Schreiben IZgMF vom 03.01.07 (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 04.01.2007, 00:37 (vor 6541 Tagen) @ H. Lamarr

Sehr geehrter Herr Dr. Ahus,

Ihre Einschätzung der Situation bei Frau Semmelweis teile ich nicht. Bei meinem Besuch vor Ort Ende November 2006 konnte ich mir selbst ein Bild machen und dieses sieht so aus: Frau Semmelweis sagt, sie lebe sehr gesund, mache täglich lange Spaziergänge und achte auf gesunde Ernährung. Elektrosensibel sei sie nicht, sie leide jedoch unter unruhigen Beinen und ein Nachbar habe ihr mit Zigarettenrauchen das Leben schwer gemacht. Deshalb sei sie auch zur Behandlung in der Nervenklinik München-Haar gewesen. Auf Elektrosmog aufmerksam wurde sie aufgrund einer Tollwood-Veranstaltung. Sie, Herr Dr. Ahus, hätten ihr bei dieser Gelegenheit dazu geraten, in der Wohnung Messungen durchs IZgMF vornehmen zu lassen. Für diese Messungen verwendete ich ein Breitbandmessgerät vom Typ HF58B.

Noch vor der ersten Messung meldet Frau Semmelweis Bedenken an, ob es gut sei, bei ihr zu messen. Sie erwartet hohe Werte, verursacht von einem Nachbarn mit DECT-Anlage mit dem Sie im Streit ist (nicht identisch mit dem rauchenden Nachbarn). Die Frage, welche Messwerte ihrer Meinung nach bedenklich hoch seien, kann sie nicht beantworten. Beim Gang durch die Wohnung messe ich zunächst Werte zwischen 60 µW/m² und 1700 µW/m² (Spitzenwert), die akustische Wiedergabe des demodulierten HF-Signals macht deutlich, dass DECT dominiert. Auf die Messwerte sowie auf Geräusch und Lautstärke des DECT-Signals reagiert Frau Semmelweis aufgeregt. Ich schalte daher den Ton aus sowie auf Mittelwert um und messe im Schlafzimmer angekommen am Schlafplatz maximal 5 µW/m², die ich als unbedenklichen Wert kommentiere. Frau Semmelweis erwidert, Sie, Herr Dr. Ahus, hätten gesagt, schon geringste Strahlung könne krank machen. Die Frage nach typischen Symptomen wie Schlaflosigkeit oder ungewöhnliche Kopfschmerzen verneint sie, fürchtet aber, dass ihre Lebensmittel in der Küche von der DECT-Anlage des Nachbarn verstrahlt werden.

Frau Semmelweis möchte, dass der Nachbar seine DECT-Anlage gegen ein nicht strahlendes Telefon austauscht und die Wohnungsvermieterin sich dafür einsetzt, dass dies geschieht. Notfalls werde sie den Nachbarn verklagen und die Mietzahlung einstellen, die Vermieterin habe kein Recht auf Miete, wenn sie (Frau Semmelweis) in einer verstrahlten Wohnung leben müsse. Ich sage ihr, dass ihr für eine Klage die Rechtsgrundlage fehlt, empfehle eine gütliche Regelung mit dem Nachbarn, demonstriere ihr die Wirkung von Abschirmmaterial und händige ihr abschließend zur Lektüre das Mobilfunkheft des Umweltinstituts München aus sowie die Abschirmbroschüre des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU).

In mehreren Telefonaten stellt Frau Semmelweis nun eine Reihe von Forderungen an mich (z. B. Anbringen einer Abschirmung, führen der Verhandlung mit dem Nachbarn und der Vermieterin). Zuletzt verlangt sie von mir eine Bescheinigung mit den Messwerten. Sie will damit die Voraussetzung für eine unentgeltliche Rechtsberatung schaffen. Ich verweigere ihr die Bescheinigung mit der Begründung, dass sie noch immer keine Grundlage für eine erfolgreiche Klage vorzuweisen habe und ich kein Gutachter bin, dessen Messprotokoll vor Gericht anerkannt würde. Für ein gerichtsfestes Protokoll müsste sie sich einen akkreditierten Messtechniker kommen lassen. Frau Semmelweis ist über meine Weigerung empört, sie verlangt von mir Ihre Telefonnummer, Herr Dr. Ahus, um sich zu beschweren, und sie bekommt diese auch.

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1) Ich habe mich bemüht, Frau Semmelweis sachlich über die vorherrschende Situation zu informieren, sie von irrationalen Ängsten zu befreien, vor unnötigen Ausgaben zu bewahren und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Messung und Beratung waren für Frau Semmelweis kostenlos. Ich kann absolut nichts erkennen, womit ich Frau Semmelweis weiter in die Verzweiflung getrieben haben soll. Im Gegenteil: Meiner Einschätzung zufolge haben Sie einer psychisch labilen Person eine irrationale Angst vor Elektrosmog eingeredet, ohne die Situation mit angemessenen Lösungsvorschlägen auch wieder entspannen zu können. Frau Semmelweis ist eigenen Angaben zufolge Sozialhilfeempfängerin, sie zu einem Rechtsanwalt zu schicken, wie Sie es taten, ist keine Lösung. Die von Ihnen am Schlafplatz gemessenen 30/60 µW/m² (Mittelwert/Spitzenwert) halte ich nicht für gesundheitlich äußerst bedenklich. Da Frau Semmelweis über keinerlei Symptome klagt, sind diese Werte aus meiner Sicht schlimmstenfalls Anlass für eine vorsorgliche Abschirmmaßnahme.

2) Die Bamberger-Ärzteinitiative besteht meiner Einschätzung nach im Wesentlichen nur noch aus Frau Dr. Waldmann-Selsam. Das Sammeln von Krankheitsschilderungen im Zusammenhang mit Mobilfunk halte ich für nützlich, wenn diese Informationen interessierten Stellen zur Analyse zugänglich sind und nicht allein der Verfügungsgewalt von Dr. Waldmann-Selsam unterliegen. Die Bewertung der Krankheitsschilderungen durch Dr. Waldmann-Selsam ist meiner Einschätzung nach unfachmännisch und maßlos übertrieben, die Kompetenzen von Dr. Waldmann-Selsam in der messtechnischen Erfassung hoch- und niederfrequenter elektrischer Signale schätze ich gering ein.

3) Die kommenden CAT-iq-Telefone sollten wegen der HF-Leistungsregelung gegenüber herkömmlichen DECT-Anlagen einen erheblichen Fortschritt bringen. Bei herkömmlichen DECT-Anlagen empfiehlt sich die Anschaffung eines strahlungsarmen Modells, um die Dauerbelastung zu reduzieren, CT1+ empfehle ich wegen der nur noch kurzen zulässigen Laufzeit nicht mehr. Auch mit Alu-Haushaltsfolie (oder vergleichbar wirksamen kommerziellen Abschirmprodukten) lässt sich unserer Erfahrung nach eine deutliche Reduzierung der Feldstärke erreichen. Optimal und am einfachsten ist eine Maßnahme direkt am Emissionsort, also direkt an der DECT-Basisstation. Deshalb habe ich Frau Semmelweis als Erstes empfohlen, sich mit dem Nachbarn gütlich zu einigen.

Ich bin mir sicher, Herr Dr. Ahus, dass Sie meine Sicht der Dinge nicht teilen werden. Hier treffen grundsätzlich unterschiedliche Einschätzungen aufeinander. Deshalb stelle ich unseren Schriftwechsel anonymisiert im Forum der IZgMF-Website zur Diskussion. Auf diese Weise können wir die Belastbarkeit unserer Argumentation auf die Probe stellen und ggf. neue nützliche Erkenntnisse gewinnen.

Mit freundlichen Grüßen
Informationszentrum gegen Mobilfunk

Heidrun Schall


Nachtrag: Fortsetzung des Streitfalls im Juni 2007: Eskalation im Fall Semmelweis

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Anfrage, DECT, Semmelweis, Fallschilderung, Titel, Brief, Tollwood, Fallbeispiel


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