BY, Garmisch-Partenkirchen: unspektakuläres Finale (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 05.01.2019, 17:57 (vor 2169 Tagen) @ Gast

Nach dem Scheitern der Bürgerinitiative vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gab ihr der im März 2018 wegen zu schwacher Bürgerbeteiligung gescheiterte Bürgerentscheid, der eine Bauleitplanung für zukünftige Funkmasten zum Ziel hatte, den Rest. Seither ist die BI wie vom Erdboden verschwunden und das Thema "Mobilfunk" in Garmisch-Partenkirchen kein Thema mehr. Der Gemeinderat musste sich 2018 nur noch ein einziges Mal mit dem Unthema befassen, denn Martin Schröter, Mitglied des Marktgemeinderats, stellte in der Gemeinderatssitzung vom 18. April 2018 den Antrag, folgenden (seinen) Beschlussvorschlag anzunehmen:

Der Markt Garmisch-Partenkirchen fordert die Bundesregierung und die Regierung des Freistaats auf, den geltenden Grenzwert von 41 V/m für die Strahlung von Funkmasten auf den in der Wallonie und in Luxemburg geltenden Grenzwert von 3 V/m zu senken. Die Strahlung von Mobilfunkmasten ist gesundheitsschädlich. Diese mögliche Schädigung betrifft natürlich Menschen, die im Nahbereich der Strahlung von Funkmasten wohnen oder sich dauerhaft dort aufhalten. Besonders gefährdet sind Kinder oder Menschen mit Vorerkrankungen.

Eine weitere Folge ist, daß Eigentumshäuser und Eigentumswohnungen, in deren Nähe Mobilfunkmasten aufgestellt worden sind, Werteinbußen von bis zu 30% erleiden. Im Wege der Vorsorge wollen wir gesundheitliche Risiken für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürgern so gering wie möglich halten und den Wert ihres Eigentums nicht gemindert wissen. Beispielsweise empfiehlt das österreichische Bundesministerium einen Grenzwert von 4,2 V/m. In Rußland, Polen und Italien oder der Schweiz liegen die Grenzwerte mit 10 V/m, 6 V/m oder 4 V/m ebenfalls ein Vielfaches unter dem deutschen Grenzwert.

Das Herabsetzen der Grenzwerte beeinträchtigt nicht per se die Versorgungssicherheit.

Schröter gab zu seinem Beschlussvorschlag noch eine fehlerhafte Begründung ab (siehe Protokoll der Sitzung), die er sich mutmaßlich auf einschlägigen Webseiten auf die Schnelle zusammen gegoogelt hat. Die oben genannten Vorsorgewerte angelte Schröter sich aus der Mobilfunk-Broschüre von Hans Ulrich, den Unterschied zwischen Grenzwerten und Vorsorgewerten kennt er offenbar nicht.

Glücklicherweise war die Verwaltung von Garmisch-Partenkirchen fachlich kundiger und pulverisierte Schröters unausgegorenen Beschlussvorschlag mit der Stellungnahme:

Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine originäre rechtliche Zuständigkeit, die sich aus Art. 83 BV (Kommunale Selbstverwaltung) und den Art. 57 und 58 GO ergibt, im vorliegenden Fall für eine Entscheidung des Marktgemeinderates nicht gegeben ist und ausschließlich in die Gesetzgebungs- und Regelungskompetenz auf Bundesebene fällt.

Der Gemeinderat lehnte folgerichtig den Beschlussvorschlag Schröters mit 21 gegen vier Stimmen ab. Dass Schröter trotz des klaren Hinweises der Verwaltung auf die geltende Rechtslage noch immer drei Mitstreiter fand, darf gut und gerne Irritation über das begrenzte Textverständnis dieser Räte auslösen.

Nach dem Ausrutscher im April 2018 übte sich der Gemeinderat für den Rest des Jahres in Abstinenz, das Thema Mobilfunk noch einmal anzufassen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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