Gutachten Herrenberg: Mindesthaltbarkeitsdauer 0 Tage (Allgemein)

Kuddel, Donnerstag, 09.01.2014, 22:34 (vor 3990 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Donnerstag, 09.01.2014, 23:17

  • Keine Angaben, ob die Messwerte Peak- oder RMS-Werte sind.
  • Mutmaßlich Nennung von Peak-Werten (kein fehlerloser Vergleich zu Grenzwerten möglich).
  • Ungerechtfertigte Hochrechnung auf Vollauslastung der Sender.
  • Prognose gilt für eine virtuelle Ebene 4 Meter über Grund und berücksichtigt nicht die am stärksten exponierten Immissionsorte im obersten Stock von Häusern.
  • Gültigkeitsbereich nur im Freien, nicht in Gebäuden.
  • Nicht definierbares Mindesthaltbarkeitsdatum der Prognose.

Ich gehe davon aus, dass Herr Raithel gemäß den Vorgaben der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BlmSchv) "misst".
(Hier (PDF) ein Meßprotokoll eines anderen Gutachters, welcher recht ausführlich schildert, wie vorgegangen wurde )

Da die Imissionsschutzverordnung den "worst case" betrachtet wissen will, nämlich ob ein Personenschutz-Grenzwert auch nur kurzzeitig überschritten werden könnte, werden reale Meßergebnisse immer auf Vollauslastung der Basisstation hochgerechnet und selbst eine möglicherweise noch vorhandene Meßunsicherheit wird auf den Meßwert aufgeschlagen.

Die Schwenkmethode tut ein übriges, indem sie die maximale Spitze in dem durchschwenkten Bereich erfasst.
Bei der Berechnung auf Vollauslastung wird nicht von der real installierten Leistung, sondern immer von der beantragten Leistung ausgegangen. Da die Mobilfunkbetreiber "zukunftssicher" oft mehr bantragen, als tatsächlich installiert wurde, liegt der hochgerechnete Beurteilungswert oft höher, als real möglich.

Software für Immssionsprognosen wird so gestrickt sein, daß sie so weit wie möglich das gleiche prognostiziert, was bei einer Messung gemäß BlmSchV zu erwarten wäre. Also ebenfalls nach dem "worst case" Prinzip lieber zuviel als zu wenig.
Ansonsten wären ja die Ergebnisse nicht vergleichbar.

Der Umwelt-Gutachten-Taschenspielertrick besteht nun darin, die wunderbar "hohen" worst-worst-case Kurzzeit-Spitzenwert-Beurteilungswerte (gemäß BlmSchV errechnet) mit Vorsorgewerten zu vergleichen, welche eine ganz andere Zielsetzung haben.

Die Personenschutzwerte gemäß BlmSchV wollen selbst eine kurzzeitige Überschreitung 100%ig ausschließen (selbst wenn sie täglich nur Minuten andauern würde)

Vorsorgewerte hingegen sollen ja gemäß ihren Erfindern angeblich vor langfristigen Auswirkungen schützen und enthalten zudem bereits einen enormen Sicherheitsabschlag zu solchen Werten, bei denen in einer eigens aus vielen Studien aus-selektierten super-kritischen Studie eine schwache Auswirkung vermutet wurde.(Faktor 500 beim Salzburger Milliwatt)

Mithin ist es meiner Meinung nach nicht angemessen, wenn Prognosen und Messungen nach BlmschV für Bereiche außerhalb von Gebäuden durchgeführt werden (="Peak" Betrachtung mit inherenter Überbewertung), aber dann zu willkürlichen Vorsorgewerten ins Verhältnis gesetzt werden, die angeblich vor schädlichen Auswirkungen einer vermuteten, langfristigen (akkumuliernden) Wirkung über Tage bis Jahre mit einem 500-fachen Sicherheitsfaktor schützen sollen, zuzüglich dem verschwiegenen Sicherheitsfaktor von 10..100, um den Gebäudehülle das Signal noch einmal abdämpft.

Hier wäre m.M.n. nur eine Betrachtung der REALEN über einen längeren Zeitraum integrierten (mittleren) Immission gerechtfertigt unter der Annahme einer mittleren Gebäudedämpfung. Sozusagen ein "Dosimeter-Ergebnis".

Was bei den simulierten Mastverschiebungen letztendlich herauskomt, grenzt m.M.n ans Lächerliche.
Dass z.B. der Sicherheitspuffer zum super kritischen Studienergebnis (im Haus) statt 1000 nun 2500 beträgt ?

Für 30.000 Euro plus den Aufwand, welchen den Mastbetreiber zusätzlich haben...
.... nicht einmal eine Größenordnung mehr bezüglich "Sicherheit".


K

Tags:
Gutachten, Taschenspielertrick, Trick, Steuerverschwendung, Gemeinde, Anbus Analytik, Steuermittel


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