unterschiedliche Grenzwerte (Allgemein)

Raylauncher @, Freitag, 22.09.2006, 19:06 (vor 6643 Tagen) @ H. Lamarr

Ebenso wird mMn nicht berücksichtigt, dass am Rand des Sicherheitsabstands einer BTS ja einer sein Handy verwenden kann. Das kann dann im schlimmsten Fall mit 2 W Spitzenleistung senden, so dass bei Hinzunahme der BTS-Immission der Grenzwert überschritten werden könnte. Ist zwar nur ein hypothetischer Fall, der in der Praxis kaum vorkommen dürfte, beruhigend ist dies aber nicht, weil's für die Zeitspanne von Telefonaten ein undefinierter Gefahrenzustand ist.

Der für ortsfeste Sendeanlagen maßgebliche Grenzwert mit einer SAR von 0,08 W/kg für Ganzkörperexposition betrifft nicht die mobilen Endgeräte. Hierfür gilt der SAR-Wert von 2W/kg bezogen auf Teilkörperexposition. Somit wird ein Handynutzer ohnehin einer wesentlich höheren (Teilkörper-)Befeldung ausgesetzt sein, als er es je durch eine ortsfeste Sendeanlage sein könnte.

Selbst wenn das Endgerät den maximal zulässigen SAR-Wert von 2W/kg voll ausschöpte, wäre an der Grenze des Sicherheitsbereiches einer mit voller Leistung und Auslastung arbeitenden BTS nur ein Maximalwert von 2,08 Watt/kg, also eine Überschreitung von knapp 4% denkbar. Bei dieser doch sehr hypothetischen Konstruktion von einer Gefahr zu sprechen, ist wohl reichlich überzogen.

Raylauncher

Tags:
Ganzkörperexposition, Teilkörperexposition


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