Horisberger vs. Jakob: Die Irrtümer des Gigaherz-Präsidenten (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 10.09.2017, 13:25 (vor 2485 Tagen) @ H. Lamarr

Schweizer Mobilfunkanbieter und Bundesamt für Kommunikation warnen, dass der strenge Strahlenschutz die Einführung des Mobilfunkstandards 5G verhindere. Der Bau von mehr Antennen mit jeweils geringerer Strahlung ist ein Lösungsvorschlag, den die Mobilfunkbranche als wenig praktikabel einschätzt, denn es ist kaum vorstellbar, dass die Bevölkerung Tausende neue Antennenstandorte in Wohngebieten akzeptieren würde. [...]

Gigaherz-Jakob hat auf den Eröffnungszug des Bakom reagiert und verdreht dabei wie üblich alles, was zu verdrehen ist. Was soll man mit ihm nur machen? Hier ein paar Beispiele des Drehwurms ...

Dieser Gesetzesartikel scheint für Philippe Horisberger, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) nicht zu gelten. Mit einer Unverfrorenheit sondergleichen liess er diese Woche in fast allen Tageszeitungen laufend penetrante Falschinformationen zu Gunsten der Mobilfunknetzbetreiber erscheinen.

Richtig ist: Horisberger hat mit einer einzigen Zeitung gesprochen (Aargauer Zeitung), alle anderen Medien haben daraus lediglich abgeschrieben.

[D]ie Behauptung, die Schweiz habe 10 mal tiefere (strengere) Grenzwerte als das Ausland, der grösste Schwindel, welcher unseren Bürgerinnen und Bürgern je aufgetischt wurde.

Dazu ist eigentlich nichts weiter zu sagen. Jakob begreift es einfach nicht, er geht von der infamen Annahme aus, weltweit werde "praktisch" niemand stärker befeldet, als es die Anlagegrenzwerte der Schweiz zulassen (4 V/m bis 6 V/m = rd. 42 mW/m² bis 95 mW/m²), gemäß ICNIRP sind für Mobilfunk Werte (Immissionsgrenzwerte) von 4500 mW/m² bis 10'000 mW/m² zulässig. Jakob hält eine vorsorgliche Immissionsbegrenzung auf max. 95 mW/m² für unnötig, dabei behauptete einer seiner Spießgesellen aus Stuttgart bereits vor zehn Jahren, "um den Masten Bismarckstraße [seien] bis zu 14,82 V/m (582.000 Mikrowatt/m² [582 mW/m²]) gemessen" worden. In Deutschland ist so etwas überall zulässig, im Freien wie auch in Schlafzimmern, in der Schweiz wäre ein solcher Wert in Schlafzimmern unzulässig. Dass Jakob diesen simplen Zusammenhang leugnet macht deutlich, die Minderheit stärker befeldeter Personen ist ihm egal, er tut so, als gäbe es diese nicht! Er hat noch immer nicht verstanden, dass künftige Funkdienste die Grenzwertausschöpfung weiter nach oben treiben werden und in vielleicht 50 Jahren eine relativ starke Befeldung von z.B. 100 mW/m², die heute noch die Ausnahme ist, üblich sein wird. Die Menschen werden davon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine gesundheitlichen Nachteile haben, denn je nach Frequenz beträgt selbst dann die Grenzwertausschöpfung erst 1 Prozent bis 2 Prozent der Immissionsgrenzwerte (ICNIRP).

Noch unwahrer ist die Behauptung, bei unveränderter Gesetzgebung könnten 90 Prozent der heute bestehenden Antennen auf Stadtgebiet nicht aufgerüstet werden.
Denn bereits im nächsten Jahr wird der alte Mobilfunkstandard 2G oder GSM genannt ausser Betrieb gesetzt. Dadurch wird auf jedem Antennenstandort ein Drittel des Platzes frei.

Seufz, Jakob glaubt tatsächlich, das Kapazitätsproblem der Netzbetreiber wäre ein Platzproblem auf den Antennenträgern. Auch dies ist ein Irrtum des alten Mannes. Platzprobleme lösen Netzbetreiber seit eh und je mit Kombiantennen (z.B. GSM900+GSM1800+UMTS in einem gemeinsamen Panel) oder durch mechanische Hilfskonstruktionen, die dort, wo zuvor drei Antennenpanele waren, z.B. neun Panele zulassen. Wer sich die Fotos in diesem Strang anschaut, kann die Veränderungen an einem Sendemast über einen Zeitraum von zehn Jahren gut mitverfolgen.

Die Aussage Horisbergers, der einzige Ausweg führe nun über eine breite, öffentliche Diskussion. Gefordert seien vor allem die Netzbetreiber, die den Druck auf die Politik erhöhen und die Bevölkerung auf ihr „schizophrenes Verhalten“ aufmerksam machen müssten, ist inakzeptabel.
Die Schweizer Bevölkerung, von welcher Horisberger sein nicht gerade bescheidenes Monatsgehalt in fünfstelliger Höhe bezieht, als «schizophren» zu bezeichnen, muss nicht hingenommen werden.

Das Textverständnis von Herrn Jakob ist bekanntermaßen unterentwickelt. Horisberger spricht völlig korrekt von "schizophrenem Verhalten" der Bevölkerung, wenn diese Smartphones liebt und Sendemasten hasst. Horisberger tadelt das Verhalten der Schweizer. Jakob verdreht diesen Sachverhalt und behauptet, Horisberger habe die Bevölkerung (nicht deren Verhalten) als schizophren bezeichnet. Bildungssprachlich, also hinter Jakobs Horizont, bedeutet schizophren "in sich widersprüchlich, in hohem Grade inkonsequent", weiß der Duden.

Damit lasse ich es genug sein, weise sicherheitshalber aber darauf hin: Behauptungen des Gigaherz-Präsidenten, denen ich nicht widersprochen habe, sind noch lange nicht zutreffend. Erfahrungsgemäß empfiehlt es sich bei Herrn Jakob dringend, alles infrage zu stellen, was er im Brustton der Überzeugung vom Stapel lässt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Grenzwertausschöpfung, 5G, Immissionsgrenzwerte


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