Umfrage zu Wertminderung von Immobilien II (Allgemein)

Elmo, Dienstag, 04.01.2011, 14:17 (vor 5079 Tagen) @ Mamaris

Die Landeshauptstadt München stellt fest:

Das ist so leider nicht ganz vollständig. Bei der zitierten Passage handelt es sich um einen Teil eines Beschlusses des Kommunalausschusses vom 01.10.2002, der auf einen Antrag einer Stadträtin eingeht.("Der Stadtrat möge beschließen: Die Landeshauptstadt München informiert die Bürgerinnen und Bürger darüber, daß Mobilfunksendeanlagen den Wert von Immobilien mindern, weil Mobilfunksendemasten auf Häusern und in unmittelbarer Nähe von Gebäuden Käufer abschrecken.")

"Bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind alle Lagemerkmale sowie sonstige wertbildende Umstände zu erfassen und sachverständig hinsichtlich ihres Werteinflusses zu würdigen und zu berücksichtigen. Zweifellos zählen darunter auch nahegelegene, das heißt in jedem Fall sichtbare oder im Umfeld der Immobilie gelegene Mobilfunkantennenanlagen. Je nach Entfernung, Größe der Anlage und dem damit zusammenhängenden Erscheinungsbild, haben die Anlagen zumindest für einen Teil von Kaufinteressenten oder Mietern eine abschreckende Wirkung. Somit ist von einem eingeschränkten Interessentenkreis gegenüber nicht antennenbelasteten Wohnanlagen auszugehen, was die Vermarktung erschweren, die Vermarktungsdauer eher verlängern und damit zu einer Wertminderung führen kann. In Einzelfällen wurden Wertminderungen von Sachverständigen zwischen 3 und 10 Prozent des (unbelasteten) Verkehrswertes gesehen. Allerdings gilt diese Annahme nicht für extreme Situationen, z.B. bei einer Mobilfunksendeantenne in nur wenigen Metern Entfernung vom Objekt, was zu erheblichen Wertminderungen führen kann."

Die oben zitierte Passage stammt aus der Stellungnahme des Bewertungsamtes unter der Überschrift: Gutachterliche Bewertung von Einflüssen nahegelegener Mobilfunksendeanlagen.

Was ausgelassen wurde ist der letzte Teil des Abschnitts und die Zusammenfassung:
Der Gutachterausschusses sieht diese Problematik ähnlich und stützt sich dabei auf die Erkenntnisse der Kaufpreissammlung. Aus dem beobachteten Markverhalten wird unterstellt, dass eine für die möglichen - wenn auch wissenschaftlich nicht gesicherten - Gefahrenquellen sensibilisierte Käuferschicht ein Objekt im Falle nahegelegener Antennenanlagen auch nicht bei deutlichen Preisnachlässen zu kaufen bereit ist. Bei gegebenenfalls etwas längeren Vermarktungsbemühungen scheint sich dagegen dennoch ein Käufer zu finden. Die dabei auftretenden Preisminderungen bewegen sich bisher im normalen Streubereich des Marktgeschehens.

Zusammenfassung
Als Ergebnis aller Untersuchungen kann gesagt werden, dass in München eine generelle, signifikante und über den normalen Streubereich der Kaufpreisverteilung hinausgehende Wertminderung aufgrund bestehender - auch nahegelegener - Mobilfunksendeanlagen aus dem derzeitigen Marktgeschehen nicht ableitbar ist. Ausnahmen sind in Einzelfällen bei sehr nahegelegenen Sendeanlagen denkbar. Die mit dem Antrag Nr. 71 vom 13.06.2002 von Frau Stadträtin Mechthild von Walter geforderte Information der Münchener Bürgerinnen und Bürger durch die Stadt erübrigt sich somit.

Und hier was beschlossen wurde:
Antrag der Referentin
1. Von den Ausführungen im Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. Wertminderungen von Immobilien durch nahegelegene Mobilfunksendeanlagen sind im Münchener Marktgeschehen derzeit objektiv nicht ableitbar.
2. Die mit Antrag Nr. 71 vom 13.06.2002 von Frau Stadträtin Mechthild von Walter vorgesehene Information von Bürgerinnen und Bürger über Wertminderungen von Immobilien durch nahegelegene Mobilfunksendeanlagen kann aus diesem Grunde nicht erfolgen.Der Antrag ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.
III. Beschluss
nach Antrag

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München

Quelle

Tags:
Wertverlust, Gutachten, Immobilien, Stadtrat


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