Politik: Beschlussfassung der Grünen (Allgemein)

KlaKla, Samstag, 01.08.2009, 09:55 (vor 5424 Tagen)

Beschluss Bündnis/Die Grünen zum Mobilfunk
vom 26.05.2009

Die Legende, Salzburger Vorsorgewert

"In einem Teil Österreichs, im Bundesland Salzburg, gelten noch niedrigere Werte. Im Rahmen der Salzburger Resolution wurde ein Wert von 1 mW/m2 beschlossen, damit liegt Salzburg etwa 10 000 fach unter dem Deutschen Grenzwert".

Was soll man nur von einer so desinformierten Partei halten. :no:

Weiter Informationen
Salzburger Mobilfunk-Vorsorgemodell
Mobilfunk in Österreich

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Legende, Politik, Die Grünen, Resolution

Politik: Beschlussfassung der Grünen

Doris @, Samstag, 01.08.2009, 10:20 (vor 5424 Tagen) @ KlaKla

"In einem Teil Österreichs, im Bundesland Salzburg, gelten noch niedrigere Werte. Im Rahmen der Salzburger Resolution wurde ein Wert von 1 mW/m2 beschlossen, damit liegt Salzburg etwa 10 000 fach unter dem Deutschen Grenzwert".

Was soll man nur von einer so desinformierten Partei halten. :no:

Dieses Gerücht über den eingeführten/praktizierten Vorsorgewert in Salzburg hält sich wacker, selbst bis nach Kanada

GUIDELINES: Guidelines for microwave radiation (which is what is used in Wi-Fi) range 5 orders of
magnitude in countries around the world. The lowest guidelines are in Salzburg Austria and now in
Liechtenstein. The guideline in these countries is 0.1 microW/cm2.

Blauer Engel

Kuddel, Samstag, 01.08.2009, 13:54 (vor 5424 Tagen) @ KlaKla

Zitat aus "Beschluß Bündnis90 die Grünen Seite" 5/15

Seit Juni 2002 besteht die Möglichkeit, strahlungsarme Mobiltelefone mit dem blauen Engel auszuzeichnen...Sieben Jahre nach der Einführung trägt aber nur ein einziges Handy das Siegel...
Bereits im Vorfeld der Einführung hat der Verband BITKOM das Desinteresse der Hersteller an der Kennzeichnung bekundet

Auf der Cebit erzählte mir der Vertreter eines Handyherstellers, daß die Hersteller auch deshalb den blauen Engel ablehnen, weil die Verwendung des Siegels erhebliche Kosten verursacht.

Das RAL Institut würde neben regelmäßigen, kostenpflichtigen Auditierungen pro aufgeklebtem Siegel einen mittleren 2 stelligen Cent Betrag verlangen, was in Anbetracht des Kostendrucks in der Konsumelektronik den Nutzen (mögl Verkaufsförderung durch Bekanntheitsgrad des Siegels) für einen Hersteller mehr als fraglich erscheinen läßt.

Ob das nun stimmt oder belangloses Marketing-bla-bla war, kann ich nicht sagen, aber es ließe die "Ablehnung" des blauen Engels doch in einem etwas anderen Licht erscheinen, als es die Mobilfunkkritiker darstellen.

Blauer Engel

H. Lamarr @, München, Samstag, 01.08.2009, 19:08 (vor 5424 Tagen) @ Kuddel

Das RAL Institut würde neben regelmäßigen, kostenpflichtigen Auditierungen pro aufgeklebtem Siegel einen mittleren 2 stelligen Cent Betrag verlangen, was in Anbetracht des Kostendrucks in der Konsumelektronik den Nutzen (mögl Verkaufsförderung durch Bekanntheitsgrad des Siegels) für einen Hersteller mehr als fraglich erscheinen läßt.

In der Entgeltordnung für den Blauen Bengel steht von einer stückzahlgekoppelten Gebühr allerdings nichts drin und das dort genannte maximale Jahresentgelt kommt über ein Manager-Monatgehalt nicht hinaus. Wer also mit einem Blauer-Engel-Produkt z.B. "nur" 3 Mio. Jahresumsatz erzielt, der kommt mit moderaten 2110 Euro Jahresgebühr davon, die 250 Euro Anmeldegebühr fallen nur 1-mal an. Problematisch könnte die Schnelllebigkeit von Produkten wie Handys sein, bevor der Markt richtig erkannt hat, dass ein Modell X einen Blauen Engel hat, ist es auch schon wieder technisch veraltet.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Blauer Engel

Kuddel, Sonntag, 02.08.2009, 10:54 (vor 5423 Tagen) @ H. Lamarr

In der Entgeltordnung für den Blauen Bengel steht von einer stückzahlgekoppelten Gebühr allerdings nichts drin und das dort genannte maximale Jahresentgelt kommt über ein Manager-Monatgehalt nicht hinaus.

Muß mal schauen, ob ich noch die Visitenkarte desjenigen wiederfinde...

Wäre auch interessant, ob eine "Selbsterklärung" des Herstellers ausreicht, oder man dem RAL gegenüber irgendwie Nachweise über die Einhaltung der Kriterien erbringen muß.

Blauer Engel

H. Lamarr @, München, Sonntag, 02.08.2009, 14:30 (vor 5423 Tagen) @ Kuddel

Wäre auch interessant, ob eine "Selbsterklärung" des Herstellers ausreicht, oder man dem RAL gegenüber irgendwie Nachweise über die Einhaltung der Kriterien erbringen muß.

Auch das CE-Zeichen dürfen sich die Hersteller ja selber zuerst einmal ohne Kontrolle verpassen. Auf irgendeiner Messe hat mir dazu mal einer erzählt, dass dies dennoch funktioniere, weil sich Hersteller/Importeure gegenseitig belauern und bei fehlerhaften Deklarationen die Vergabestellen diskret auf den Fehler der Konkurrenz aufmerksam machen. Möglicherweise funktioniert diese Selbstregulierung auch bei der "Sebsteinschätzung" der Einkünfte mit BE-Produkten.

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