Gesetzentwurf (Allgemein)

caro, Donnerstag, 21.08.2008, 09:59 (vor 5788 Tagen)
bearbeitet von Moderator X, Sonntag, 24.08.2008, 08:54

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will die Bürger besser vor möglichen Krankheitsrisiken durch Handy-Strahlung schützen. Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) kündigte am Mittwoch in Berlin dazu einen Gesetzentwurf «zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung> an. Die Mobilfunk-Strahlung nehme zu. «Darauf muss die Politik reagieren>, sagten Gabriel und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, bei der Vorstellung des Strahlenschutz-Jahresberichts.

Zur Abwehr von Hautkrebs durch künstliche UV-Strahlen bekräftigte Gabriel die Absicht, Minderjährigen und Jugendlichen den Besuch von Sonnenstudios zu verbieten. Beide Vorhaben sollen in das vom Bundestag noch nicht verabschiedete Umweltgesetzbuch aufgenommen werden.

Gabriel sagte, zum Schutz vor Mobilfunk-Risiken werde ein Gesetzentwurf vorbereitet, der die europaweit anerkannten Schutzstandards für alle Frequenzbereiche verbindlich vorgebe. Die konkreten Anforderungen an die verschiedenen elektrischen und magnetischen Strahlungen sollten dann auf dem Verordnungsweg festgelegt werden. Bislang hatte die Bundesregierung mangels wissenschaftlicher Belege über den Zusammenhang von Strahlung und Krankheiten Forderungen zurückgewiesen, Maßnahmen gegen die Mobilfunk-Strahlung zu ergreifen.

Noch vor einem Monat hatte eine große Studie in Regie des BfS weder ein erhöhtes Krebsrisiko noch Kopfschmerzen oder Schlafstörungen in Folge ausgeprägter Handy-Nutzung feststellen können. Im jetzigen Jahresbericht heißt es, es bestehe weiter Klärungsbedarf. «Die Handynutzung durch Kinder wird von BfS aufgrund der unsicheren Erkenntnislage als besonders kritisch angesehen.> ...

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201638 Aug 08

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, Gesetzentwurf, Umweltminister, Verordnung, Gabriel

Gesetzentwurf

Karl, Donnerstag, 21.08.2008, 11:49 (vor 5788 Tagen) @ caro

Erwarten sie mal nicht zu viel!

Regierung lehnt schärfere Grenzwerte für den Mobilfunk ab

BERLIN (fst). Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung beim Mobilfunk zu senken. Es gebe keine "wissenschaftlichen Nachweise, dass die geltenden Grenzwerte die Bevölkerung vor derzeit bekannten Gesundheitsgefahren nicht ausreichend schützen", heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag. Hier geht's weiter ...

Gesetzentwurf

Doris @, Donnerstag, 21.08.2008, 13:25 (vor 5788 Tagen) @ Karl
bearbeitet von Moderator X, Sonntag, 24.08.2008, 08:57

Erwarten sie mal nicht zu viel!

Regierung lehnt schärfere Grenzwerte für den Mobilfunk ab

Hier geht's weiter ...

Trotzdem bin ich gespannt, was sich daraus entwickelt. Komisch erscheint es mir auf jeden Fall. Der Beitrag, auf den Sie oben verlinken, ist die Reaktion auf die dritte - bisher unbeantwortete Anfrage der Linken - und wurde am Montag, 18.08. im Bundestag behandelt bzw. bekanntgegeben.

Dass BUM Gabriel besseren Schutz gegen Handystrahlung anstrebt ist am Mittwoch, 20.08. bekanntgegeben worden und ging doch ganz ordentlich durch die Presse.

Unter dem Strich nichts Neues!

Raylauncher @, Donnerstag, 21.08.2008, 18:35 (vor 5788 Tagen) @ caro
bearbeitet von Moderator X, Sonntag, 24.08.2008, 08:58

... Gabriel sagte, zum Schutz vor Mobilfunk-Risiken werde ein Gesetzentwurf vorbereitet, der die europaweit anerkannten Schutzstandards für alle Frequenzbereiche verbindlich vorgebe. Die konkreten Anforderungen an die verschiedenen elektrischen und magnetischen Strahlungen sollten dann auf dem Verordnungsweg festgelegt werden. ...

Wer glaubt, dass es jetzt eine Verschärfung auf irgendwelche "baubiologischen Wunschwerte" z.B. für Grenzwerte nichtionisierender EMF geben wird, dürfte sich gründlich irren. Die Grenzwerte ortsfester Funkanlagen sind in Bezug auf eine Ganzkörperexposition seit Längerem in der allgemein bekannten 26. BIMSchV verbindlich festgelegt. Diese entsprechen den europaweit anerkannten Standards und den WHO / ICNIRP-Empfehlungen, für die auch angesichts neuester Forschungsergebnisse (z.B. DMF) nach Aussage des BfS keine Veranlassung zur Veränderung besteht. Diese Verordnung umfasst das Frequenzspektrum bis 300 GHz.

Was derzeit nicht auf dem Wege einer Immissionsschutz-Verordnung in Deutschland gesetzlich festgeschrieben worden ist, sind die Werte für Teilkörperexposition aufgrund der Einwirkung mobiler, körpernah benutzter Endgeräte. Hier gilt die Europanorm EN 50360, deren Einhaltung Voraussetzung für eine fernmelderechtliche Zulassung der entsprechenden Geräte ist.

Wenn Gabriel von Schutzstandards für alle Frequenzbereiche spricht, dürfte er sich auf den Bereich > 300 GHz für ortsfeste Anwendungen beziehen oder möglicherweise auf die Festschreibung der EN 50360 auf dem Wege einer immissionsrechtlichen Verordnung.

Unter dem Strich also nichts Neues!

Raylauncher

Unter dem Strich nichts Neues!

charles ⌂ @, Donnerstag, 21.08.2008, 19:29 (vor 5788 Tagen) @ Raylauncher
bearbeitet von Moderator X, Sonntag, 24.08.2008, 08:58

Was derzeit nicht auf dem Wege einer Immissionsschutz-Verordnung in Deutschland gesetzlich festgeschrieben worden ist, sind die Werte für Teilkörperexposition aufgrund der Einwirkung mobiler, körpernah benutzter Endgeräte. Hier gilt die Europanorm EN 50360, deren Einhaltung Voraussetzung für eine fernmelderechtliche Zulassung der entsprechenden Geräte ist.

Wenn Gabriel von Schutzstandards für alle Frequenzbereiche spricht, dürfte er sich auf den Bereich > 300 GHz für ortsfeste Anwendungen beziehen oder möglicherweise auf die Festschreibung der EN 50360 auf dem Wege einer immissionsrechtlichen Verordnung.

Unter dem Strich also nichts Neues!

Hallo Raylauncher,

Sie reden da von: der Einwirkung mobiler, körpernah benutzter Endgeräte.

Gilt das auch für die EN 55011 / EN 55022 ?
Kommen da auch Änderungen?
Qua Reichweite ?

--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl

Unter dem Strich nichts Neues!

KlaKla, Samstag, 23.08.2008, 08:27 (vor 5786 Tagen) @ Raylauncher
bearbeitet von Moderator X, Sonntag, 24.08.2008, 08:58

Wenn Gabriel von Schutzstandards für alle Frequenzbereiche spricht, dürfte er sich auf den Bereich > 300 GHz für ortsfeste Anwendungen beziehen oder möglicherweise auf die Festschreibung der EN 50360 auf dem Wege einer immissionsrechtlichen Verordnung.

Umsetzung der Grenzwerte bei Handys

Ich lass mich auch überraschen aber sehe es ähnlich wie Raylauncher.
Meine Erwartung: Der SAR-Wert soll deutlich auf den Handys vermerkt werden, ähnlich dem CE-Zeichen.

--
Meine Meinungsäußerung

Unter dem Strich nichts Neues!

Ralf Köper, Dienstag, 26.08.2008, 18:15 (vor 5783 Tagen) @ Raylauncher

Diese Ankündigung klingt vermutlich nach mehr als tatsächlich geplant ist.

Das Umweltministerium konsolidiert zur Zeit die Umweltgesetzgebung in Form des so genannten Umweltgesetzbuches. Der vorliegende Referentenentwurf sieht auch eine Regelung für elektromagnetische Felder vor und könnte damit die existierende 26. BImSchV ablösen. Es ist zu erwarten, dass es keine Grenzwertverschärfungen gibt, sondern eine Harmonisierung der deutschen Gesetzgebung mit den Empfehlungen der ICNIRP aus dem Jahr 1998 und der EU-Richtlinie 1999/519/EG.

Interessierte mögen die 26. BImSchV mit der ICNIRP-Empfehlung bzw. der EU-Richtlinie vergleichen. In der BImSchV fehlen zur Zeit nicht nur die von Raylauncher genannten Teilkörper-Basisgrenzwerte, sondern auch die Ganzkörper-Basisgrenzwerte (beides SAR-Werte). Diese gelten zur Zeit auch schon, allerdings über den Umweg von Produktnormen und den darin enthaltenen Verweis auf die EU-Richlinie. Auch geringfügige Abweichungen in den abgeleiteten Grenzwerten (Feldstärken und Leistungsflussdichten) können bei dieser Gelegenheit angeglichen werden.

Das das BMU diese markante Sprachregelung für die Ankündigung wählt, während es vor wenigen Wochen eine klare Entwarnung bei der Vorstellung der Ergebnisse des DMF gab, hat wohl eher politische als inhaltliche Gründe.

Gesetzentwurf

Doris @, Samstag, 07.02.2009, 11:35 (vor 5618 Tagen) @ caro

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will die Bürger besser vor möglichen Krankheitsrisiken durch Handy-Strahlung schützen. Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) kündigte am Mittwoch in Berlin dazu einen Gesetzentwurf «zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung> an. Die Mobilfunk-Strahlung nehme zu. «Darauf muss die Politik reagieren>, sagten Gabriel und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, bei der Vorstellung des Strahlenschutz-Jahresberichts.

Gabriel sagte, zum Schutz vor Mobilfunk-Risiken werde ein Gesetzentwurf vorbereitet, der die europaweit anerkannten Schutzstandards für alle Frequenzbereiche verbindlich vorgebe. Die konkreten Anforderungen an die verschiedenen elektrischen und magnetischen Strahlungen sollten dann auf dem Verordnungsweg festgelegt werden. Bislang hatte die Bundesregierung mangels wissenschaftlicher Belege über den Zusammenhang von Strahlung und Krankheiten Forderungen zurückgewiesen, Maßnahmen gegen die Mobilfunk-Strahlung zu ergreifen.

Wenn ich das richtig sehe, gehört das Scheitern des UGB zu diesem Thema, welches damals hoffnungsvoll von den Kritikern verbreitet wurde.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zum Scheitern des Umweltgesetzbuches (UGB)
Nach Gabriels Worten ist das UGB am Widerstand Bayerns und und an mangelnder Kompromissbereitschaft auf Seiten der Union gescheitert. Es wird in Deutschland also weiterhin kein einfaches, transparentes und unbürokratisches Umweltrecht aus einem Guss geben; die bestehende Zersplitterung des Rechts bleibt bestehen. Funkanwendungen wären durch das IV. Buch "Nichtionisierende Strahlung" betroffen gewesen.
Pressemitteilung v. 01.02.2009 , Chronologischer Überblick zum UGB
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hält nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches (UGB) die von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) angekündigte Novellierung des Naturschutzrechts des Bundes noch in dieser Legislaturperiode für dringend erforderlich, meldet das Amt. Eine solche «kleine Lösung» solle im Wege eines eigenständigen Artikelgesetzes die bloßen Rahmenregelungen des geltenden Bundesnaturschutzgesetzes ablösen und andere damit verbundene Rechtsvorschriften anpassen. Dies sehe der am 04.02.2009 vom Bundesumweltministerium an die anderen Ressorts versendete Entwurf vor .
http://rsw.beck.de Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat indes den Entwurf für ein Gesetz zur Rechtsbereinigung im Umweltrecht am 4. Februar 2009 zur Abstimmung an die beteiligen Bundesministerien verschickt. Der vorliegende Gesetzentwurf übernimmt diejenigen Regelungen des Entwurfes für ein Einführungsgesetz zum Umweltgesetzbuch (EG UGB), die unabhängig vom Umweltgesetzbuch erforderlich sind und die auf Grund des Sachzusammenhanges nicht anderen Gesetzesvorhaben zugeordnet werden konnten.
http://www.bmu.de

Quelle: FGF Infoline 05.02.2009

Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung

H. Lamarr @, München, Samstag, 28.02.2009, 20:12 (vor 5597 Tagen) @ caro

Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NISG)

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat am 5. Februar 2009 den Entwurf für ein Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung zur Abstimmung an die beteiligten Bundesministerien verschickt.

Nachricht: FGF-Infoline vom 26.02.2009

Kommentar: Unter diesem Gesetz hatte ich mir etwas ganz anderes vorgestellt, z.B. ein Zusammenführen der Grenzwerte für Handys & Basisstationen. So aber ist das einzige, was mir beim schnellen Überfliegen des Entwurfs haften geblieben ist, das Solarium-Verbot für Kinder und Jugendliche.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Mobilfunk ist nicht der Nabel der Welt

KlaKla, Sonntag, 01.03.2009, 11:07 (vor 5596 Tagen) @ H. Lamarr

Kommentar: Unter diesem Gesetz hatte ich mir etwas ganz anderes vorgestellt, z.B. ein Zusammenführen der Grenzwerte für Handys & Basisstationen.

Was meinst du mit Zusammenführen der Grenzwerte für Handys & Basisstationen.

So aber ist das einzige, was mir beim schnellen Überfliegen des Entwurfs haften geblieben ist, das Solarium-Verbot für Kinder und Jugendliche.

Es liegt wohl an deiner Erwartungshaltung. Du als Mobilfunk-Kritiker siehst im Fokus den Mobilfunk aber es gibt viel mehr und andere Bereiche wo Hochfreqenz genutzt wird. Da sind die Feldstärken sehr viel höher als die durch Mobilfunk. Denk mal an die Untersuchungen mittels Kernspintomographen. Mehr dazu findest du im PDF.

Meines Wissens, spricht nichts für eine zwingend notwendige Senkung der Grenzwerte im Bereich Mobilfunk. Die Bürger müssen selbst entscheiden wo und wie sie ihre persönliche Strahlenbelastung minimieren. Möglichkeiten dafür gibt es zu genüge.

--
Meine Meinungsäußerung

Mobilfunk ist nicht der Nabel der Welt

charles ⌂ @, Sonntag, 01.03.2009, 11:40 (vor 5596 Tagen) @ KlaKla


Es liegt wohl an deiner Erwartungshaltung. Du als Mobilfunk-Kritiker siehst im Fokus den Mobilfunk aber es gibt viel mehr und andere Bereiche wo Hochfreqenz genutzt wird. Da sind die Feldstärken sehr viel höher als die durch Mobilfunk. Denk mal an die Untersuchungen mittels Kernspintomographen. Mehr dazu findest du im PDF.

Hochfrequenz und Kernspintomographen???
Da werden Äpfel mit Ostereier verglichen.


Meines Wissens, spricht nichts für eine zwingend notwendige Senkung der Grenzwerte im Bereich Mobilfunk. Die Bürger müssen selbst entscheiden wo und wie sie ihre persönliche Strahlenbelastung minimieren. Möglichkeiten dafür gibt es zu genüge.

Wie sollen die Bürger selbst entscheiden wie sie die kontinuierliche Strahlenbelastung von Sendemasten minimieren können?????

Welche Möglichkeiten, ausser Einsprachen, hat man da????


Klakla, wach werden.
Aufstehen, waschen, gut kräftig Frühstücken, mehrere Tassen Kaffee, und das Gehirn lüften.

--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl

Alles ist erlaubt

AnKa, Sonntag, 01.03.2009, 12:24 (vor 5596 Tagen) @ charles

Wie sollen die Bürger selbst entscheiden wie sie die kontinuierliche Strahlenbelastung von Sendemasten minimieren können?????

Nun, die Bürger können 10 Meter hohe Hasendrahtzäune um ihre Häuser bauen, die Innenwände mit Aluminiumfolie tapezieren, dürfen Schutzanzüge tragen und können einmal im Monat den Baubiologen zur kostenpflichtigen Strahlenüberprüfung herbeiholen.

Wenn es einem wirklich ernst ist, dann kann er viel machen. Wir leben in einem freien Land. Da ist fast jede Verrücktheit erlaubt.

--
"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

Alles ist erlaubt

charles ⌂ @, Sonntag, 01.03.2009, 12:27 (vor 5596 Tagen) @ AnKa

Wie sollen die Bürger selbst entscheiden wie sie die kontinuierliche Strahlenbelastung von Sendemasten minimieren können?????


Nun, die Bürger können 10 Meter hohe Hasendrahtzäune um ihre Häuser bauen, die Innenwände mit Aluminiumfolie tapezieren, dürfen Schutzanzüge tragen und können einmal im Monat den Baubiologen zur kostenpflichtigen Strahlenüberprüfung herbeiholen.

Wenn es einem wirklich ernst ist, dann kann er viel machen. Wir leben in einem freien Land. Da ist fast jede Verrücktheit erlaubt.

Ja, was Mobilfunk angeht ist tatsächlich jede Verrücktheit offiziell erlaubt!

--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl

Angst vor Mobilfunk ist Schnee von Gestern

KlaKla, Sonntag, 01.03.2009, 13:40 (vor 5596 Tagen) @ charles

Meines Wissens, spricht nichts für eine zwingend notwendige Senkung der Grenzwerte im Bereich Mobilfunk. Die Bürger müssen selbst entscheiden wo und wie sie ihre persönliche Strahlenbelastung minimieren. Möglichkeiten dafür gibt es zu genüge.

Wie sollen die Bürger selbst entscheiden wie sie die kontinuierliche Strahlenbelastung von Sendemasten minimieren können?????

Zu erst sollte man sich informieren. Aber besser nicht nur bei den üblichen Geschäftemachern (Baubiologen) und auch nicht nur bei den radikalen Mobilfunkgegner. Ich empfehle unter anderem die Webseiten des Bundesamt für Strahlenschutz.

Welche Möglichkeiten, ausser Einsprachen, hat man da????

Das sie als Baubiologe nur Einsprache empfehlen ist verständlich denn sie profitieren nicht von den Bürgern die ein gesundes Risikobewusstsein entwickeln zum Thema Mobilfunk. Der BUND als Berater scheidet aus weil er sich nur von tendenziösen Mobilfunkgegner hat beraten lassen, die Seilschaften zu den Baubiologen muss ich ihnen gegenüber nicht weiter erwähnen oder?

Klakla, wach werden.
Aufstehen, waschen, gut kräftig Frühstücken, mehrere Tassen Kaffee, und das Gehirn lüften.

Danke für ihre Empfehlung.

--
Meine Meinungsäußerung

Tags:
, BUND, Risiko, Geschäftemacher, Mobilfunkgegner, Risikobewusstsein

Angst vor Mobilfunk ist Schnee von Gestern

AnKa, Sonntag, 01.03.2009, 19:51 (vor 5596 Tagen) @ KlaKla

Aufstehen, waschen, gut kräftig Frühstücken

Ganz falsch, dieser Ratschlag zur Völlerei. Da wird man ja gleich wieder müde. Und nachher war's wieder der Mobilfunk.

--
"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

Erste Lesung: Gesetz zum Schutz vor NIS

H. Lamarr @, München, Freitag, 20.03.2009, 13:51 (vor 5577 Tagen) @ H. Lamarr

Besserer Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS)

Berlin: (hib/AS) Der Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlungen soll verbessert werden. Dazu hat die Koalition im Rahmen der Neuregelung des Umweltrechts einen Gesetzentwurf (16/12276) vorgelegt. Er wird am Freitag in erster Lesung beraten. Damit würden Empfehlungen der Europäischen Union zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern umgesetzt. Neue Vorschriften würden damit auch für den Bereich der optischen Strahlung getroffen. Insbesondere Minderjährige sollten in Zukunft besser vor den Auswirkungen künstlicher UV-Strahlung geschützt werden. Die Regierung stützt sich dabei auf Erkenntnisse, wonach UV-Strahlungen sowohl die Entstehung von Hautkrebs als auch den Verlauf einer Hautkrebserkrankung entscheidend beeinflussen können. In der Medizin solle daher die Anwendung von nichtionisierenden Strahlungen nur noch möglich sein, wenn ein entsprechender Facharzt eine Indikation gestellt habe, in der Nutzen und Risiken der Behandlung sorgsam gegeneinander abgewogen wurden.

Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
, EU, Hautkrebs

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