Rechtsstreit IZgMF vs. Prof. Franz Adlkofer (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 29.07.2010, 17:29 (vor 5037 Tagen)

Titel geändert am 17.01.2013

(Alter Titel: Im IZgMF tabu: Prof. Adlkofer und seine Mobilfunkstudien)

Bitte beachten:

Im IZgMF-Forum sind mit sofortiger Wirkung keine Diskussionen mehr erlaubt
zu Prof. Adlkofer und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien!

Postings, die sich über dieses Verbot hinwegsetzen, werden kommentarlos gelöscht. Teilnehmer, die sich wiederholt über das Verbot hinwegsetzen, müssen mit einer Dauersperre rechnen.

Was ist passiert?
Die Betreiberin des IZgMF wurde durch das Landgericht Berlin dazu verurteilt, es zu unterlassen, bestimmte Äußerungen, hauptsächlich im Zusammenhang mit Prof. Adlkofer und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien, im IZgMF und/oder in anderen Medien und/oder gegenüber sonstigen Dritten wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.

Für Postings im IZgMF-Forum spielt es also keine Rolle, ob die verbotenen Äußerungen von der Forenbetreiberin selbst stammen, oder ob diese Äußerungen von Dritten gepostet werden. Es spielt auch keine Rolle, wenn die verbotenen Äußerungen z.B. durch Berichte aus seriösen Medien belegt werden können.

Beispiel
Angenommen die Wiener „Agentur für wissenschaftliche Integrität“ äußert sich zukünftig zu den von Prof. Adlkofer koordinierten Mobilfunkstudien. Nur wenn diese Äußerungen keine der Verbotsbehauptungen berühren, dürfen sie im IZgMF-Forum publiziert werden. Dies gilt ebenso für Zitate aus beliebigen Medienberichten zu den Äußerungen der Agentur, falls diese Berichte die Verbotsbehauptungen berühren.

Im Falle der Zuwiderhandlung muss die Forenbetreiberin mit hohen Bußgeldern oder mit Ordnungshaft rechnen.

Deshalb sind im IZgMF-Forum mit sofortiger Wirkung keine Diskussionen zu Prof. Adlkofer und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien mehr erlaubt. Im IZgMF finden Veröffentlichungen zu Prof. Adlkofer und den von ihm koordinierten Mobilfunkstudien zukünftig ausschließlich durch die Betreiberin des IZgMF statt.
Ältere Postings, die in einem Zusammenhang mit den Verbotsbehauptungen stehen, wurden bereinigt (editiert) oder aus dem Forum entfernt (späteres editieren).

Die naheliegende Frage nach dem Wortlaut der Verbotsbehauptungen können wir nicht beantworten ohne die Verbotsbehauptungen zu nennen - was uns wiederum verboten ist. Damit sind uns die Hände gebunden. Nach Auskunft unseres Rechtsbeistands kann er einer Veröffentlichung des Urteils - die Verbotsbehauptungen sind darin im Wortlaut nachzulesen - beim IZgMF nicht ohne Bedenken zustimmen. Wir sehen daher von einer Veröffentlichung ab.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klarstellung, Adlkofer, Reflex-Koordinator, Landgericht, Unterlassungsklage, Deutungshoheit, Einschüchterung, Prozess, Gericht, Unterwerfungsstrategie, Klageverfahren


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