Markenrecht: Nutzung von Zwinker-Smilys kostet (Allgemein)
... heute habe ich unser romanisches QUERTY Alfabet beim Patentamt registrieren lassen ...
Die Fremdzeichen wie ö ü ë ä é è ã â à á usw. sind dabei nicht enthalten.
Ganz schön riskant, was Sie da machen. Können Sie eigentlich schwimmen?
Bedenken Sie bitte: Etwa 1/3 Ihres Heimatlandes liegt unter dem (jetzigen) Meeresspiegel, deshalb heißt es ja auch Niederlande. Die Abermilliarden Handytelefonate von 3,5 Mrd. Nutzern in aller Welt werden die Lufterwärmung galoppierend beschleunigen und die Niederlande eher kurz als lang in Richtung Atlantis schicken. Sie sollten sich also die Sympathien in möglichen Asylländern mit Alpenzugang nicht leichtfertig verscherzen, sonst ...
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Gast,
12.12.2008, 13:41
- Markenrecht: Nutzung von Zwinker-Smilys kostet -
charles,
12.12.2008, 14:02
- Markenrecht: Nutzung von Zwinker-Smilys kostet - Schmetterling, 12.12.2008, 14:21
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H. Lamarr,
12.12.2008, 20:04
- Markenrecht: Nutzung von Zwinker-Smilys kostet -
charles,
12.12.2008, 20:10
- Markenrecht: Nutzung von Zwinker-Smilys kostet - Thomas, 13.12.2008, 01:23
- Markenrecht: Nutzung von Zwinker-Smilys kostet -
charles,
12.12.2008, 20:10
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charles,
12.12.2008, 14:02