Im IZgMF tabu - Informationen zum Urteil (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 30.07.2010, 01:19 (vor 5236 Tagen) @ Christopher

Ich finde es vor allem besorgniserregend, wie hier die "Recht"-Sprechung das Recht auf freie Meinungäußerung (immerhin ein Grundrecht von Verfassungsrang!) einschränkt, ohne daß untersucht wird, ob es sich bei den inkriminierten Aussagen tatsächlich um wahrheitswidrige Behauptungen handelt. Oder wurde auch Anzeige gegen den Autoren der Aussagen wegen Verleumdung gestellt?

Nein, der Autor wurde nicht angezeigt. Das Gericht sieht in dem Posting des Autors eine unhaltbar formal beleidigende Aussage. Das IZgMF sei (Mit-)Täter, da wir uns von diese Aussage nicht distanziert, sondern sie uns zueigen gemacht hätten und zu vermuten sei, dass wir solche Aussagen auch künftig billigen. Unserer umfangreichen Argumentation, derzufolge die streitigen Tatsachenbehauptungen im Posting des Autors erweislich wahr sind, wollte sich das Gericht nicht anschließen. Der Gang in die Berufung scheiterte im wesentlichen an den begrenzten Finanzmitteln auf Seiten der Klägerin. Den Bedeutungsgehalt allein dieser letzten Information in Bezug auf gewisse gemeine Unterstellungen uns gegenüber kann sich jeder zusammenreimen, der weiß wovon ich rede und seine fünf Sinne beisammen hat ;-).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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