SAR-Werte bei Nutzung von Tetra-Handfunkgeräten (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 07.11.2012, 21:50 (vor 4248 Tagen) @ cassandra

Nur gibt es inzwischen komfortable schnurlose Headsets, mit denen lässt es sich auch dann noch gut Telefonieren, wenn das Handy in der Hosentasche oder Brusttasche steckt. Und dort kann es dann "verkehrt" herum stecken, mit der Antenne zum Körper hin. Die Folge: Der bei normaler Gebrauchshaltung noch mühelos eingehaltene maximal zulässige SAR-Wert wird jetzt überschritten.

Da bin ich mir nicht so sicher, denn aus meiner Sicht handelt es sich bei der Exposition von BOS-Funkgeräten um berufliche Exposition mit den entsprechenden Konsequenzen, sprich: höhere SAR-Werte (10 W/kg?) zulässig.

Das Zitat bezieht sich auf Handys, nicht auf Tetra-Funkgeräte.

Das BfS schreibt: Für Berufsgruppen, die den Tetra-Funk verwenden [...], ist nach den Arbeitsschutzregelungen grundsätzlich eine lokale Exposition von bis zu 10 W/kg zulässig.

Die Quelle (Modellierung von SAR-Werten im gesamten Körper und detailliert im Kopfbereich unter besonderer Berücksichtigung des Auges, PDF, 2 Seiten) weiß aber auch zu berichten, dass unter Praxisbedingungen die 10 W/kg nicht erreicht werden, und bei "Wangenlage" des Funkgeräts (vergleichbar zur Gebrauchslage eines Handys beim Telefonieren) sogar die 2 W/kg (Grenzwert für Privatpersonen) nicht erreicht werden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
SAR-Wert, Arbeitsschutz


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