte Hang des Autors zur Dramatik. In fast gleicher Höhe den Mast nur 8 Meter vor der Nase zu haben wäre freilich echt übel. Gibt es denn ein Foto, das diese acht Meter zwischen Antenne und Schlafzimmerfenster/Balkon einigermaßen glaubhaft macht?
Also ich habe da so meine Zweifel an der Darstellung auf der Website der BI. Das Bild unten zeigt in der Mitte das Gebäude Bismarckstraße 57 mit dem Sendemasten oben drauf, am Schattenwurf gut zu erkennen. In 8 Meter Abstand zur Antenne kann ich da weit und breit kein Schlafzimmerfenster und keinen Balkon auf "fast gleicher Höhe" erkennen. Die eingetragene (weiße) Messlinie zu dem Wintergarten(?) auf dem Nachbarhaus hat von Punkt zu Punkt schon eine Länge von 18,9 Meter. Allerdings scheint dieser Wintergarten merklich tiefer zu liegen so dass nicht klar ist, ob dort überhaupt Sichtverbindung zum Mast herrscht.
Wissen Sie's? Wo sind hier in 8 Meter Abstand zur Antenne ein Balkon oder ein Schlafzimmer auf fast gleicher Höhe? Selbst der fensterlose Spitzgiebel des Nachbarhauses mit dem Wintergarten ist schon mindestens 13,5 Meter weit weg.
Ach herrjeh, jetzt ahne ich was Sie meinen: Sie meinen womöglich gar nicht, wie sonst üblich, den horizontalen Sicherheitsabstand, sondern reden von einer Überschreitung des vertikalen Sicherheitsabstandes um 36 cm. Ja? Das wäre dann aber für die Anwohner eher nicht relevant, sondern nur für die Bewohner des Hauses Bismarckstraße 57. Da diese aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Leuchtturmeffekt geschützt werden, würde eine 36 cm höher montierte Antenne mMn so gut wie nichts an der Situation vor Ort ändern.
Nachtrag vom 25.03.2017: 35 Meter bis zum Feind
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Acht Antennen in 8 Meter Abstand
Normalerweise wird gesagt, das innerhalb von 1,5 meter ab eine Antenne sich keine Personen aufhalten dürfen.
In Deutschland sind die Sicherheitsabstände meist erheblich größer, vorausgesetzt es handelt sich nicht um eine leistungsschwachen Mikrozelle z.B. in Einkaufszentren oder Bahnhöfen.
Ich habe festgestellt, dass z.B. in Amsterdam an ein Hochbau UMTS Antennen gegen die Wand montiert sind, wo sich an die andere Seite die Schlafzimmer befinden.
Kann ja gut sein, dass diese Antenne einer Mikrozelle angehört, die a) schwach sendet und b) mit starker Richtwirkung nach vorne
Da können Personen sich im Nahfeld befinden.
In der Bismarckstraße 57 handelt es sich um eine Standardstation samt Mast mit Dachmontage, keine Wandmontage. Und was heißt schon Nahfeld, natürlich kriegt jeder immerzu und überall irgendwelche schwachen Funkfelder ab, ich neben meiner alten DECT-Basis im Büro sogar deutlich mehr. Die Frage ist eher: wieviel kriegt einer ab und ist es schädlich?! Da sich in dieser Frage unsere Standpunkte jedoch bekanntlich nicht vereinen lassen, möchte ich diesen Aspekt nicht diskutieren.
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8 Meter sind nicht nachvollziehbar
Ach herrjeh, jetzt ahne ich was Sie meinen: Sie meinen womöglich gar nicht, wie sonst üblich, den horizontalen Sicherheitsabstand, sondern reden von einer Überschreitung des vertikalen Sicherheitsabstandes um 36 cm. Ja? Das wäre dann aber für die Anwohner eher nicht relevant, sondern nur für die Bewohner des Hauses Bismarckstraße 57. Da diese aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Leuchtturmeffekt geschützt werden, würde eine 36 cm höher montierte Antenne mMn so gut wie nichts an der Situation vor Ort ändern.
Ich meine den horizontalen Sicherheitsabstand. Der beträgt an diesem Standort nicht 8 Meter, sondern 12,60 Meter.
Sicherheitszone um 4,6 Meter verletzt?
Ich meine den horizontalen Sicherheitsabstand. Der beträgt an diesem Standort nicht 8 Meter, sondern 12,60 Meter.
Die 8 Meter, caro, habe ich mir ja nicht aus den Fingern gesogen, sondern der Website der BI entnommen. Da muss dann aber in den dort genannten Werten ein ziemlicher Wurm drin sein, denn wenn Balkon/Schlafzimmer angeblich nur 8 Meter vom Masten weg sind, dann ist dies nicht 36 cm tief innerhalb des Sicherheitsabstandes, sondern 460 cm! Und da würde dann auch bei mir der Spaß aufhören. Anscheinend nennt Hensinger auf seiner Seite aber nicht die richtigen Werte. Und selbst bei 12,60 Meter ist mir noch immer nicht klar, wo denn gemäß dem Bild die Verletzung des Sicherheitsabstandes stattfinden soll, denn die Stelle, die in die Sicherheitszone 36 cm hineinragt muss ja eine sein, an der sich Menschen ständig aufhalten können. Eine Außenleiter, die z.B. einen Kaminkehrer in die Sicherheitszone hineinklettern lässt, wäre keine Verletzung des Sicherheitsabstands.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Keine acht Kindergärten in 300 Meter Umkreis
... von 8 Kindergärten (Entfernung zwischen 20 und 300 m), Kinderspielplätzen (Entfernung zwischen 10 und 30 Metern).
Wirklich acht(!) Kindergärten im Umkreis von 300 m? Dies dürfte, wenn es stimmt, mit Abstand die höchste Kindergartendichte in Deutschland sein.
Sagenhaft, Google Earth weiß sogar über Kindergärten/Schulen im Umkreis der Bismarckstraße 57 Bescheid und wie weit die vom besagten Masten weg sind. Macht richtig Spaß, diese Werkzeuge zu nutzen.
- Kindergruppe Kindsköpfe = 115 Meter
- Vogelsangschule = 180 Meter
- Evangelischer Kindergarten = 67 Meter
- Katholischer Kinderhort Villa Elisa/Friedensschule = 210 Meter
Mehr habe ich nicht im Radius von 300 Meter gefunden, statt acht Kindergärten sind es nur drei und statt 20 Meter Distanz sind es 67 Meter. Klingt alles nicht mehr ganz so dramatisch. Vielleicht weiß die BI aber etwas, was Google noch nicht weiß - auch wenn dies eher unwahrscheinlich ist . Der Hang zur Übertreibung würde einmal mehr besser ins Bild passen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Vier Kindergärten + 4 Spielplätze in 300 Meter Umkreis?
Hallo spatenpauli,
jetzt haben Sie ja 4 Kindergärten gefunden, wie wärs mit 4 weiteren Kinderspielplätzen?
Wären dann die 8 in Summe, ist zwar in dem Text nur erkennbar mit wohlwollendem Blick,
streng genommen haben Sie deshalb recht mit Ihrer Kritik, aber kryptisch betrachtet...,
erkennt man denn 4 weitere Kinderspielplätze irgendwie auch noch bei Google?
Also keine Pfützen in die Kinder gerne springen, sondern richtige Kinderspielplätze mit Rutschen, Sandkasten, Klettergerüst und so?
Oder sind am Ende die Kinderspielplätze am Kindergarten (Entfernung 10-30 Meter) gemeint gewesen?
Wenn das gemeint war, dann braucht man allerdings fast schon ein "Kryptologendiplom" um den Text zu verstehen,
will nur hoffen, das meine Texte (etwas) einfacher zu verstehen sind!
Gruß, Thomas
Sogar 20 Kindertagesstätten in 300 Meter Umkreis!
Hallo spatenpauli,
jetzt haben Sie ja 4 Kindergärten gefunden, wie wärs mit 4 weiteren Kinderspielplätzen?
Wären dann die 8 in Summe, ist zwar in dem Text nur erkennbar mit wohlwollendem Blick,
Stimmt. Kindergärten haben oft auch einen Kinderspielplatz auf dem Gelände. 4 Kindergärten + 4 Kinderspielplätze macht genau 8 Kindertagesstätten.
Wenn man in jedem Kindergarten 4 Kindergruppen annimmt, und diese je einzeln zählt, kommt man sogar zu folgender Rechnung: 4x4=16 Kindergärten + 4 Kinderspielplätze = 20 Kindertagesstätten.
20!
Die Kindermassenverstrahlung nimmt dort, wie man sieht, ungehindert ihren Lauf.
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"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)
Keine acht Kindergärten in 300 Meter Umkreis ?
Mehr habe ich nicht im Radius von 300 Meter gefunden, statt acht Kindergärten sind es nur drei und statt 20 Meter Distanz sind es 67 Meter. Klingt alles nicht mehr ganz so dramatisch. Vielleicht weiß die BI aber etwas, was Google noch nicht weiß - auch wenn dies eher unwahrscheinlich ist . Der Hang zur Übertreibung würde einmal mehr besser ins Bild passen.
Ich wundere mich, dass Sie im Zusammenhang mit dem Verfahren in Stuttgart gleich an die BI Stuttgart West denken. So klein wie Sie vermuten ist Stuttgart dann doch nicht.
Was Kindergärten und Kindertagesstätten im Stadtteil rund um die Bismarckstraße angeht: http://www.klicktel.de/branchenbuch/kindergaerten,11080,stuttgart,58727000,70197,p1.html
Mein Mast muss weg, dein Mast darf bleiben
Ich wundere mich, dass Sie im Zusammenhang mit dem Verfahren in Stuttgart gleich an die BI Stuttgart West denken. So klein wie Sie vermuten ist Stuttgart dann doch nicht.
Wundern Sie sich nicht, caro. Die Spur zur BIS West wurde mMn weiter oben im Strang mit dieser Textpassage gelegt:
Es geht um den Sicherheitsabstand, und der wird um genau 36 Zentimeter unterschritten.
Am Standort Bismarckstraße gibt es diverse Unstimmigkeiten. Mehrere Standortbescheinigungen waren fehlerhaft, erst die dritte korrekt. Außerdem hatte Vodafone ursprünglich eine Antenne beantragt, installiert sind acht.
Mal ehrlich: Da ist es doch kein Wunder, wenn jemand Richtung Stuttgart West abbiegt - oder?
Was Kindergärten und Kindertagesstätten im Stadtteil rund um die Bismarckstraße angeht: http://www.klicktel.de/branchenbuch/kindergaerten,11080,stuttgart,58727000,70197,p1.html
Danke für diese Info, caro, nur, es geht nicht um die Anzahl von Kindertagesstätten im Stadtteil, sondern nur um die Anzahl im Umkreis von maximal 300 Meter um den Senderstandort herum. Auch hierzu ein kleiner Plausibilitätstest: 300 Meter Radius sind 600 Meter Strecke. Über dieses Distanz müssen aller Voraussicht nach noch weitere Sendeanlagen innerhalb der Kreisfläche liegen, die aber mit keinem Wort erwähnt werden. Schlimm, dramatisch oder verwerflich ist dies nun nicht, es zeigt mMn jedoch eine starke Fixierung der BI auf den "eigenen" Sendemasten: der muss weg - der um die Ecke aber, der kann getrost stehen bleiben, sonst würden ja die eigenen Handys nicht mehr funktionieren. An unlösbaren inneren Konflikten wie diesem geht die "Kritiker-Bewegung" den Bach runter - denn diese Widersprüche sind mMn unüberbrückbar.
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Mein Mast muss weg, dein Mast darf bleiben
Ich wundere mich, dass Sie im Zusammenhang mit dem Verfahren in Stuttgart gleich an die BI Stuttgart West denken. So klein wie Sie vermuten ist Stuttgart dann doch nicht.
Wundern Sie sich nicht, caro. Die Spur zur BIS West wurde mMn weiter oben im Strang mit dieser Textpassage gelegt:
Es geht um den Sicherheitsabstand, und der wird um genau 36 Zentimeter unterschritten.
Am Standort Bismarckstraße gibt es diverse Unstimmigkeiten. Mehrere Standortbescheinigungen waren fehlerhaft, erst die dritte korrekt. Außerdem hatte Vodafone ursprünglich eine Antenne beantragt, installiert sind acht.
Aha. Na dann helfen Sie mir Mal auf die Sprünge. Wo bitteschön ist aus dieser Textpassage für Sie ein Zusammenhang zwischen dem Verfahren in Stuttgart und der BI West erkennbar? Das erscheint nun sehr weit hergeholt. Ich habe ein paar facts genannt, und die habe ich nicht von der BI West.
Vier Kindergärten + 4 Spielplätze in 300 Meter Umkreis?
erkennt man denn 4 weitere Kinderspielplätze irgendwie auch noch bei Google?
Also keine Pfützen in die Kinder gerne springen, sondern richtige Kinderspielplätze mit Rutschen, Sandkasten, Klettergerüst und so?
Tja, da kann Ihnen wohl allein die BI Auskunft geben, eigentlich sogar nur derjenige, der den Text geschrieben hat. In Google Earth nach verwaist herumstehenden Sandeimern zu suchen ist mir zu mühsam.
Oder sind am Ende die Kinderspielplätze am Kindergarten (Entfernung 10-30 Meter) gemeint gewesen?
Nichts ist unmööö-öglich.
Wenn das gemeint war, dann braucht man allerdings fast schon ein "Kryptologendiplom" um den Text zu verstehen, will nur hoffen, das meine Texte (etwas) einfacher zu verstehen sind!
Nein, kein Kryptologe, Thomas, denn mMn sind die teils verschwommenen und so oder so interpretierbaren Formulierungen auf der Website der BI kein Zufall, sondern Absicht. Aus meiner Sicht wird damit das Ziel verfolgt, den Leser in eine bestimmte Richtung zu lotsen (O Gott, die armen Leute, is ja schrecklich ...) obwohl die Fakten dies gar nicht hergeben. Weil aber nebulös geschrieben, bleibt dem Verfasser immer Raum sich herauszureden. Ich schaue mir das jetzt schon eine ganze Weile an, was da in der Schwabenmetropole passiert, und stoße immer wieder auf solche verwinkelte Texte, die mir so richtig unsympathisch sind.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Mein Mast muss weg, dein Mast darf bleiben
Es geht um den Sicherheitsabstand, und der wird um genau 36 Zentimeter unterschritten.
Am Standort Bismarckstraße gibt es diverse Unstimmigkeiten. Mehrere Standortbescheinigungen waren fehlerhaft, erst die dritte korrekt. Außerdem hatte Vodafone ursprünglich eine Antenne beantragt, installiert sind acht.
Aha. Na dann helfen Sie mir Mal auf die Sprünge. Wo bitteschön ist aus dieser Textpassage für Sie ein Zusammenhang zwischen dem Verfahren in Stuttgart und der BI West erkennbar? Das erscheint nun sehr weit hergeholt. Ich habe ein paar facts genannt, und die habe ich nicht von der BI West.
Sie machen mir das Leben schwer, caro, wie soll ich erklären, dass 2+2 eben 4 und nicht 5 ist, es ist halt so ...
Versuch: Wenn Sie im ersten Satz ein Detail des Verfahrens erwähnen (36 cm) und dann im nächsten Satz fortfahren mit: "Am Standort Bismarckstraße gibt es diverse Unstimmigkeiten ...", dann sehe ich eine dicke Verbindungslinie zwischen dem Verfahren (Unstimmigkeit = 36 cm) und der BI West (noch diverse andere Unstimmigkeiten, außer den 36 cm). Für mich ist dies nicht weit hergeholt, sondern so zwingend, dass ich mich frage, ob man dies überhaupt anders verstehen kann. Denn wenn zwischen beiden Sätzen keine Verbindung ist, caro, warum um alles in der Welt machen Sie dann den abrupten Schwenk von dem Verfahren (Standort wurde nicht genannt) zur Bismarckstraße?
Anstelle von "Verfahren" würde ich ja gerne den Standort des umstrittenen Masten nennen, damit die Abgrenzung zum Standort Bismarckstraße klar und deutlich wird. Kann ich aber nicht, weil ich diesen Standort nicht weiß.
Das Interessante ist hier für mich das offenkundige Missverständnis. Interessant deshalb, weil Missverständnisse (dazu rechne ich auch Irrtümer) in der Mobilfunkdebatte einen unglaublich hohen Stellenwert haben und sie die Debatte nicht selten gegen die Wand fahren - ohne dass die Beteiligten auf beiden Seiten das Missverständnis erkennen (und anerkennen).
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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Mein Mast muss weg, dein Mast darf bleiben
Sie machen mir das Leben schwer, caro, wie soll ich erklären, dass 2+2 eben 4 und nicht 5 ist, es ist halt so ...
Versuch: Wenn Sie im ersten Satz ein Detail des Verfahrens erwähnen (36 cm) und dann im nächsten Satz fortfahren mit: "Am Standort Bismarckstraße gibt es diverse Unstimmigkeiten ...", dann sehe ich eine dicke Verbindungslinie zwischen dem Verfahren (Unstimmigkeit = 36 cm) und der BI West (diverse Unstimmigkeiten). Für mich ist dies nicht weit hergeholt, sondern so zwingend, dass ich mich frage, ob man dies überhaupt anders verstehen kann. Denn wenn zwischen beiden Sätzen keine Verbindung ist, caro, warum um alles in der Welt machen Sie dann den abrupten Schwenk von dem Verfahren (Standort wurde nicht genannt) zur Bismarckstraße?
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Na dann passen Sie Mal auf, dass Sie nicht zu viele Linien sehen. Das kann sich zum Brett vorm Kopf auswachsen und die freie Sicht versperren - wäre schade.
Selbst wenn es um den Standort Bismarckstraße ginge - wieso glauben Sie, dass die BI West automatisch etwas mit dem Gerichts-Verfahren zu tun haben muss?
Mein Mast muss weg, dein Mast darf bleiben
Na dann passen Sie Mal auf, dass Sie nicht zu viele Linien sehen. Das kann sich zum Brett vorm Kopf auswachsen und die freie Sicht versperren - wäre schade.
Selbst wenn es um den Standort Bismarckstraße ginge - wieso glauben Sie, dass die BI West automatisch etwas mit dem Gerichts-Verfahren zu tun haben muss?
Okay, Sie haben gewonnen, caro, ich gebe auf.
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Erste Ablenkung zur BI Stuttgart West
Ich wundere mich, dass Sie im Zusammenhang mit dem Verfahren in Stuttgart gleich an die BI Stuttgart West denken. So klein wie Sie vermuten ist Stuttgart dann doch nicht.
Sie Caro bringen hier in die Diskussion den Wurm rein. Indem sie hier erstmals die BI Stuttgart West einbringen. Spatenpauli schreibt doch die ganz Zeit von der BI Bismarckstraße. Und auch im Startposting steht, "Die Mobilfunkanlage an der Bismarckstraße beschäftigt jetzt das Verwaltungsgericht (VG)." Ein paar Postings weiter verdrehen sie die Sache derart, dass der Leser glauben könnte, Spatenpauli hat die BI Stuttgart West in die Diskussion eingeworfen. So programmiert man Missverständnisse.
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Meine Meinungsäußerung
Einfach Mal genau hinlesen....
Ich wundere mich, dass Sie im Zusammenhang mit dem Verfahren in Stuttgart gleich an die BI Stuttgart West denken. So klein wie Sie vermuten ist Stuttgart dann doch nicht.
Sie Caro bringen hier in die Diskussion den Wurm rein. Indem sie hier erstmals die BI Stuttgart West einbringen. Spatenpauli schreibt doch die ganz Zeit von der BI Bismarckstraße. Und auch im Startposting steht, "Die Mobilfunkanlage an der Bismarckstraße beschäftigt jetzt das Verwaltungsgericht (VG)." Ein paar Postings weiter verdrehen sie die Sache derart, dass der Leser glauben könnte, Spatenpauli hat die BI Stuttgart West in die Diskussion eingeworfen. So programmiert man Missverständnisse.
1. Die BI heißt "BI Bismarckstraße 57, Stuttgart West". Ein und dieselbe BI also. Einfach Mal genau hinlesen auf deren Homepage, wenn man sich schon drüber aufregt.
2. Eine "Diskussion" konnte ich in diesem Strang nicht erkennen. Sondern eine Reihe Mutmaßungen und Unterstellung falscher "Fakten".
Zusammenfassend: Hensinger Übertreibt
1. Die BI heißt "BI Bismarckstraße 57, Stuttgart West". Ein und dieselbe BI also. Einfach Mal genau hinlesen auf deren Homepage, wenn man sich schon drüber aufregt.
2. Eine "Diskussion" konnte ich in diesem Strang nicht erkennen. Sondern eine Reihe Mutmaßungen und Unterstellung falscher "Fakten".
Fakt mal zusammen getragen:
1. es geht um die BI Bismarckstraße 57, Stuttgart West.
2. es gibt keine zweite BI mit dem Namen BI Stuttgart West.
3. Hensinger berichtet auf seiner Webseite, dieser Mast steht in 8 – 40 m Entfernung von Balkonen und Schlafzimmern!
4. Die behaupteten 8 Meter sind objektiv nicht nachvollziehbar
5. Sie Caro bringen den Sicherheitsabstand ins Spiel. Er beträgt an dem Standort nicht 8 Meter, sondern 12,60 Meter.
Damit ist nicht geklärt, wie Hensinger auf die 8 m kommt. Die anhand des Bildes objektiv nicht nachvollziehbar sind.
Ihr Einwand mit dem Sicherheitsabstand trägt lediglich zur Ablenkung bei. Letzt endlich, Hensinger hat übertrieben. Wer da übertreibt, übertreibt anders wo ähnlich. Daher würde ich Informationen von dieser Seite, als nicht besonders Glaubwürdig einzustufen. Sie Caro könnten wenn sie wollten sicher Fakten in die Diskussion bei steuern, tun sie aber nicht. Statt dessen verdrehen sie und lenken vom eigentlich ab.
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Meine Meinungsäußerung
Einfach Mal genau hinlesen....
Eine "Diskussion" konnte ich in diesem Strang nicht erkennen. Sondern eine Reihe Mutmaßungen und Unterstellung falscher "Fakten".
Und warum halten Sie sich in diesem Strang dann so vornehm zurück? Sie kennen die Stuttgarter doch offensichtlich gut, tun aber nichts, um den "Mutmaßungen" und "Unterstellungen falscher Fakten" irgendetwas entgegen zu stellen. Oder gibt#s nix Entkräftendes.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Vorsicht, falsche Daten ...
Stimmt. Kindergärten haben oft auch einen Kinderspielplatz auf dem Gelände. 4 Kindergärten + 4 Kinderspielplätze macht genau 8 Kindertagesstätten.
Hallo AnKa,
nur zur Info,
für Kindergärten ohne Kinderspielplatz kriegen Sie überhaubt keine Zulassung, d.h. jeder Kindergarten
oder Kindertagesstätte hat einen Kinderspielplatz!!
Wenn man in jedem Kindergarten 4 Kindergruppen annimmt, und diese ...
Die durchschnittliche Gruppenanzahl beträgt 3, 4 kann man zwar annehmen, führt aber dann zu überhöhten Folgerechnungen...
Gruß, Thomas
Thema dieses Stranges verfehlt
Ihr Einwand mit dem Sicherheitsabstand trägt lediglich zur Ablenkung bei. Letzt endlich, Hensinger hat übertrieben. Wer da übertreibt, übertreibt anders wo ähnlich. Daher würde ich Informationen von dieser Seite, als nicht besonders Glaubwürdig einzustufen. Sie Caro könnten wenn sie wollten sicher Fakten in die Diskussion bei steuern, tun sie aber nicht. Statt dessen verdrehen sie und lenken vom eigentlich ab.
Es ging in diesem Strang um die Klage vor dem VG Stuttgart. Nicht um irgendeine BI und schon gar nicht um Herrn Hensinger. Den haben Sie ins Spiel gebracht - ohne zu wissen, ob es überhaupt einen Zusammenhang zwischen der BI und der Klage gibt. Das nenne ich Verdrehung und Ablenkung vom Thema - wir erinnern uns, es lautet: "Klage vor dem VG Stuttgart".
Den Sicherheitsabstand habe ich ins Spiel gebracht, weil er in dem Verfahren vor dem VG Stuttgart eine Rolle spielt. Hat also direkt mit dem eigentlichen Thema dieses Stranges zu tun - wir erinnern uns nochmal: Das Thema lautet "Klage vor dem VG Stuttgart".
Wer verdreht und lenkt ab, indem er gleich Mal auf dem beliebten Feind BI und Hensinger herum hackt ohne Zusammenhänge oder Nicht-Zusammenhänge mit der Klage vor dem VG Stuttgart zu kennen? Sie!
Insofern verbitte ich mir, mir Ablenkung und Verdrehung zu unterstellen und habe keine Lust, auf dieser Ebene weiter zu "diskutieren".
Einfach Mal genau hinlesen....
Eine "Diskussion" konnte ich in diesem Strang nicht erkennen. Sondern eine Reihe Mutmaßungen und Unterstellung falscher "Fakten".
Und warum halten Sie sich in diesem Strang dann so vornehm zurück? Sie kennen die Stuttgarter doch offensichtlich gut, tun aber nichts, um den "Mutmaßungen" und "Unterstellungen falscher Fakten" irgendetwas entgegen zu stellen. Oder gibt#s nix Entkräftendes.
Wieso recherchieren Sie nicht bei der Quelle selbst? Also beim Kläger, bei der BI, beim Gericht.....Ich habe im Moment wirklich nicht die Zeit, Ihnen das abzunehmen, weil ich viel unterwegs bin.
Wie gesagt - ganz so klein wie Sie vermuten, ist Stuttgart dann doch nicht.
Hensinger Übertreibt
Es ging in diesem Strang um die Klage vor dem VG Stuttgart. Nicht um irgendeine BI und schon gar nicht um Herrn Hensinger. Den haben Sie ins Spiel gebracht - ohne zu wissen, ob es überhaupt einen Zusammenhang zwischen der BI und der Klage gibt. Das nenne ich Verdrehung und Ablenkung vom Thema - wir erinnern uns, es lautet: "Klage vor dem VG Stuttgart".
Das Startposting bringt die BI "Bismarckstraße 57, Stuttgart West" ins Spiel. Lt. Webseite vertritt Hensinger öffentlich die Interessen dieser BI.
Den Sicherheitsabstand habe ich ins Spiel gebracht, weil er in dem Verfahren vor dem VG Stuttgart eine Rolle spielt. Hat also direkt mit dem eigentlichen Thema dieses Stranges zu tun - wir erinnern uns nochmal: Das Thema lautet "Klage vor dem VG Stuttgart".
Stimmt aber ihre Angabe zum Sicherheitsabstand wirft erneut Fragen auf, die Sie nicht beantworten.
Hinweis: Laut EMF-Datenbank der BNetzA ist der Sicherheitsabstand wesentlich geringer. Standortbescheinigung: 720759 Datum der Erteilung: 01.03.2007. Höchster Horizontaler Sicherheitsabstand 4,54 m.
Wer verdreht und lenkt ab, indem er gleich Mal auf dem beliebten Feind BI und Hensinger herum hackt ohne Zusammenhänge oder Nicht-Zusammenhänge mit der Klage vor dem VG Stuttgart zu kennen? Sie!
Sie haben Recht, der Ausgang des Threads war eine Klage. Die Übertreibung von Hensinger ist ein Ergebnis der Diskussion. Ich denke, es war nicht in ihrem Interesse, die Übertreibung von Hensinger herauszuarbeiten.
Unter der Annahme, in 8 m Entfernung wäre ein Balkon/Schlafzimmer und der zu wahrende Sicherheitsabstand ragt da hinein (12,60 m) könnte man Verständnis für die Klage aufbringen. Aber der Schein trügt. Die fehlerhaften Angaben von Hensinger könnten sogar maßgeblich dazu bei getragen haben, dass Ulrich A. verängstigt ist und eine Klage einreichte. Desinformationen können Laien zu aberwitzigen Handlungen verführen.
Daher finde ich es wichtig, Übertreibung und Fehler aufzudecken. Das hat nur insoweit was mit der Person Hensinger zu tun, dass er verantwortlich zeichnet für die Angaben auf der Webseite und er die BI Bismarckstraße 57, Stuttgart West öffentlich vertritt. Der kritische Austausch wird zur Gefahr, wenn man die Wahrheit zu seinem Gunsten biegt und Behauptungen überprüft werden. Schützt aber davor immer wieder die gleichen Fehler zu machen und die Glaubwürdigkeit der Aktiven ein zu ordnen.
Insofern verbitte ich mir, mir Ablenkung und Verdrehung zu unterstellen und habe keine Lust, auf dieser Ebene weiter zu "diskutieren".
Sie haben zu spät erkannt, in welche "bedrohliche" Richtung die Diskussion ging. Taktik, Vernebel, auf kritische Fragen keine klaren Antworten geben, und sich ganz raus klinken. Andeutungen stiften Verwirrungen das ist Psychologen bekannt.
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Meine Meinungsäußerung
Scheuklappen
Es ging in diesem Strang um die Klage vor dem VG Stuttgart. Nicht um irgendeine BI und schon gar nicht um Herrn Hensinger. Den haben Sie ins Spiel gebracht - ohne zu wissen, ob es überhaupt einen Zusammenhang zwischen der BI und der Klage gibt. Das nenne ich Verdrehung und Ablenkung vom Thema - wir erinnern uns, es lautet: "Klage vor dem VG Stuttgart".
Das Startposting bringt die BI "Bismarckstraße 57, Stuttgart West" ins Spiel. Lt. Webseite vertritt Hensinger öffentlich die Interessen dieser BI.
Was aber hat Hensinger oder die BI mit der Klage zu tun?
Sie haben Recht, der Ausgang des Threads war eine Klage. Die Übertreibung von Hensinger ist ein Ergebnis der Diskussion. Ich denke, es war nicht in ihrem Interesse, die Übertreibung von Hensinger herauszuarbeiten.
Nee.Weil das nix mit der Klage zu tun hat.
Aber der Schein trügt. Die fehlerhaften Angaben von Hensinger könnten sogar maßgeblich dazu bei getragen haben, dass Ulrich A. verängstigt ist und eine Klage einreichte. Desinformationen können Laien zu aberwitzigen Handlungen verführen.
Hätte wäre könnte. Fragen Sie die Beiteiligten doch einfach selbst. Woraus schließen Sie übrigens, dass Ulrich A. "Laie" ist?
Daher finde ich es wichtig, Übertreibung und Fehler aufzudecken. Das hat nur insoweit was mit der Person Hensinger zu tun, dass er verantwortlich zeichnet für die Angaben auf der Webseite und er die BI Bismarckstraße 57, Stuttgart West öffentlich vertritt.
Nochmal: Was hat das mit der Klage zu tun?
Insofern verbitte ich mir, mir Ablenkung und Verdrehung zu unterstellen und habe keine Lust, auf dieser Ebene weiter zu "diskutieren".
Sie haben zu spät erkannt, in welche "bedrohliche" Richtung die Diskussion ging. Taktik, Vernebel und dann wenn's kritisch wird keine Auskunft geben und die Biege machen. Versuchen Sie doch mal am Ball zu bleiben.
Hier bin ich doch - auch wenn ich Ballspiele nicht so mag.Bedrohlich finde ich an dieser "Diskussion" überhaupt nichts. Ich finde es nur traurig, mit welchen Scheuklappen hier viele durch die Gegend laufen.
Versuchen Sie am besten selber Mal am Ball zu bleiben. Taktik und "Vernebel" verbitte ich mir, ansonsten gilt das, was Sie doch selbst immer fordern: Wenn Sie was wissen wollen, forschen Sie bei den Quellen - arbeiten Sie. Wieso soll ich Ihnen alles mundgerecht servieren? Nur weil ich zur Zeit zufälligerweise in Stuttgart wohne?
Scheuklappen
Es ging in diesem Strang um die Klage vor dem VG Stuttgart. Nicht um irgendeine BI und schon gar nicht um Herrn Hensinger. Den haben Sie ins Spiel gebracht - ohne zu wissen, ob es überhaupt einen Zusammenhang zwischen der BI und der Klage gibt. Das nenne ich Verdrehung und Ablenkung vom Thema - wir erinnern uns, es lautet: "Klage vor dem VG Stuttgart".
Das Startposting bringt die BI "Bismarckstraße 57, Stuttgart West" ins Spiel. Lt. Webseite vertritt Hensinger öffentlich die Interessen dieser BI.
Was aber hat Hensinger oder die BI mit der Klage zu tun?
Caro, sie könnten Licht ins Dunkel bringen verweigern sich aber. Wovor haben sie Angst.
Bedrohlich finde ich an dieser "Diskussion" überhaupt nichts. Ich finde es nur traurig, mit welchen Scheuklappen hier viele durch die Gegend laufen.
Na, dann nehmen sie doch die Scheuklappen ab.
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Meine Meinungsäußerung
Scheuklappen
Caro, sie könnten Licht ins Dunkel bringen verweigern sich aber. Wovor haben sie Angst.
Seien Sie beruhigt, ich neige grundsätzlich nicht zu Angst und lasse mir auch keine einreden. Und mein Blickwinkel / Gesichtsfeld ist laut Augenarzt in keinster Weise eingeschränkt.
Ich verstehe nur nicht, was Sie von mir wollen. Was ich zur Klage weiß, habe ich hier gepostet. Das Urteil wurde ja inzwischen auch verkündet.
Wenn Sie sich für die Arbeit Stuttgarter BIs interessieren - arbeiten Sie dran, fragen Sie bei den Quellen nach. Ich habe weder geklagt noch gehöre ich zur BI Stuttgart West. Und habe auch nicht endlos Zeit für absurde Diskussionen.
Antenne im Westen sendet weiter
Warum sich niemand um 500 mW/m² und mehr kümmert
Am Donnerstag wird das Urteil verkündet. Und aller Voraussicht nach wird Herr A. unterliegen weil er eben nichts zu melden hat.
Der Vollständigkeit halber ...
Hinsichtlich dieser Mobilfunkanlage in der Bismarckstraße hat die 13. Kammer im Übrigen mit Urteil vom 04.11.2008 (Az.: 13 K 4465/06) die Klage eines Nachbarn gegen die baurechtliche Genehmigung der Landeshauptstadt Stuttgart abgewiesen (vgl. auch Pressemitteilung vom 30.10.2008). Der Nachbar hatte im Wesentlichen geltend gemacht, dass durch die Errichtung der Mobilfunkanlage das baurechtliche Rücksichtnahmegebot verletzt werde, da von ihr Gesundheitsgefahren ausgingen. Diese Auffassung teilte das Gericht nicht. Da nach der vorgelegten Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur gewährleistet sei, dass die Personenschutzgrenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung eingehalten werden, könne nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik nicht von einer Gesundheitsgefährdung ausgegangen werden. Mehr als die Einhaltung der Grenzwerte könne vom Nachbarn nicht beansprucht werden, weil der Staat nicht verpflichtet sei, Vorsorge gegen rein hypothetische Gefährdungen der menschlichen Gesundheit zu treffen.
Kommentar: Der Satz "Mehr als die Einhaltung der Grenzwerte könne vom Nachbarn nicht beansprucht werden" kann einem schon Angst machen. Da plagen sich manche erfolglos wegen ein paar Mikrowatt pro Quadratmeter herum und werden mMn wegen ihrer verdrillten Argumentation auch zu recht belächelt. Gleichzeitig besagt der Richterspruch, dass jemand rund um die Uhr mit bis zu 10 W pro Quadratmeter befeldet werden darf und selbst dann nicht auf Justizias Hilfe hoffen braucht. Wie groß mag dann erst das Geschrei sein, wenn es um solche Werte geht? Gefühlsmäßig sind 10 W/m² auf für mich ein mörderischer Wert, so wie für andere 100 µW/m² - faktisch aber sind auch derart hohen Werte laut ICNIRP unbedenklich und zumutbar. Eigenartigerweise bemühen sich Kritiker jedoch ausnahmslos um Nachweise, dass 100 µW/m² oder weniger die Leute krank macht und niemand kümmert sich darum, ob denn im grenzwertigen Bereich, sagen wir mal 500 mW/m² und mehr, biologisch relevante Effekte auftreten. Die Chance auf Treffer müsste dort erheblich größer sein als bei der schwachen Befeldung. Bei Licht besehen ist es völlig absurd was hier seit Jahren geschieht: Nämlich dass von Seiten der Kritikerszene versucht wird, irgendwelche Gesundheitsgefahren bei extrem niedrigen Befeldungsstärken buchstäblich herbeizureden, zugleich aber die viel sinnvolleren grenzwertnahen Betrachtungen zu 100 % zu unterlassen. Für diesen eigenartigen Hang, schon niedrigsten Werten mit aller Kraft - und bei ängstlichen Menschen sogar erfolgreich - biologische Schadwirkungen anzudichten, sehe ich zwei Erklärungen:
- Da Werte über 500 mW/m² nirgends außerhalb der Sicherheitsabstände messbar sind, sind sie uninteressant für Geschäftsmodelle, die auf der Angst gegenüber EMF aufbauen. Der Gefahrenpegel wird daher willkürlich und ohne wissenschaftliche Untermauerung aus rein finanziellen Interessen heraus so weit nach unten verschoben, dass sich die gewünschten Umsätze erwirtschaften lassen.
- Elektrosensible verstehen es immer wieder, frischgebackene Mobilfunkkritiker geschickt in die Angstfalle zu manövrieren. Unterstützt durch diverse Foren, Webseiten, Referenten und sogar einige Ärzte werden Kritiker von den Extremforderungen der Elektrosensiblen überrannt. Sie bilden sich keine eigene Meinung mehr, die sich auf Fakten stützt, sondern "glauben" das, was Elektrosensible berichten und tragen dies bald als vermeintlich eigenes Gedankengut weiter. Nur deshalb reden wir so oft und unfreiwillig geschäftsfördernd über Werte im Mikrowattbereich anstatt über Hunderte von Milliwatt. Das Manipulationspotenzial, das in dieser absurden Abfolge steckt wird mMn von Geschäftemachern klar gesehen und auch genutzt.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Antenne im Westen sendet weiter
Klage gegen die Antenne in der Bismarckstraße wurde abgelehnt
Oooups! Gerade erst gesehen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –