Zwangsenteignung beim Senderbau
nimmt parlamentarische Hürde (Schweden)

Mitte Juni beschloss das schwedische Parlament ein Gesetz, das Mobilfunksendemasten zu ebenso wichtigen Infrastrukturelementen macht, wie es beispielsweise öffentliche Straßen bereits sind. Weigert sich zukünftig ein Grundstückseigentümer in Schweden, seinen Grund und Boden für die Errichtung eines Sendemasten freizugeben, droht ihm wegen des neuen Gesetzes die Zwangsenteignung. Dies berichtet Klaus Tröster-Cederth, der mit seiner Familie aus Deutschland nach Schweden geflüchtet ist, um dort frei von Elektrosmog zu leben (das IZgMF berichtete). Doch wie es scheint ist die Flucht misslungen, denn seit wenigen Tagen herrscht Gewißheit: Auch am neuen Wohnort wird demnächst ein Sendemast errichtet. Was sich nach Februar 2004 alles zugetragen hat, erfahren Sie in der aktualisierten Mobilfunkgeschichte der Familie Tröster-Cederth (19.6.04-ll).

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