Ministerialer Irrtum in RLP oder beim BfS? (Allgemein)
"Es ist selbstverständlich sinnvoll, unnötige Belastungen und Belästigungen zu vermeiden. Im Sinne einer solchen Vorsorge ist die Empfehlung des Bundesamtes für Strahlenschutz zu verstehen, in der Nähe von Schulen, Kindertagesstätten und Krankenhäusern möglichst wenige Mobilfunkanlagen aufzustellen."
... schreibt Stefanie Mittenzwei vom Ministerium für Umwelt und Forsten - Rheinlandpfalz (MUFVRLP).
Tatsächlich findet sich in einem BfS-Dokument (PDF, 367 KByte) die auf den ersten Blick entgegenkommende Formulierung:
"Insbesondere in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen, wo sich viele Menschen dauerhaft aufhalten, soll die Exposition möglichst gering sein."
Wie bitte?! Wer kann mir dies erklären: Wo sich viele Menschen dauerhaft aufhalten, soll die Exposition von Amts wegen gering sein. Im Umkehrschluss heißt dies nichts anderes als: Wenn sich wenige Menschen dauerhaft in Ihrer Wohnung aufhalten, dann darf die Exposition durchaus schon mal grenzwertig sein. Was für eine Logik, das BfS muss beim Verfassen dieser Textpassge der Teufel geritten haben.
Danke BfS!
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –