Angst vor dem Volksbegehren reicht bis ins Bfs

KlaKla, Montag, 13.06.2005, 12:12 (vor 7128 Tagen) @ Raylauncher

Wie Sie schon sagen, "nicht in erster Linie" - aber die Bürgermeister etc. verlassen sich auch auf Aussagen dieser Behörde. Wenn Bürger verstärkt Gesundheitsvorsorge (bzgl. Mobilfunkbasisstationen) verlangen muss man sich was einfallen lassen. Andernfalls wird der Vorwurf bestätigt, die Behörde sei untätig und unterstütze die Industrie.

Das Wort Genehmigungspflicht ist wörtlich zu nehmen. Denn die Gemeinden wären verpflichtet, einem Bauantrag auf ein Mobilfunkvorhaben die Genehmigung zu erteilen, wenn dieses genehmigungsfähig ist - genehmigungsfähig nach dem Baurecht.

So ist es heute:
Antennen unter 10 Meter sind genehmigungsfrei, daher achten die Betreiber darauf, dass die Antennen die 9,99 m nicht überschreiten. Die Gemeindevertreter haben somit kein Mitspracherecht und müssen spätestens 14 Tage vor inbetriebnahme der Anlage informiert werden. Findest man keinen privaten Standortvermieter geht man zum Gemeindevertreter und beruft sich auf den Mobilfunkpakt II, staatliche Liegenschaften sind den Mobilfunkbetreiber zur Verfügung zu stellen. Unabhängig welche Art der Nutzung des Gebäudes.

Nach erfolgreichem Volksbegehren:
Die Gemeinde, in deren Gebiet die Mobilfunkanlage errichtet werden soll, erhält ein gesetzlich garantiertes aktives Mitwirkungrecht. Es liegt an den Betreiber in Zusammenarbeit mit den Gemeinden vernünftige Standorte auszuwählen. Die Gemeinden können im Bebauungsplan/Flächennutzungsplan Gebiete für Mobilfunkstandorte ausschließen. Dann gibt es keine Genehmigung für Standorte in diesen Gebieten. Die Gemeinden können Bebauungsplan/Flächennutzungsplan Regeln aufstellen (z. B. naturschutzgebiete ausweisen), an die sich auch Mobilfunkbetreiber zu halten haben. Dies funktioniert selbstverständlich nur, wenn Mobilfunkanlagen wieder genehmigungspflichtig werden.
Die Gemeindevertreter sind dem Bürger verpflichtet Auskunft zu erteilen warum man eine Mobilfunkanlage auf Gebäude X errichtet, wo z. B. eh' schon drei Betreiber mit Ihren Anlagen drauf sind. Hier wäre dann zu klären ob es sozialverträglich ist, an diesem Standort eine weitere Mobilfunkanlage zu genehmigen oder besser einen weiteren neuen Standort zu realisieren. Denn es ist doch wohl sozial sehr ungerecht, die Anwohner eines Standorts durch Standortbündelung punktuell sehr hoch zu belasten - und das nur, weil's für die Betreiber so bequemer ist. Hier könnte ich mir vorstellen, das ein Anrainer sogar klagen kann.

Sie unterschlagen einfach den zweiten wichtigen Passus des Volksbegehrens, der da lautet: Im Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern werden folgende Sätze neu gefasst: "Der Ausbau der Mobilfunknetze soll umwelt- und sozialverträglich erfolgen, wobei die Belange der Gesundheitsvorsorge besonders zu berücksichtigen sind. Es soll auch auf einen sparsamen Flächenverbrauch und die nachhaltige Schonung des Orts- und Landschaftsbildes geachtet werden."

Dabei sollen mögliche technische und organissatorische Maßnahmen zur Minimierung der Strahlenbelastung genutzt werden.

Einziger Nachteil: aufgrund langwieriger Genehmigungs- bzw. Gerichtsverfahren wären zusätzliche Verzögerungen beim Netzausbau zu berücksichtigen.

Nicht nur das, der gesamte Netzausbau wird den Betreibern mehr Geld kosten. Es müsste sogar Personal eingestellt werden, da man nun mit den Gemeindevertretern vorab reden muss. Standorte müssten tatsächlich mit den Gemeinden besprochen werden. Und vielleicht kommt auch noch der eine oder andere Bürgermeister mit der Forderung, Belastungsmessungen vor und nach Errichtung einer Antennenanlage durchzuführen. Denn darauf könnte er seine Argumentation stützen warum man sich für einen bestimmten Standort entschieden hat. Mag sein, dass es (beim erfolgreichen Volksbegehren) aus Sicht der Betreiber auch ein Nachteil ist, mehr Überzeugungsarbeit bei denen leisten zu müssen, die der Sache kritisch gegenüber stehen.

Die Gemeindevertreter die heute gegen das Volksbegehren sind, wollen die Verantwortung zum Thema Mobilfunk nicht übernehmen und auch nicht am Handeln danach gemessen werden. Nach einem erfolgreichen Volksbegehren müssen auch diese Gemeindevertreter das unbequeme Thema aufgreifen, sich damit auseinandersetzen und nach gemeinsam getragenen Lösungen suchen. Gewinner ist hier immer der Bürger!

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Meine Meinungsäußerung


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