Amt für Umweltschutz ließ 14 Mobilfunkanlagen kontrollieren (Technik)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 16.03.2016, 13:04 (vor 2980 Tagen)

Pressemitteilung des Amt für Umweltschutz, Schwyz:

Schutz der schweizer Bevölkerung vor Mobilfunkstrahlung

Kontrollen durch das Amt für Umweltschutz im Jahr 2015
Das Amt für Umweltschutz (AfU) führte im Jahr 2015 Stichprobenkontrollen bei 14 Mobilfunkanlagen vor Ort durch. Dabei stellte das Amt Abweichungen gegenüber den Baubewilligungen fest.

Überprüfung der Antennenanlage mit der Baubewilligung
Die Ausbreitung der Funkwellen und somit der Strahlung in der Umgebung hängen stark von der Bauausführung der Antennenanlage ab. Daher wurde bei 14 Anlagen überprüft, ob sie den Baubewilligungen entsprachen. Bei acht Anlagen fand die Messfirma Abweichungen zur Baubewilligung. Bei den festgestellten Mängeln handelt es sich um Abweichungen in der Höhe oder Ausrichtung von Antennen. Die betroffenen Mobilfunkanbieter wurden aufgefordert, die Mängel zu beheben.

Messungen der Höhen von ausgewählten Wohn- oder Arbeitsräumen
Als wesentlicher Bestandteil von Baugesuchen von Mobilfunkanlagen reichen die Gesuchsteller jeweils Immissionsprognosen der Strahlenbelastungen in Wohn- oder Arbeitsräumen in der Umgebung ein. Die entsprechenden Berechnungen stimmen nur dann, wenn die Höhenangaben für diese Räume korrekt sind. Deshalb überprüfte die Fachfirma 14, in den entsprechenden Baugesuchen, ausgewiesene Höhenangaben. Bei der Hälfte der Anlagen wurden im Umkreis Abweichungen zu den Immissionsprognosen festgestellt. Die betroffenen Mobilfunkbetreiber müssen die Lage der empfindlichen Räume neu vermessen sowie die Immissionsprognosen anpassen.

Routineprüfungen der Betriebsdaten von Anlagen
Das AfU vergleicht nebst den Anlagekontrollen vor Ort regelmässig die aktuellen Betriebsdaten mit den Bewilligungen. Die Richtigkeit der geprüften Betriebsdaten wird durch Stichproben bei den Mobilfunkanbietern sichergestellt. Im Weiteren sind die Mobilfunkanbieter verpflichtet, täglich automatisch zu überprüfen, ob die Sendeleistungen und Ausrichtungen der Antennen den aktuellen Bewilligungsdaten entsprechen. Abweichungen müssen innert Wochenfrist korrigiert werden.

Weiterführende Informationen
Allgemeine Informationen über Mobilfunkanlagen sind unter www.sz.ch/afu verfügbar.

Kommentar: Wie nicht anders zu erwarten, verdreht der Kommandant der schweizer Alpenfestung Gigaherz wieder einmal einen simplen Sachverhalt zu seinen Gunsten. Er behauptet unter Bezugnahme auf obige Pressemeldung frech wie Oskar: 57% der Mobilfunkantennen strahlen ausserhalb der bewilligten Sendeleistungen. Der Ex-Elektriker versucht damit den Eindruck zu erwecken, die Betreiber hätten heimlich mit unerlaubt hoher Sendeleistung gesendet. Haben sie nicht. Denn die Presseinformation sagt klipp & klar: Bei den festgestellten Mängeln handelt es sich um Abweichungen in der Höhe oder Ausrichtung von Antennen. Heißt im Klartext: Die mit der Antennenmontage beauftragten Firmen haben Antennen zu hoch oder zu niedrig am Masten festgeschraubt und auch der Winkel der Hauptstrahlrichtung stimmte nicht genau. Da qualitativen Angaben zu den Fehlern nicht genannt werden, lässt sich nicht sagen, ob die Abweichungen marginal oder erheblich waren. Mangels substanzieller Fakten die Anzahl der beanstandeten Anlagen (57 %) in den Vordergrund zu rücken, halte ich für unqualifiziert und typisch für die populistische Absichten des Verfassers.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Kontrolle, Einspruch, Bauausführung, Pressemitteilung


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