Wortlaut des EHS-Urteils von Toulouse (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 27.08.2015, 21:32 (vor 3181 Tagen) @ KlaKla

Das Gericht erkannte an, dass Richard nicht arbeiten kann, wertete Elektrosensibilität aber nicht ausdrücklich als Krankheit.

Das kann man nun glauben, bezweifeln oder beklagen. Besser ist eine andere Methode, sich nämlich das Urteil zu beschaffen und der Sache auf den Grund zu gehen.

Mein Part ist es, ein PDF des Urteils zu beschaffen (PDF, 5 vom Original abfotografierte Seiten, französisch).

Da ich diese Sprache nicht beherrsche hoffe ich dahingehend auf Schützenhilfe, was wirklich Entscheidendes in dem Urteil steht. Von 800 Euro konnte ich dort nichts lesen und wieder scheint ein Arzt (Pierre Biboulet) mit einem EHS-Attest die Finger mit drin zu haben. Momentan gibt Google zum Suchbegriff Arzt und Patientin nur zwei Treffer aus.

Die Authentizität und Vollständigkeit des PDFs ist nicht verbürgt, gefunden habe ich es auf der Website www.west-info.eu (West is an online newspaper aimed at providing the latest breaking news on welfare policies).

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum