Nur deep links sind betroffen, nicht komplette Sites (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 30.07.2010, 00:27 (vor 5236 Tagen) @ Raylauncher

M.E. kann sich das Verbot nur auf IZgMF und das Forum selbst und bestenfalls "deep links" direkt auf Beiträge, deren Inhalte auch vom "Erwähnungsverbot" betroffen sind, erstrecken.

Was Sie "deep link" nennen, nenne ich "Webseite" (im Gegensatz zur Website, der Gesamtheit aller Webseiten eines Webauftritts). Wir reden also von der gleichen Sache: Links auf eine Internetseite, auf der die Verbotsbehauptungen in der vom Urteil festgelegten Weise (direkt/indirekt) enthalten sind.

Links auf solche Seiten sind von der IZgMF-Betreiberin verboten worden! Nicht verboten sind nach meinem jetzigen Kenntnisstand Links auf die Leitseite einer Webpräsenz, die die Verbotsbehauptungen bringt, vorausgesetzt diese stehen nur auf hinteren Seiten und nicht ebenfalls auf der Leitseite.

Vieles von dem, was wir in den vergangenen Tagen aus dem Netz genommen haben orientiert sich nicht an klar definierten "Grenzwerten", sondern folgt dem schwammigen "Vorsorgeprinzip", mit vertretbarem Aufwand nichts anbrennen zu lassen. Wie immer bei "Vorsorge" kann es leicht sein, dass wir dabei das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und viel zu viel rausgenommen haben. Der Rechtssicherheit zuliebe nehmen wir diesen Verlust jedoch bis auf weiteres in kauf.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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