Handy-Ortung (Allgemein)

Gast, Montag, 01.12.2008, 19:00 (vor 5652 Tagen)

Berlin will Handy-Ortung regulieren

Wer sein Handy eingeschaltet bei sich trägt, kann geortet werden. Weil es so möglich ist, Handybesitzer ohne deren Wissen auszuspionieren, will die Bundesregierung den Schutz vor heimlicher Handy-Ortung verstärken.

Eine neue Regelung soll bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes Anfang 2009 eingebracht werden.

Das Problem betrifft statistisch gesehen jeden: In Deutschland gibt es mehr Handy verträge als Einwohner, 100 Millionen Verträge waren es im April 2008. Zahlreiche Internetdienste bieten inzwischen an, möglicherweise untreue Partner überwachen lassen kann. Die Handhabung ist einfach. Das betreffende Handy muss über das Internet registriert werden. Dann schreibt man vom zu überwachenden Gerät eine Bestätigungs-SMS und erhält wiederum eine Kurzmitteilung zurück. Damit ist das Handy eingeloggt und Frau oder Mann kann jederzeit überprüfen, wo sich Besitzer und Handy – sofern es eingeschaltet ist– befinden.

Im Grunde kann jeder, der von einem unbeaufsichtigt herumliegenden Handy die Bestätigungs-SMS abschickt, die Kontroll-SMS abfängt und löscht, so kontrollieren, wo sich der Besitzer des Handys aufhält. Derzeit ist das nicht strafbar.

"Wir hatten die Netzbetreiber bereits vor einiger Zeit davon überzeugt, künftig nach spätestens jeder zehnten Ortung eine SMS an die Betroffenen zu schicken, damit diese über die Ortung informiert sind", erklärt Ekkehard Valta vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Diesem Plan ist die Regierung nun zuvorgekommen. Sie will den Schutz vor heimlicher Ortung von Anfang 2009 gesetzlich verankern. Danach soll ein Betroffener künftig ausdrücklich und schriftlich die Handy-Ortung bestätigen. Zudem soll nach jeder fünften Lokalisierung des Geräts eine SMS auf das Handy verschickt werden, die darüber informiert, dass das Handy geortet wird. "Einer heimlichen Ortung ohne Einwilligung des Betroffenen wird hiermit ein Riegel vorgeschoben", sagt Gert Lindemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Quelle: Badische Zeitung

Mäßiger Ortungsschutz für Arbeitnehmer wenn der Arbeitgeber ein Handy inkl. Vertrag stellt. Vertragspartner ist der Arbeitgeber.

Tags:
, Wanze, Ortung


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