Hans-U. Jakob vs. IZgMF: 5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure (Allgemein)
Seit einigen Jahren sammelt das IZgMF die haltlosen Unterstellungen des Gigaherz-Präsidenten wie Briefmarken. Die 100-ste Unterstellung, es ist die Jüngste, habe ich mit einem vergleichsweise milden Kommentar versehen, der sich hier nachlesen lässt.
Ein Detail aus diesem Kommentar, nämlich meine anerkennenden Worte für die Unterstützung einer Recherche durch die schweizerischen Behörden, haben bei Jakob, der einst "Liebe Grüsse nach München" sandte, eine Panzersicherung durchbrennen lassen. In einer Mail vom 31. Mai bat er den Sektionschef einer Behörde dringend, von jeglicher Zusammenarbeit und jeglicher Korrespondenz mit diesen Auftragsmobbern (gemeint ist das IZgMF) abzusehen.
Immerhin brachte es Herr Jakob diesmal fertig, das IZgMF nicht heimlich zu denunzieren, sondern uns in seiner Mail auf cc zu setzen.
Leider habe ich auf Nachfrage keine Genehmigung bekommen, die Mail zu veröffentlichen. Anstelle einer Erlaubnis wurde von dem Schwarzenburger explizit ein Verbot ausgesprochen. Außerdem kündigte der Gigaherz-Präsident an, nächste Woche alle in Frage kommenden Direktoren von schweizerischen Bundesämtern schriftlich davor zu warnen, mit dem IZgMF irgendwelche Korrespondenzen zu führen. Weiter wies er darauf hin, er werde rigoros vom schweizerischen Strafgesetzbuch Gebrauch machen und allen Bundesstellen klar machen, dass Amtsmissbrauch gemäß Art. 312 StgB mit bis zu 5 Jahren Zuchthaus bestraft werde.
Wenn aus dem medizinischen Fachjargon eine Begrifflichkeit auf Herrn Jakob passt, so ist es mMn die des Querulanten.
Kommentar: Ich bin von Hans-Ueli ja schon allerhand gewohnt, mit seiner bizarren Reaktion auf ein harmloses Lob stößt der Gigaherz-Präsident jedoch die Tür zu etwas ganz Neuem auf, was durchaus auch eine Nervenheilanstalt sein könnte. In seinem Wahn, in seinem Wirkungskreis die Deutungshoheit mit aller Kraft für sich zu beanspruchen, merkt der Mann überhaupt nicht mehr, dass allein er es ist, der das IZgMF zu einem überlebensgroßen Popanz aufbläht, der so mächtig und gefährlich ist, dass am besten keine schweizerische Behörde mit diesem Popanz korrespondieren darf. Tut sie es doch, droht Hans-Ueli mit Strafanzeige. Warum Herr Jakob seine Gegner ausnahmslos so riesenhaft auf Leinwände projiziert, das ist mir 2011 klar geworden.
Die Recherche, die ich bei schweizerischen Behörden durchgeführt habe, ist ein für Fachjournalisten alltäglicher Vorgang gewesen. Die Auskünfte die ich bekam waren detailliert und kompetent, und wenn mir etwas nicht auf Anhieb klar war, bekam ich auf Nachfrage geduldig Antwort. Das Ergebnis wird ein Beitrag über wenig bekannte Aspekte der schweizerischen Anlagewerte und Grenzwerte sein. Auch Hans-Ueli hätte sich längst einmal darum kümmern können, hat dies jedoch versäumt zu hinterfragen.
Aufhänger des geplanten Beitrags ist der Kompetenzvorsprung, den Fachbehörden vor denjenigen Bürgern haben, die sich ihr "Wissen" irgendwo zusammen googlen und dann meinen, als Instant-Experten auftrumpfen zu können. Sie können dies durchaus: Jedoch nur vor Laienpublikum (z.B. mit Vorträgen oder Websites), niemals aber vor Fachpublikum!
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure?
Ich bin jetzt völlig verstört!
Leichtfertigerweise habe ich zu diesem Forum auch Beiträge beigesteuert. Muss ich jetzt nachhaltige Verfolgung durch Schweizer Geheimdienste befürchten? Oder sogar eine Entführung in den Alpen-Staat? Meine Fragen nach dem Vorsorge-Prinzip: Weiß jemand was über die Haftbedingungen in der Schweiz? Ist Schwyzerdütsch eine von der UNO geächtete Foltermethode? Wie bekommt man mildernde Umstände, wenn man dort kein Geheim-Konto hat?
5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure?
Ich bin jetzt völlig verstört!
Leichtfertigerweise habe ich zu diesem Forum auch Beiträge beigesteuert.
Tja, das haben Sie jetzt davon: Mit gefangen, mit gehangen. Halten Sie schon mal das Köfferchen mit den Socken, der Zahnbürste und der Unterwäsche griffbereit.
Wikipedia weiß: Das Schweizer Strafgesetzbuch kannte die Zuchthausstrafe noch bis Ende 2006 in Artikel 35, unterschied sie in der Anwendung aber nicht mehr von der gewöhnlichen Gefängnisstrafe, sondern nur in deren Länge. Während eine Gefängnisstrafe eine Länge von drei Tagen bis drei Jahren haben konnte, dauerte die Zuchthausstrafe mindestens ein Jahr und maximal 20 Jahre, sofern diese nicht durch das jeweilige Gesetz anderes festgelegt wurde. In der Revision des allgemeinen Teils des Strafrechtes, die 2007 in Kraft getreten ist, wurde diese begriffliche Unterscheidung aufgehoben und es ist wie in Deutschland und Österreich nur noch von der Freiheitsstrafe die Rede.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure?
Also das liest sich ja alles ganz fürchterlich! Köfferchen mit Socken usw. ist schon gepackt.
Da stelle ich mich gleich mal besser freiwillig.
Vielleicht komme ich mit einer Jugend-Resozialisierungs-Maßnahme davon. Ich würde in Schwarzenburg gerne gerne den Rasen mähen und die Geißen füttern und melken, wenn das möglch wäre ...
5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure?
Also das liest sich ja alles ganz fürchterlich! Köfferchen mit Socken usw. ist schon gepackt.
Da stelle ich mich gleich mal besser freiwillig.
Machen Sie sich nicht so viele Sorgen.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Hans-U. Jakob vs. IZgMF: 5 Jahre Zuchthaus für Kollaborateure
Außerdem kündigte der Gigaherz-Präsident an, nächste Woche alle in Frage kommenden Direktoren von schweizerischen Bundesämtern schriftlich davor zu warnen, mit dem IZgMF irgendwelche Korrespondenzen zu führen. Weiter wies er darauf hin, er werde rigoros vom schweizerischen Strafgesetzbuch Gebrauch machen und allen Bundesstellen klar machen, dass Amtsmissbrauch gemäß Art. 312 StgB mit bis zu 5 Jahren Zuchthaus bestraft werde.
Hat er schon geschrieben / angeklagt? Wohl kaum. Oder irre ich mich?
Hans-U. Jakob vs. Bafu
Außerdem kündigte der Gigaherz-Präsident an, nächste Woche alle in Frage kommenden Direktoren von schweizerischen Bundesämtern schriftlich davor zu warnen, mit dem IZgMF irgendwelche Korrespondenzen zu führen. Weiter wies er darauf hin, er werde rigoros vom schweizerischen Strafgesetzbuch Gebrauch machen und allen Bundesstellen klar machen, dass Amtsmissbrauch gemäß Art. 312 StgB mit bis zu 5 Jahren Zuchthaus bestraft werde.
Hat er schon geschrieben / angeklagt? Wohl kaum. Oder irre ich mich?
Aus meiner Sicht ist es nicht wichtig, ob er oder ob er nicht geschrieben hat. Der Mann lebt in seiner Traumwelt, in der er Macht und Einfluss hat, also das, was ihm in der realen Welt für immer verwehrt ist. Die Gründe meine ich müssen nicht weiter erörtert werden, sie sind hinlänglich bekannt.
Der Gigaherz-Präsident glaubt, er könne schweizerische Behörden daran hindern, dem IZgMF auf Sachfragen Auskünfte zu geben. Er schreibt, er werde es niemals tolerieren, bekämen wir welche. Da aber genau dies nun schon mal passiert ist, furchtelt er wieder einmal mit dem Schwert in der Luft herum und droht z.B. dem Bafu mit Strafantrag wegen Amtsmissbrauch, sollte ich auch nur den geringsten Versuch machen, die Auskünfte des Amtes zum Mobbing gegen EMF-Betroffene, gegen Gigaherz oder gegen ihn selbst zu verwenden.
Was soll man dazu nur sagen? Vielleicht das: Keine Angst, Hans-Ueli, alles wird gut.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –