TAB-Bericht über Icnirp (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 15.02.2023, 14:01 (vor 488 Tagen) @ H. Lamarr

Schaunmermal was der TAB-Bericht über Icnirp schreibt. Zum Leidwesen von Diagnose-Funk und der sogenannten Kompetenzinitiative greifen die Autoren partout nicht auf diese beiden Quellen zurück, die sich an Icnirp seit Jahren abarbeiten. Was nicht bedeutet, dass das TAB ein kritikloser Anhänger des Münchener Wissenschaftlervereins ist. Hardell und das Journalistennetzwerk "Investigate Europe" erschienen dem Büro jedoch glaubwürdiger.

3.3 Risikogovernance – Rolle der ICNIRP

Die Setzung von Grenzwerten, wie sie bereits beschrieben wurde, ist ein Ergebnis eines Risikogovernanceprozesses. In Deutschland und vielen Ländern weltweit ist die Strategie der Risikogovernance beim Thema mögliche Gesundheitsrisiken durch HF-EMF stark expertenzentriert. So werden die Festlegung der Rahmenbedingungen für die Risikobewertung, die Risikobewertung selbst und die Entscheidung darüber, welche EMF-Expositionen noch tolerierbar sind, faktisch ausschließlich einem wissenschaftlichen Expertengremium, der ICNIRP, überlassen. Die Belange möglicher Risikoträger und anderer, vor allem nichtwirtschaftlicher Interessengruppen werden formal erst im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen des Risikomanagements im Zuge eines Gesetzgebungsverfahrens einbezogen. Ein wesentliches Charakteristikum dieser Vorgehensweise ist, dass sich die Begründung für die Erforderlichkeit bzw. Angemessenheit der Regulierung unmittelbar und nur auf die wissenschaftliche Expertise des Expertengremiums stützt – was durchaus diskussionswürdig ist.

Die ICNIRP ist ein eingetragener Verein mit einem Sekretariat, das am Standort des BfS in Oberschleißheim angesiedelt ist. Die Finanzierung erfolgt über Beiträge nationaler und internationaler öffentlicher Institutionen (u. a. vom BMU, dem EU Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI), der International Radiation Protection Association (IRPA), der australischen Strahlenschutzbehörde (ARPANSA) sowie dem neuseeländischen Gesundheitsministerium (ICNIRP 2020, FN 1)). Gemäß ihrer Satzung versteht sie sich als unabhängige, neutrale wissenschaftliche Kommission, die ihre Schlussfolgerungen und Empfehlungen ausschließlich auf etablierten wissenschaftlichen Prinzipien gründet (ICNIRP 2008). Von Kritikern wird allerdings bezweifelt, ob die ICNIRP für die ihr zugedachte Rolle ausreichend demokratisch legitimiert ist (BUND 2012, S. 15; Huss 2011, S. 9). Darüber hinaus werden Bedenken hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte von Mitgliedern der ICNIRP geäußert (Bioinitiative Working Group 2012, S. 8; Hardell 2017) sowie Verflechtungen zwischen der ICNIRP und anderen Beratungsorganen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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