Abschirmung nicht steuerlich absetzbar (Allgemein)
Gericht: Schutz gegen Mobilfunkwellen nicht steuerlich absetzbar
dpa-Meldung, 01.02.2007 (11:37)
Neustadt/Weinstraße - Eine kranke Frau ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, Abschirmmaßnahmen gegen Mobilfunkwellen von der Steuer abzusetzen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz wies eine Klage der Frau mit Urteil vom 16. Januar (Az: 2 K 1047/05) ab und gab damit dem Finanzamt Recht. Die Frau aus dem Raum Koblenz hatte in ihrer Einkommenssteuererklärung rund 38 500 Euro für Schutzmaßnahmen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Gleiche Entscheidung in einem anderen Fall
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H. Lamarr,
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Marianne,
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- Abschirmung nicht steuerlich absetzbar - Kuddel, 02.02.2007, 21:48
- Ran an den Amtsarzt - H. Lamarr, 02.02.2007, 23:31
- Abschirmung nicht steuerlich absetzbar - H. Lamarr, 04.03.2007, 02:13
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Marianne,
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