Angstfalle Mobilfunkantenne (Allgemein)

KlaKla, Sonntag, 03.02.2008, 11:05 (vor 6136 Tagen)

PROTEST / Jedesheimer wehren sich gegen vierte Sende-Anlage
Umzingelt von Mobilfunkmasten
Jedesheimer Bürger wollen verhindern, dass im Nordwesten des Illertisser Teilorts ein weiterer Mobilfunksendemast errichtet wird. Aber wenn der Betreiber auf einem Privatgrundstück und nicht höher als zehn Meter baut, dürften sie schlechte Karten haben. Mehr ...

Kommentar dazu:

Die Bürger wollen das ihre Bürgervertreter durch Bauleitplanung mitbestimmen können, wo weitere Sendemasten errichtet werden. Bestehende Mobilfunkantennen haben Bestandsschutz. Für eine Gemeinde stellt sich die Frage, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist die Kosten für eine Bauleitplan oder für eine einmalige Standortplanung aufzubringen. Die Generelle Ablehnung der Gemeinde, einen Standort zur Verfügung zu stellen kann zur Folge haben, dass ein ungünstiger Standort realisiert wird. Besser wäre es, den Dialog mit den Betreibern zu suchen.

Am Donnerstag den 7. Feb findet mit dem Geobiologen Dieter Kugler eine Informationsveranstaltung im Gasthaus Zum Löwen statt. Ein weiterer Aspekt, die Wertminderung von angrenzenden Grundstücken. Ist zu hoffen, dass die Bürger sachlich richtig aufgeklärt werden. D. Kugler wird sicher eine Menge zu Messungen und Abschirmmaßnahmen zu sagen haben. Denn er kann daran profitieren. Ob er den Bürger auch darüber aufklärt, dass er einer viel stärkeren Strahlenbelastung durch ein Handytelefonat ausgesetzt ist, stelle ich in Frage. Denn da wäre die sachlich richtige Aufklärungsmaßnahme, den persönlichen Umgang mit der Funktechnik zu verändern. Öfters zum schnur gebunden Telefon zu greifen. Kinder nicht zu früh mit einem Handy zu bestücken. Head-Set verwenden etc. Davon profitiert der Bürger aber kein Geschäftstüchtiger Baubiologe, Messtechniker etc..

Rechtsschutzversicherungen übernehmen keine Deckungszusage.
- Wenn ein Bürger klagen will, weil er befürchtet, die Dauerbestrahlung des Sendemasts wird ihn krank machen. Die Grenzwerte sind maßgeblich. Werden diese nicht überschritten besteht keine Gesundheitsgefahr.
Auch Blut-/Urinuntersuchungen betreffs Melatonin und Serotonin stellen keinen wissenschaftlich anerkannten Kausal Zusammenhang her. (Beispiel: Familie Kind aus Dresden verlor den Prozess).

- Will man klagen bzgl. Wertverlust, muss der Nachweis erbracht werden, dass man einen Verlust erlitten hat. Dabei reicht es nicht aus, zu sagen der Käufer hat weniger gezahlt wegen der Antenne. Prozesse und Gutachten sind teuer. Wer denn noch eine Klage anstrebt, sollte sich von seinem Anwalt positiv beschiedene Urteile vorlegen lassen und dann seine Entscheidung betreffs einer Klage neu überdenken. Der Anwalt gewinnt immer der Kläger selten.

Unterm Strich bleibt, dass der Bürger sein persönliches Risiko auf Grund seines Kenntnisstandes selbst einschätzen muss und entsprechend handelt.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Wertverlust, Struktur, Recht, Bauleitplanung, Angstphase, Kundenakquise, Immobilien, Kugler


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