Diagnose Media mit illegalem Impressum (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 20.11.2016, 16:19 (vor 2932 Tagen)

Nach dem inzwischen aufgegebenen Projekt Funky School versucht sich der Stuttgarter Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk jetzt an dem Projekt "Diagnose Media". Mit Medienkritik beschäftigt sich der Verein zwar schon länger, doch erst jetzt hat er dafür eine eigene Website gebastelt. Möglicherweise deshalb, damit das junge Pflänzchen nicht sofort vom Stigma "Diagnose-Funk" eingeholt wird und schon kränkelt, noch bevor es aus den Windeln ist.

Bemerkenswerterweise ist für die Website Diagnose Media medienrechtlich nicht etwa derselbe verantwortlich, der auch für die Website Diagnose-Funk den Kopf hinhalten muss (Peter Hensinger), sondern Diagnose-Funk-Geschäftsführer Uwe Dinger (siehe Screenshot). Abgesehen von der Tatsache, dass Herr Dinger vor seinem Engagement als hauptberuflicher Mobilfunkgegner in der Schweiz öffentlich als Dipl.-Astrologe aufgetreten ist, wäre diese belanglose Umschichtung der medienrechtlichen Verantwortung in den Reihen von Diagnose-Funk auf den ersten Blick kein Posting wert gewesen.

Screenshot des Impressums von Diagnose Media, aufgenommen am 20.11.2016
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Doch warum ist plötzlich Dinger, der in der Schweiz lebt, medienrechtlich in der Verantwortung und nicht mehr der Stuttgarter Hensinger? Einen Hinweis auf die Hintergründe dieses Personalwechsels gibt das Posting Warum die Schweiz Betrüger anzieht wie das Licht die Motten. Nicht, dass Herr Dinger ein Betrüger wäre, doch ist es augenscheinlich so, dass für bestimmte Handlungen unerquickliche Rechtsgrundsätze, wie sie in Stuttgart gelten, noch lange nicht in Basel gelten. Die Verlagerung der Verantwortung für Diagnose Media von Deutschland in die Schweiz könnte daher gut und gerne etwas mit Vorsorge zu tun haben, die dem Verein Diagnose-Funk bekanntlich sehr am Herzen liegt.

Statt mit Uwe Dinger auf Nummer Sicher zu gehen, strauchelt Diagnose-Funk mit seiner Personalie jedoch geradewegs in die Illegalität. Das liegt an Paragraph 55 Abs. 2 RStV, mit dem sich die Impressen beider Websites (Diagnose-Funk & Diagnose Media) schmücken. Wer krampfhaft um Geltung bemüht ist, lässt sich einen Verantwortlichen nach den Paragraphen eines Rundfunkstaatsvertrags (RStV) natürlich nicht entgehen, auch wenn es nur Spatzen sind, auf die sich im konkreten Fall die Kanonen des Rundfunkstaatsvertrags jetzt richten. Dummerweise aber hat bei Diagnose-Funk sich keiner für den Inhalt des Paragraph 55 Abs. 2 RStV interessiert. Hätten sie mal tun sollen, denn dort heißt es ziemlich unmissverständlich ...

Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer
1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, [...]

Dies ist bei Uwe Dinger mit Wohnsitz in Basel ersichtlich nicht der Fall. Womit Diagnose Media ausgerechnet über etwas stolpert, was Geltung hätte bringen sollen. Das Impressum von Diagnose Media genügt nicht den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages und der Verein Diagnose-Funk muss aufpassen, dass kein Abmahnanwalt mit diesem Fehler Kasse machen möchte. Vermutlich ist der Fehler entstanden, weil die Passage des Medienverantwortlichen aus dem Impressum von Diagnose-Funk nach Diagnose Media kopiert und nur der Name Hensinger gegen Dinger ersetzt wurde. Doch was bei dem Stuttgarter Hensinger noch stimmte (ständiger Aufenthalt im Inland) ist bei dem Baseler Dinger offensichtlich ein Vertragsbruch.

Hintergrund
Seit rd. zehn Jahren ringt der deutsch-schweizerische Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk vergeblich um Beachtung und Anerkennung bei Staat und Bevölkerung. Zu steil sind die Hypothesen des Vereins, zu kommerziell sein Umfeld, zu dilettantisch sein Personal, zu fragwürdig sein Auftreten. Vor etwa drei Jahren hat auch der Verein selbst erkannt, dass er mit seinen hysterischen Warnungen vor angeblich mörderischen Funkwellen auf einen Abgrund zusteuert. Seither wird eine andere Strategie verfolgt: Nicht mehr die Strahlenphobie steht im Mittelpunkt, sondern mögliche soziologisch unerwünschte Nebenwirkungen übermäßigen Smartphonegebrauchs. In diesem Mantel versucht sich der Verein seither auch in "Medienkritik". Doch ehrlich ist diese Umorientierung nicht, denn sie dient aus meiner Sicht nur dazu, dem Untergang zu entgehen und unter vermeintlich seriöser Tarnung die Bevölkerung weiterhin mit unqualifizierten Warnungen vor angeblichen gesundheitlichen Folgen der Funkimmission zu verunsichern. Von dieser Verunsicherung profitieren eine ganze Reihe von Branchen (Baubiologie, Messtechnik, Umweltmedizin, Anwälte, Fertighaushersteller ...).

Diagnose Media sammelt Kontaktdaten mit Hilfe einer Petition

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Kinder, Astrologe, Schweiz, Hensinger, Schule, Impressum, Drucker, Dinger

Korrigiert im Impressum

KlaKla, Samstag, 24.12.2016, 08:02 (vor 2898 Tagen) @ H. Lamarr

Bemerkenswerterweise ist für die Website Diagnose Media medienrechtlich nicht etwa derselbe verantwortlich, der auch für die Website Diagnose-Funk den Kopf hinhalten muss (Peter Hensinger), sondern Diagnose-Funk-Geschäftsführer Uwe Dinger (siehe Screenshot). Abgesehen von der Tatsache, dass Herr Dinger vor seinem Engagement als hauptberuflicher Mobilfunkgegner in der Schweiz öffentlich als Dipl.-Astrologe aufgetreten ist, wäre diese belanglose Umschichtung der medienrechtlichen Verantwortung in den Reihen von Diagnose-Funk auf den ersten Blick kein Posting wert gewesen.

Screenshot des Impressums von Diagnose Media, aufgenommen am 20.11.2016
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Diagnose-Funk hat korrigiert. Nun steht da der gelernte Drucker aus Stuttgart drin.
Verantwortlich für den Inhalt nach Paragraph 55 Abs. 2 RStV:
Peter Hensinger, Bismarckstr. 63, 70197 Stuttgart

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Hensinger, Diagnose:Funk, Impressum, Korrigiert

Diagnose-Funk besteht auf Falschmeldung

H. Lamarr @, München, Freitag, 10.03.2017, 11:10 (vor 2822 Tagen) @ KlaKla

Diagnose-Funk hat korrigiert. Nun steht da der gelernte Drucker aus Stuttgart drin.

Nanu, nur rund einen Monat nach der Reklamation hat Diagnose-Funk den Fehler schon berichtigt? Wenn ernstere Konsequenzen drohen, kann der Verein also auch schnell reagieren. Wenn nicht, bleiben Falschmeldungen des Vereins unberichtigt im Netz stehen. Schönstes Beispiel: Die Diagnose-Funk-Falschmeldung anlässlich der Europarat-Resolution 1815 steht seit 27.05.2011 im www und verbreitet die Desinformation, der Europarat möchte DECT und W-Lan aus Klassenzimmern verbannen. Trotz Hinweis an Diagnose-Funk hält der Verein an dieser seit inzwischen mehr als 5 Jahren und 9 Monaten im Netz verbreiteten Falschmeldung eisern fest. Darauf hereingefallen ist z.B. 2013 der baden-württembergische Philologenverband.

Schöne Schale, verdorbener Kern.

Hintergrund
1900 kritische Betrachtungen zu Diagnose-Funk auf der IZgMF-Website

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Falschmeldung, Philologenverband

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