167. Gigaherz: Die Unterstellungen des Hans-Ulrich Jakob (Allgemein)

RDW ⌂ @, Sonntag, 14.01.2018, 19:41 (vor 2512 Tagen) @ H. Lamarr

Gegen Strephan Schall, alias Spatenpauli, alias IZgMF und Kollegen liegen in Deutschland folgende rechtskräftige Gerichtsurteile wegen Verleumdung, sprich Mobbing und Rufmord, vor. Landgericht Berlin vom Juni/Juli 2010 Geschäftsnummer 21 D 407/09 Landgericht Berlin vom 25.04.2017Geschäftsnummer: 27 0 560/16 Landgerichts Hamburg vom 13.3.2015 Nr. AZ.:354 O 511/14 Landgericht Saarbrücken vom 28.08.2015 Aktenzeichen: 4 O 460/13 Ein weiteres Urteil gegen einen seiner Kollegen (Woeifle) wird zur Zeit von mir noch gesucht und hier gerne entgegengenommen. Es ist unverständlich, dass der Beobachter, als wohl seriöseste Zeitschrift der Schweiz, solchen Leuten noch Gastrecht gewährt. Vielleicht schadet es auch nicht, wenn die breite Öffentlichkeit einmal zu Gesicht bekommt, zu welchen Mitteln die Mobilfunk- und Stromnetzbetreiber inklusive einiger Bundesbeamter, heute greifen müssen. Es grüsst sie ihr Gartenzwerg

Es ist wohl typisch für Jakob, daß seine Verhaltensweisen weitgehend auf einer Kombination aus selektiven Gedächtnislücken und Irrtümern beruhen. Ganz ähnlich wie bei einem derzeitigen anderen Präsidenten jenseits des Atlantiks, nur mit einer längeren Historie.

Fakt ist natürlich, daß es nie ein Urteil gegen "einer seiner Kollegen (Woelfle)" gegeben hat. Ein paar Details zu dem damaligen Vorgang im Jahr 2008 sind noch hier nachzulesen; falls es überhaupt einen interessiert, das Internet ist jedenfalls meist weniger vergesslich als seine Nutzer:
http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/forum.htm

RDW


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