Mobilfunkmast in Kramersfeld genehmigt (Allgemein)

KlaKla, Freitag, 18.08.2006, 16:40 (vor 6520 Tagen)

Bamberg - Die Stadt Bamberg hat die Genehmigung für den Bau eines 30 Meter hohen Mobilfunkmastes in Kramersfeld in der Straße Am Hirschknock erteilt. Sie sei dazu durch ein Urteils des Verwaltungsgerichts Bayreuth verpflichtet worden, teilt die Rathaus-Pressestelle mit.

Mit der Erteilung der Baugenehmigung endete ein über zweieinhalb Jahre andauernder Rechtsstreit letztlich mit einer Entscheidung des Gerichts zugunsten des Mobilfunkbetreibers. Bereits am 3. Februar 2004 hatte die Vodafone D 2 GmbH einen Bauantrag gestellt, erinnert das Rathaus an die Vorgeschichte: Mit Bescheid vom 6. Oktober 2004 lehnte die Stadt Bamberg den Antrag ab, weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprach. Dieser sah als bauliche Nutzung eine private Grünfläche - Gärten und Obstgärten - mit Gartenlauben in einer Höhe von höchsten 3,20 Meter vor. Für eine Ausnahmegenehmigung sah man bei der Stadt Bamberg keinen Anlass.

Das Mobilfunkunternehmen legte gegen diesen Bescheid Widerspruch ein und hatte damit Erfolg: Am 21. Februar 2005 hob die Regierung von Oberfranken den ablehnenden Bescheid auf und verpflichtete die Stadt Bamberg, über den Bauantrag erneut zu entscheiden. Zwar bestätigte die Regierung von Oberfranken die Auffassung der Stadt Bamberg, dass der Bauantrag dem Bebauungsplan nicht entspricht; sie sah aber die Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben. Gegen diesen Bescheid klagte die Stadt Bamberg am 17. März 2005 beim Verwaltungsgericht Bayreuth, das jedoch mit Urteil vom 11. Mai 2005 die Klage abwies.

Der Stadt Bamberg sei letztlich nichts anderes übrig geblieben, als gemäß der Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Antragsteller die Baugenehmigung für die Errichtung des Mobilfunkmastes zu erteilen. Das sei vor kurzem geschehen.

Auch zur Genehmigung der Basisstation auf dem Dach der Bamberger Konzert- und Kongresshalle durch dasselbe Mobilfunkunternehmen war die Stadt per Gerichtsurteil verpflichtet worden (der FT berichtete ausführlich).

Quelle: Fränkischer-Tag
veröffentlicht am 18.08.2005

Kommentar: Leider gibt der Artikel keine Auskunft darüber, was genau die Voraussetzung für die Befreiung des Baugesuches ist.

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Tags:
Baugenehmigung, Gerichtsurteil


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