Boykottiert Gesundheitsamt Sonthofen
Blutuntersuchungen in Kempten?

Das Verhältnis zwischen Mobilfunkkritikern und Behörden ist nicht immer spannungsfrei. So beklagte der “Arbeitskreis Mobilfunk und Gesundheit", Kempten, Anfang 2008 in einer Meldung, dass das zuständige Gesundheitsamt seine Mithilfe an einer Blutuntersuchungsreihe verweigere, die der Arbeitskreis Ende 2006 in eigener Regie gestartet hat. Die Spekulation, dem Amt seien wegen einer Weisung “von oben” die Hände gebunden, wurde gleich mitgeliefert. Aber: Was ist dran, an diesem Verdacht? Steckt nur eine Verschwörungstheorie dahinter oder vielleicht doch mehr? Das IZgMF bat den Verdächtigten, das Gesundheitsamt Sonthofen, um eine Stellungnahme (13.01.08).

Am 4. Januar 2008 verbreitete der “Arbeitskreis Mobilfunk und Gesundheit", Kempten, eine Meldung, in der es unter anderem heißt:

"Wie wir selbst durch Telefonate mit dem für Kempten zuständigem Gesundheitsamt Sonthofen erfahren mussten, lehnt man dort die Mithilfe in Bezug auf die Kemptener Blutuntersuchung ab mit Berufung auf die "Vorgesetzten". Nun ist es aber so, dass die Aufgabe von Gesundheitsämtern genau dies wäre: das Beobachten von Gefahren und das Handeln diesbezüglich! Wir müssen höchstwahrscheinlich davon ausgehen, dass es eine Anweisung von Bundes- und Länderebene an die Gesundheitsämter gibt, zum Thema Mobilfunk nichts zu unternehmen."

Verantwortlich für den Inhalt der Meldung sind Anke Kern und Wolfgang Jogschies.

Fragen ans Gesundheitsamt

Blutuntersuchung Kempten

Erste Blutentnahme im November 2006, einen Monat vor Inbetriebnahme eines Mobilfunksenders in der Lindauerstraße. Zweite Blutentnahme im Mai 2007. Alle 28 teilnehmenden Anwohner entfernten DECT und WLAN schon Wochen vor der ersten Blutentnahme aus ihren Haushalten und reduzierten die Handynutzung auf wenige Gespräche ausser Haus. Sechs Familien liessen die elektromagnetische Exposition ihrer Häuser durch den Messtechniker W. Jogschies, Wildpoldsried, sowohl vor und nach der Errichtung des Funkmastens untersuchen. Die zweite Untersuchung ergab eine um das Vielfache erhöhte Funkbelastung. Auf Anregung von Dr. med. M. Kern und des Heilpraktikers E. Strodl entschloss sich die Bürgerinitiative für eine Untersuchung der Auswirkungen des Funkmastes auf diverse Laborparameter. Gleichzeitig ist diese Reihenuntersuchung Teil einer deutschlandweiten Untersuchung der Auswirkung von Mobilfunk auf den Menschen (Dr. med. Hans-C. Scheiner, München). Organisation, Durchführung und ärztliche Begleitung des Projektes vor Ort lagen in der Hand der Ärztin Anna Blanz.

Quelle: Mobilfunk in Kempten-West - Blutwerte besorgniserregend verändert (PDF)

Da der Vorwurf der bewusst ausgeübten Untätigkeit keine Kleinigkeit ist, bat das IZgMF am 5. Januar das Gesundheitsamt Sonthofen um Auskunft. Nachfolgend der Wortlaut unserer Fragen.

1) Ist es zutreffend, dass das Gesundheitsamt Sonthofen eine Mithilfe an der Kemptener Blutuntersuchung aus welchen Gründen auch immer ablehnt?

2) Gehört es zu den Aufgaben der Gesundheitsämter, Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung zu beobachten und ggf. einzuschreiten?

3) Gibt es direkt oder indirekt eine Anweisung auf Bundes- und Länderebene an die Gesundheitsämter, zum Thema Mobilfunk nichts zu unternehmen?

4) Wie viele Krankheitsfälle, deren Ursache der Einwirkung (schwacher) elektromagnetischer Felder unterhalb der geltenden Grenzwerte zugeschrieben werden, sind dem Gesundheitsamt Sonthofen in seinem Zuständigkeitsbereich bekannt?

5) Beabsichtigt das Gesundheitsamt Sonthofen irgendwelche Aktionen, um Meldungen über Erkrankungen wegen der Einwirkung (schwacher) elektromagnetischer Felder auf den Grund zu gehen?

Antwort aus Sonthofen

Am 9. Januar antwortete Gottfried Mayrock für das Gesundheitsamt Sonthofen. Wir geben seinen Text unverändert und ungekürzt wieder.

 

Sehr geehrter Herr Schall,

Fr. Dr. Harms hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Ich bin für derartige Anfragen als Abteilungsleiter verantwortlich. Ihre Fragen suggerieren, daß Beweise gegen die Unschädlichkeit der Mobilfunkanlagen auf politische Weisung hin unterdrückt werden könnten. Ich kann Ihnen versichern, daß die Entscheidung über eine Bezuschussung im besten Wissen nach der Rechtslage getroffen wird. Es gibt keine Weisung vorgesetzter Behörden, wie bei solchen Anfragen zu entscheiden ist, nicht einmal eine Handreichung in Form eines Textes, die dies erleichtern würde. Daß ich an Zuständigkeitsregelungen und Haushaltsrecht gebunden bin, ist selbstverständlich.

Bei der Einschätzung der fachlichen Seite halte ich die Aussagen der Bundes- und Landesämter oder anerkannter Einrichtungen wie das RKI für vertrauenswürdiger als für mich nicht nachprüfbare Quellen. Im Übrigen ist niemand gehindert, auf einem rechtsmittelfähigen (und kostenpflichtigen) Bescheid über einen Antrag zu bestehen, falls er der Überzeugung ist, auf Zahlungen einen Anspruch zu haben.

Eine überörtliche Veröffentlichung unseres Standpunktes halte ich nicht für zweckmäßig. Ich kann mich über den technischen und medizinischen Diskussionsstand letztlich auch nur aus allgemein zugänglichen Quellen informieren und Aussagen über den Zuständigkeitsbereich im Oberallgäu hinaus ohnehin nicht treffen. Bei grundlegenden Fragen, auch über die amtliche Position des Freistaats Bayern, empfehle ich Ihnen daher den Kontakt zum Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz oder bei Fachfragen zum Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Dennoch möchte ich Sie über die Position des Gesundheitsamtes Oberallgäu nicht im Ungewissen lassen. Sollten Sie sich für eine Veröffentlichung entscheiden, erwarte ich, daß der nachfolgende Text ohne Veränderungen und vollständig zitiert wird.

Zuständigkeit des Gesundheitsamts Sonthofen

GA_sonthofen02Die staatliche Verwaltung Bayerns ist eine Einheit, die auf unterschiedliche Zuständigkeitsebenen verteilt ist, bei der lokalen Ebene sind die Aufgaben weitestgehend in einheitlichen Landratsämtern zusammengefaßt. Die Zuständigkeit der Landratsämter umfaßt nur Probleme mit landkreisweiter Bedeutung, nicht darüber hinaus. Teil dieser Landratsämter ist das Gesundheitswesen, bei uns als Sachgebiet 32 (Gesundheitsamt) in der Abteilung 3 (Natur und Verbraucher). Soweit die Aufgabe in der Ausübung der Humanmedizin besteht, arbeiten Ärzte dabei natürlich weisungsfrei. Fachlich ist das Gesundheitsamt Oberallgäu auch innerhalb der kreisfreien Stadt Kempten zuständig, der Verwaltungsvollzug erfolgt aber dort durch die Stadtverwaltung, nicht durch das Landratsamt. Ob der Sendemast in der konkreten Umgebung baugenehmigungsfähig ist entscheidet z.B. die Stadt.

Zunächst darf ich voraussetzen, daß gerade Ihnen bewußt ist, daß das Thema Mobilfunk und Gesundheit kontrovers diskutiert wird. Das Gesundheitsamt in Sonthofen verfügt weder über die Fachkompetenz, noch über die Mittel diese Frage letztlich zu entscheiden. Die Qualitätsansprüche bei der Auswertung von Forschungsergebnissen müssen hoch angesetzt sein, dies auf die Gesundheitsämter zu delegieren, wäre nach meiner Überzeugung nicht sinnvoll. Die biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder auf die menschliche Gesundheit werden daher statt auf Ebene der Landratsämter seit Jahren durch staatliche Projekte intensiv untersucht.

Die daraus gewonnenen Erkenntnisse bilden die wissenschaftliche Grundlage der bestehenden Grenzwerte. Die national und auch international durchgeführten Bewertungen der gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder durch Strahlenschutzgremien haben zumindest gezeigt, dass eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung wissen-schaftlich noch nicht nachgewiesen werden kann. Es existieren jedoch durchaus Hinweise auf mögliche biologische Wirkungen bei Feldintensitäten unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte, deren Mechanismen, deren gesundheitliche Relevanz und in vielen Fällen auch deren wissenschaftliche Validität trotz zahlreicher internationaler Forschungsprojekte nicht endgül-tig geklärt sind. Hier sehe auch ich daher Handlungsbedarf für wissenschaftlich ausgerichtete Forschungseinrichtungen, wie bereits erwähnt aber nicht für einzelne Gesundheitsämter.

Unter Federführung des Bundesamtes für Strahlenschutz wird im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit das Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm (DMF) durchgeführt. Das Programm hat ein Volumen von 17 Mio. €. Es unterstützt das internationale EMF-Projekt der WHO und trägt zur Verbesserung der Datenlage zur Risikobewertung bei. Es nähert sich seinem Abschluss, zur abschließen-den Gesamtbewertung wird in diesem Jahr noch zusammen mit der WHO eine internationale Abschlußtagung durchgeführt. Ziel dieser Tagung soll es sein, ein wissenschaftliches Fazit des DMF unter Berücksichtigung des internationalen Kenntnisstandes zu ziehen und eine ganzheitliche Risikobewertung zu erstellen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß ich nicht in der Lage bin, ohne das ausdrückliche Einverständnis eines Antragstellers Ihnen Auskünfte aus seinem Verfahren zu geben. Allgemein bitte ich Sie Folgendes zu berücksichtigen:

Zu den Experimenten in Kempten möchte ich mich hier inhaltlich nicht äußern. Bitte erlauben Sie mir statt dessen (ohne, daß ich mir diese Aussage vorbehaltslos zu eigen mache) aus Ihrem Internetforum zu zitieren: "Das Experiment in Kempten bestätigt nur das, was Experimente anderer Mobilfunkgegner zuvor schon ergeben haben, ein größerer Erkenntnisgewinn ist damit - außer bei den Betroffenen - nicht verbunden. Aus meiner Sicht ist die Laienforschung diesbezüglich in einer Sackgasse. Die bekanntermaßen gefundenen Hinweise auf Veränderungen im Blutbild sollten eher Anlass für "richtige" wissenschaftliche Untersuchungen sein, z.B. im Rahmen des DMF."

Jedenfalls bedarf es wohl keiner Verschwörungstheorie um eine ablehnende Entscheidung nachvollziehbar zu machen. Ich kann Kritikern der geltenden Situation nur den politischen Weg zur Änderung der Rechtslage als sinnvolle Alternative empfehlen. Die Einführung auf Kreisebene z.B. abweichender Grenzwerte, die sich an denen anderer Länder als Deutsch-land orientieren, wäre offensichtlich ein illusorisches Ziel.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

 

Mayrock, RD

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