Schlechte Noten für freiwillige Selbstverpflichtung der Betreiber

Werden Bürgerinnen und Bürger ausreichend über geplante Sendeanlagen informiert, wie es die Betreiber 2001 in ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung zusagten? Und werden Vorsorgeaspekte bei der Planung genügend einbezogen? Nein, die Zusagen werden nicht erfüllt. Dies ergab eine Untersuchung des Wissenschaftsladen Bonn vom September 2005. Der Untersuchung zufolge sind 32 Kindergärten und Grundschulen in Bonn weniger als 150 m von Mobilfunkanlagen entfernt, etwas, was gemäß der freiwilligen Selbstverpflichtung gar nicht sein dürfte, denn diese sieht vor, dass Sendeanlagen nicht in der Nähe von sensiblen Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten errichtet werden sollten. Der Wissenschaftsladen befürchtet, dass sich diese Situation überall in Deutschland durch den UMTS-Ausbau sogar noch verschärfen wird, und er warnt davor, der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur (früher RegTP) blind zu vertrauen: Die zugrundegelegten Karten seien so schlecht, dass die Orientierung selbst Ortskundigen schwer fällt. Noch gravierender: Bei mehr als der Hälfte der Standorte, ergab die Untersuchung (am Beispiel Bonns), lägen die Standortangaben 50 m bis 500 m neben den tatsächlichen Standorten. Wer nun an Hand der Daten prüfen will, ob z. B. ein Kindergarten in der Hauptstrahlrichtung eines Sendemastes liegt, kann auf Grund der ungenauen Ortsangaben der Bundesnetzagentur leicht zu dem falschen Ergebnis kommen, dass keine Gefahr droht. Der Wissenschaftsladen Bonn bietet seine Untersuchung in einer 17seitigen Kurzfassung (PDF, 1,4 MByte) unentgeltlich zum Download an. Gegenstimme: Die Mobilfunkbetreiber feiern die Selbstverpflichtung als Erfolg, zuletzt in ihrem Jahresgutachten 2004 (PDF, 1,1 MByte), demzufolge sich angeblich die Gesamtlage in der Mobilfunkdiskussion deutlich entspannt und verbessert habe (15.10.05-ll).

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