Widerspruchsverfahren sind nicht kostenlos (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 13.05.2016, 20:42 (vor 3123 Tagen) @ KlaKla

Frau Heinzmann bzw. die BI verursacht der BNetzA Arbeit. Diese will bezahlt werden, aber nicht von der Allgemeinheit. Daher ist es nur fair, dass sie zur Kasse gebeten wird wenn ihr Einspruch erfolglos ist. Fraglich ist, wie Frau Heinzmann nur zu ihrer komischen Überlegung kommt, dass es ein Einschüchterungsmanöver für ältere Bürger sei!

Frau Heinzmann betrieb damals öffentlich Kaffeesatzleserei. Schon in den Standortbescheinigungen (Muster) wird auf die Kosten eines Widerspruchs hingewiesen, allerdings in typischem Verwaltungsdeutsch, also für Alfred und Eva wenig verständlich. Frau Heinzmann aber hätte wissen müssen, auf was sie sich eingelassen hat:

Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs wird grundsätzlich eine Gebühr bis zur Höhe der für die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben.

Wer sich solche Texte ausdenkt, sollte mMn für 1 Jahr auf die Galeeren kommen.

Wie dem auch sei, der Widerstand von Frau Heinzmann und den anderen Anwohnern blieb erfolglos, der Mast in der Osserstraße blieb stehen und sendet auf drei Sektoren.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Einspruch, Standortbescheinigung, BNetzA, Widerspruchsverfahren


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