EHS verliert Rechtsstreit um 10'000 Euro Schmerzensgeld (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 10.07.2012, 23:48 (vor 4539 Tagen) @ H. Lamarr

Auszug aus Rechtsindex - das juristische informationsportal

Immissionen durch elektromagnetische Felder sind nach dem Urteil des LG Bautzen zu dulden, wenn sie zu keiner oder nur zu einer unwesentlichen Beeinträchtigung führen. Die Klage auf 10.000 Euro Schmerzensgeld und Unterlassung wurde abgewiesen.

Die Klägerin verlangt vom Betreiber einer Mobilfunksendeanlage Schadensersatz, ein angemessenen Schmerzensgeldes von mindestens 10.000,00 € und die Unterlassung des Betriebs. Als Grund führte sie an, dass sie seit dem Betriebsbeginn der Mobilfunkanlage im Dezember 2008 nicht mehr beschwerdefrei leben könne. Sie leide unter Herz-, Blutdruck- und Konzentrationsproblemen. Aufgrund der elektromagnetischen Strahlung sei sie arbeitsunfähig geworden.

Kommentar: Wer immer die Klage angestrengt hat, die Frau ist mit einiger Sicherheit erst durch die hinlänglich bekannten dramatischen Alarmmeldungen von Mobilfunkgegnern auf die Idee gekommen, es mit einer riskanten Schmerzensgeldforderung wegen Funkimmission zu versuchen. Den Schaden (Anwalts-/Gerichtskosten) trägt jetzt die Klägerin, denn es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Rechtsschutz für so eine klage einsteht.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Schaden, Niederlage, Schmerzensgeld


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