Sendemast im Neubaugebiet nicht akzeptabel (Allgemein)
Mast am Neubaugebiet ist für Ortsbeirat (Cyriaxweimar) nicht akzeptabel
"Derzeit sehe ich nichts, was unser ehrgeiziges Projekt - den Baubeginn für das Neubaugebiet im nächsten Frühjahr - gefährden kann", erklärte Löwer. Es könne jedoch noch kein Zeitplan für die Erschließung der Grundstücke aufgestellt werden, da erst das Ausschreibungsverfahren durchlaufen werden müsse und die Arbeiten auch wetterabhängig seien, so der Ortsvorsteher.
Alle Bauplätze sind vergeben, zwei Interessenten sind im Moment nicht zuletzt wegen der Sendemast-Diskussion noch verunsichert. Ihre Entscheidung ist jedoch bis spätestens November nötig, da die Plätze neu beworben und anderweitig vergeben werden müssten.
Die Firma E-Plus hatte geplant, einen 40 Meter hohen Sendemast in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem "sensiblen Bereich" in der Nähe von Kindergarten, Schule, Mehrzweckhalle und Neubaugebiet aufzustellen. "Wir wollen den im Moment von E-Plus gewählten Standort jedoch nicht akzeptieren", verspricht Löwer.
In einem Gespräch zwischen E-Plus, dem Marburger Bürgermeister Dr. Franz Kahle und den Ortsvorstehern von Cyriaxweimar und Haddamshausen hätten die Sprecher der Mobilfunkfirma den Grund ihrer Wahl erläutert: der Standort Neuhöfe könnte durch einen dort aufgestellten Mast mitversorgt werden. "Dies ist uns aber weniger wichtig", meint Löwer. "Unsere Landschaft hier ist unberührt und ein solcher Gigant wäre ein immenser Eingriff."
Aus diesem Grund favorisieren der Ortsvorsteher und seine Gesprächspartner einen Alternativ-Standort auf der anderen Seite des Tals, wo bereits eine 20 KV-Stromleitung verläuft und der Sendemast problemlos angebaut werden könnte. Diesen Standort halte die Firma E-Plus aber nicht für interessant, weil sie sich mit der Betreiberfirma der Leitung auseinandersetzen und Einschränkungen bei den Wartungsarbeiten in Kauf nehmen müsste.
"Landschaftlich betrachtet wäre dieser Standort aus Löwers Sicht aber zu bevorzugen und auch der Nachbarort Haddamshausen trage diesen Vorschlag mit. Für die Neuhöfe wäre dann ein eigener Mast notwendig. "Wir sind nicht grundsätzlich gegen die Technologie", macht Löwer deutlich, "aber diese Friss oder Stirb-Methode der Firma war nicht annehmbar für uns."
Löwer erwartet vom Magistrat als Genehmigungs-Instanz die Ablehnung des ersten Vorschlags und notfalls auch die Beschreitung des Klageweges vor dem Verwaltungsgericht. Da dieses jedoch bis zu einem Jahr dauern könne, sei es unwahrscheinlich, dass die Mobilfunkfirma einen langwierigen Rechtsstreit mit ungewissem Ende durchlaufen werde.
Quelle: Oberhessische Presse von Julia Hecker
gefunden am 16.10.2006
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Kommentar: Vorsicht bei der Kaufentscheidung.
Die Gemeinde kann den Bau des Sendemasten nicht verhindern wenn der Sendemast auf ein Grundstück errichtet werden soll, welches nicht der Gemeinde gehört. Die Gemeinde ist verpflichtet eine Genehmigung zu erteilen wenn alle Bauvorschriften eingehalten werden.
Anders sieht es aus, wenn die Gemeinde in einem Flächennutzungsplan Bauflächen für Mobilfunkmasten ausweist und andere Flächen dafür sperrt. Die Betreiber scheuen in der Regel keinen Rechtsstreit wenn die Gemeinde keinen Flächennutzungsplan für Mobilfunksendemasten hat. Sie wissen, dass Sie im Recht sind.
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