Wer hat Herrn M. mit Elektrosmog-Angst infiziert? (Medien)

KlaKla, Samstag, 19.12.2015, 09:15 (vor 3092 Tagen) @ H. Lamarr

Herr M. wohnt und arbeitet rd. 100 Meter Luftlinie von dem Masten entfernt. Eigentlich müsste er es besser wissen, dass er den Sendemast nicht verantwortlich machen kann, denn er ist zwar kein Arzt, jedoch gelernter Krankenpfleger, Wundexperte und Medizinprodukteberater. Mit diesem beruflichen Hintergrund darf man erwarten, dass Herr M. nicht einfach drauflosspekuliert, wer an seinen seltenen Krankheiten Schuld haben könnte, sondern wenigstens eine vage Idee hat, wieso es ausgerechnet der Sendemast sein soll. Eine Anhaltspunkt, wer Herrn M. mit der fixen Idee infiziert haben könnte, gibt der tz-Artikel: Infektionsherd dürfte der Bekannte Christian E. sein. Pech für Herrn M., dieser Bekannte hat ihm allem Anschein nach einen Bärendienst erwiesen, denn ohne diesen Herrn könnte Herr M. weiter dort wohnen und arbeiten, wo er jetzt lebt und die Mühsal eines (unnötigen) Umzugs vermeiden.

Peter M. hat die Strahlung in seiner Wohnung mit seinem Bekannten Christian E. (45) untersucht. Durch eine strahlenabschirmende Farbe und einen speziellen Vorhang hat er sie von rund 1800 Mikrowatt pro Quadratmeter auf etwa 18 Mikrowatt pro Quadratmeter reduziert.

Das ganze sieht für mich eher nach versteckter Werbung aus. Führer waren es die unterschiedlichen Bürgerinitiativen die in der Boulevardpresse den Nachschub generierten. Heute sind es tragische Einzelschicksale die man noch nutzen kann.

Peter M. will nichts mehr dem Zufall überlassen: Er hat sich entschlossen, aus seiner Wohnung auszuziehen.

Es wäre ziemlich dumm, wenn Peter M. aus seiner Wohnung auszieht wegen der Strahlenbelastung. 18µW/m2 ist ein hervorragender Wert. Anderswo müsste er erneut in Messung und Abschirmung investieren. Also ich glaub's nicht, es gibt begnügend Beispiele und man wird es kaum überprüfen.

Anderer Aspekt: Der Nachmieter von Peter M. hat die Arschkarte wenn ihm nicht gekannt ist, dass die Wohnung mit Abschirmfarbe behandelt wurde und er Funktechnik in der Wohnung nutzen möchte. Was für den EHS-Phobiker gut ist, ist für den Handynutzer sehr zum Nachteil. In wieweit darf ein Mieter derartige Abschirmmung vornehmen? Meiner Meinung nach müsste Peter M. den Vermieter/Nachmieter darauf hinweisen. Ob der Vermieter dann anfallende Rückbaukosten Peter M. in Rechnung stellt, wäre dabei noch zu klären.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Baubiologie, Werbung, SBM, Abschirmung, EHS-Phobiker, Mietwohnung


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