Deutschland: 97 Prozent Netzabdeckung (Haushalte) bis 2020 (Allgemein)
Auszug aus einer Stellungnahme (17/14603) der Bayerischen Staatsregierung:
[...] Im Konsens zwischen Bund und Ländern wurde vereinbart, dass jeder Netzbetreiber bis Anfang 2020 97 % der Haushalte in allen Bundesländern und 100 % der Autobahnen und ICE-Strecken versorgen muss. [...]
Bei der Sitzung des Beirats der Bundesnetzagentur am 26. September 2016 hat Bayern einen Antrag mit folgendem Inhalt gestellt:
- Strenge Versorgungsauflagen für die nächste Frequenzversteigerung (Vollversorgung der öffentlichen Verkehrswege und mind. 99 % Versorgung aller bayerischen
Haushalte).
– Regelmäßige Beobachtung („Monitoring“) der Mobilfunkversorgung durch Messungen vor Ort in den Bundesländern und Abstimmung der zu überprüfenden Regionen mit den Ländern, um sicherzustellen, dass die Netzbetreiber die Versorgungsauflagen einhalten.
Kommentar: Das "Monitoring" hatte ich bislang ganz anders verstanden und wenn Mobilfunkgegner jetzt mitkriegen, was man damit noch so alles anstellen kann, dürfte die Begeisterung für Monitoring-Vorschläge bei den Gegnern wahrscheinlich nicht mehr ganz so groß sein.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –