"Reflex"-Wiederbelebungsversuch Mai 2015 (III) (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 24.05.2015, 13:50 (vor 3312 Tagen) @ H. Lamarr

Sein Fälschungsvorwurf gegenüber der REFLEX-Studie ist rechtswidrig

Das sehe ich nicht so. Rechtswidrig sind allein die von Prof. Lerchel erhobenen Fälschungsvorwürfe gegenüber der "Reflex"-Laborantin Frau Elisabeth K., nicht mehr und nicht weniger.

Ob bei "Reflex" anderweitig Fälscher am Werk waren, dies hat das Gericht nicht untersucht. Die Behauptung, Lerchls Fälschungsvorwurf gegenüber der REFLEX-Studie sei rechtswidrig, ist aus meiner Sicht deshalb falsch und nur ein weiterer Versuch, mit Worten, also mit geringstem Aufwand, der wissenschaftlich bedeutungslos gewordenen "Reflex"-Studie (Diem et. al., 2005) neues Leben einzuhauchen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Bedeutungslos


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