Richter verbietet Mobilfunkantenne auf Baudenkmal (Allgemein)

Gast, Montag, 15.02.2010, 23:30 (vor 5243 Tagen)

Richter verbietet Mobilfunkantenne auf Baudenkmal

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass eine sechs Meter hohe Mobilfunkantenne das Erscheinungsbild eines Baudenkmals in Obertürkheim erheblich störe. Daher darf sie nicht auf dem Dach des Hauses installiert werden. Auslöser des Rechtsstreits war die Ablehnung der Stadt Stuttgart, eine Mobilfunkantenne auf einem 260 Jahre alten Gebäude zu errichten. Daher musste vor Gericht geklärt werden, ob die geplante Mobilfunkantenne auf dem Haus dessen historisches Erscheinungsbild erheblich beeinträchtige. In seinem Urteil kommt der Richter zu dem Schluss, dass die Stadt die Baugenehmigung zu Recht verweigert habe, weil es das schutzwürdige Erscheinungsbild des Kulturdenkmals in auffälliger und störender Weise – und somit erheblich – nachteilig verändern würde. Das Urteil ist jedoch keine Grundsatzentscheidung gegen die Errichtung von Antennen auf denkmalgeschützten Häusern.

Weitere Infos: http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1249254/index.html?ROOT=1192939

Quelle: E-Mail-Newsletter des Informationszentrums Mobilfunk e.V. (IZMF), Ausgabe 73 | Februar 2010

Tags:
Stuttgart, Recht, Verwaltungsgericht, Baugenehmigung, Gerichtsurteil, Denkmalschutz


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