Diagnose-Funk und die Spur des Scheiterns (Allgemein)
H. Lamarr , München, Montag, 29.05.2023, 20:39 (vor 562 Tagen)
In den Echokammern der Anti-Mobilfunk-Szene ist viel von Erfolgen die Rede, selbst wenn es bei genauerem Hinsehen keine sind, Misserfolge sind dort hingegen kein Thema. In Deutschland ist Diagnose-Funk Anführer der Szene. Deshalb wollen wir bevorzugt Pleiten, Pech und Pannen des Stuttgarter Vereins in diesem Sammelstrang konservieren. Nicht systematisch, das wäre schön, ist aber zu aufwendig, sondern gelegentlich, also ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Diagnose-Funk, Misserfolg, Scheitern, Sammelstrang, Echokammer
1. Schulbehörden ließen sich nicht einwickeln (2014)
H. Lamarr , München, Montag, 29.05.2023, 20:59 (vor 562 Tagen) @ H. Lamarr
[Admin: Das folgende Posting wurde am 21. Mai 2023 von Teilnehmer "KlaKla" verfasst und am 29. Mai 2023 beim Stand von 64 Views hierher verschoben. Dabei ging die Urheberschaft des Originalautors verloren]
Der Lobbyverein Diagnose-Funk sieht in der WLAN-Nutzung in Kitas und Schulen ein Risiko.
Eltern sind ihre Zielgruppe, sie sorgen sich um ihre Kinder. Sie sind der Türöffner für Profiteure und Pseudo-Experten.
Diagnose-Funk selbst scheiterte bei den Schulbehörden
2014 konnten sie ihr Anliegen dem damaligen Abgeordneten Thomas Marwein vortragen und es wurden Briefe an das Kultusministerium Baden-Württemberg versendet so Hensinger. 2018 versuchte man es noch mal. Verkürzt bekamen sie folgende Antwort: „Bis heute liegen nach Auskunft des für diese Thematik zuständigen Sozialministeriums keine wissenschaftlich fundierten Nachweise vor, die eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung belegen“ man verlasse sich auf die Aussagen des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Bis heute hat sich daran nichts geändert.
Diagnose-Funk will sich nicht damit abfinden, wie die Behörden mit ihren Einwänden umgehen. Sie wurden mit ihrem Anliegen freundlich, aber bestimmt abgewiesen. Diagnose-Funk folgert daraus, dass es in den Behörden kein unabhängiges Denken gibt und die beratenden Fachinstitutionen (z.B. ICNIRP) unter dem Einfluss der Industrie stehen. Hensinger: Das ist der Beamtenstaat, unterhalb der Grenzwerte gibt es keine Gesundheitsschäden. Das ist Bibel für alle anderen Behörden. Prof. a.D. Helmuth Kern findet es schade, dass Kultusministerien/Schulverwaltungen nicht im seinem Sinne handelt.
Meiner Meinung nach gehört Mut dazu, Schulbehörden und/oder Schulleiter mit dem, was Diagnose-Funk vorschlägt, zu belästigen. Sie selbst sind gescheitert und nun sollen es die Stopfgänse noch einmal versuchen. Weil angeblich neuere Studien wie der STOA-Bericht, der Praxisbericht von Dr. Hans Walter Roth (i.R.) und die alte Salford-Studie, Reflex-Studie oder AUVA-Studie das Anliegen von Diagnose-Funk stützen. (Quelle: Diagnose-Funk)
Die ICBE ist ein Zusammenschluss von Mobilfunk kritischen Wissenschaftler, meist schon im Ruhestand, die mit ihren Anliegen scheiterten. Auch scheiterte man vor dem Gericht in der USA, siehe u.a. Dr. W. Mosgöller oder Hardell und Lai. Nicht zu vergessen, die EBI Stopt-5G ist gescheitert. Die Echokammer schrumpft weiter auf Erbsengröße.
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Diagnose-Funk, Lehrer, Elternbeirat, Salford, Schule, Schulprojekt, Medienkompetenz, Pädagoge, Kultusministerium, Marwein, Koppelgeschäft, STOA-Kampagne, Roth, ICBE, Rektor
2. Das Scheitern der EBI Stop 5G (2018-2023)
KlaKla, Freitag, 02.06.2023, 16:46 (vor 558 Tagen) @ H. Lamarr
In den letzten 5 Jahren wurden sicher mehr als 50 Petitionen gegen 5G verfasst. OpenPetition ist eine beliebte Plattform dafür. Längst abgelaufene Petitionen nutzt man um weitere Nachrichten und Links im Internet zu verbreiten. Es gab eine Ausnahme, die Petition von Eduard Meßmer sie wurde 2018 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Meßmer war damit so erfolgreich, dass es 2019 zu einer Anhörung kam.
Petent Meßmer fordert, Verfahren zur Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen auszusetzen und die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards zu unterbinden, „solange wissenschaftlich begründete Zweifel über die Unbedenklichkeit dieser Technologie bestehen“.
Damit ist das Scheitern programmiert, dennoch sprang 2019 Diagnose-Funk beim Vorbeifahren des Zuges auf das Trittbrett auf, als Meßmer die nötige Unterschriften zusammen hatte. Woher diese kamen ist ein Geheimnis.
Meßmer versuchte eine Europäischen Bürgerinitiative zu gründen. Er scheiterte und aus den Trümmern entstanden das Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland (BVMDE). Diese nahmen die Idee von Meßmer auf und es entstand die EBI "Stop 5G". Mit den Frontfrau Birgit Madsen (ödp) und Michaela Thiele für Deutschland.
Auch bei diesen Projekten kam Diagnose-Funk zum Einsatz. Hensinger machte Druck und setzte sich durch. 2019 die Abgrenzungserklärung und "Auf ein Wort: Abgrenzungserklärung Diagnose-Funk/BVMDE". Das Gezerre führt zum Bruch. 2020 Eduard Meßmer auf infektiösen Irrwegen.
Geschickte Drahtzieher im Hintergrund sind auf den ersten Blick frei von Fehlern.
Im März 2021 das Ergebnis der Anhörung. Der Petitionsausschuss lehnt die "Bundestagspetition" von Meßmer ab.
Im Oktober 2021 lässt die EU-Kommission die Europäische Bürgerinitiative "Stop 5G" zu.
Im März 2022 EBI (Signstop5g.eu) - Fordert die EU-Kommission auf ...
Diagnose-Funk interviewt Madsen: Unser Ziel ist eine EU-Gesetzgebung, die das Vorsorgeprinzip anwendet und Grenzwerte definiert, die ausschließlich dem Gesundheitsschutz dienen. Thiele: Es ist uns wichtig, dass sich die EU-Gesetzgebung an der Expertise unabhängiger Wissenschaftler orientiert und frei von der Einflussnahme von Mobilfunklobbyisten ist.
Der Zwischenstand der Teilnahmer verheißt nichts Gutes.
Im Oktober 2022 EBI "Stop 5G": Wackelige Endscheidungsprognose
Im März 2023 eine harte Bauchlandung *
April 2023 EBI "Stop 5G": Manipulationsverdacht (I) Über das Scheitern schweigt man.
Michaela Thiele ist heute im Sekretariat bei Diagnose-Funk (Seite 09) zu finden.
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3.1 Erleichterungen beim Mobilfunkausbau (2023)
H. Lamarr , München, Mittwoch, 07.06.2023, 20:06 (vor 553 Tagen) @ H. Lamarr
Mit einer Änderung der Musterbauordnung stellten 2019 die Bauminister der 16 deutschen Bundesländer die Weichen für eine Erleichterung des Mobilfunkausbaus. Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben die Anregungen inzwischen aufgegriffen und mit Gesetzen oder Verordnungen in geltendes Recht umgesetzt. In Hessen hatten Diagnose-Funk-Vorstand Jörn Gutbier und drei weitere Mobilfunkkritiker zuvor Gelegenheit, ihre Gegenargumente anlässlich einer öffentlichen Anhörung vorzutragen. Interesse daran hatte nur ein Abgeordneter der AfD. Gutbier war alles andere als überzeugend, die anderen Kritiker versagten vollends. Ergo wurde der Gesetzentwurf am 25. Mai 2023 in zweiter Lesung gegen die Stimmen der AfD angenommen.
Der Pleite in Hessen ging eine noch größere in Baden-Württemberg voraus, dem Stammland von Diagnose-Funk. Denn dort wurden (ohne Anhörung) am 24. Mai 2023 Erleichterungen für den Mobilfunkausbau beschlossen, einstimmig, Enthaltungen oder Gegenstimmen gab es nicht. Dabei hatte sich Diagnose-Funk schon im Dezember 2022 vehement gegen die geplanten Erleichterungen in Ba-Wü ausgesprochen.
Die Anhörung in Hessen fand am 15. März 2023 vor 17 Mitgliedern des Ausschusses für Digitales und Datenschutz statt, in Vertretung der Landesregierung nahmen Staatsministerin Kristina Sinemus und Staatssekretär Patrick Burghardt teil. Die 14 Anzuhörenden wurden in drei Blöcken abgearbeitet: In Block 1 trugen zwei Kommunalverbände vor (Hessischer Städte- und Gemeindebund, Hessischer Städtetag), die BNetzA und mit Bitkom und VATM zwei Verbände der Telekommunikationsindustrie. Block 2 war den Mobilfunknetzbetreibern und Funkturmgesellschaften vorbehalten (Telekom, Telefónica, Vodafone, American Towers und Vantage Towers), Block 3 den Mobilfunkkritikern (Dietmar Hildebrand, Michaele Kundermann, Anke Vetter und Jörn Gutbier). Die Vorträge aller Anzuhörenden sowie deren Antworten auf Fragen der Abgeordneten lassen sich in diesem Dokument nachlesen (PDF, 36 Seiten). Wem das nicht genügt, kann sich in noch vor der Anhörung eingeholte schriftliche Stellungnahmen aller Art vertiefen, die der Landtag in drei Teilen anbietet (Teil 1, Teil 2, Teil 3).
Die Mobilfunkkritiker schickten im März 2023 eine Privatperson und drei Vertreter hessischer Bürgerinitiativen in den Hessischen Landtag, um den Abgeordneten dort das geplante "Mobilfunkausbaubeschleunigungsgesetz" auszureden:
► Dietmar Hildebrand (Mobilfunkkritiker ohne BI-Zugehörigkeit)
► Bürgerinitiative „Frei von 5G im Taunus“ (Michaele Kundermann)
► Bürgerinitiative „Stopp 5G – Für ein strahlungsarmes Darmstadt“ (Anke Vetter)
► Bürgerinitiative „Stopp 5G Frankfurt“ (Jörn Gutbier)
Gutbier unter fremder Flagge
Bemerkenswert ist, vom Personal der BI "Stopp 5G Frankfurt" wagte sich offensichtlich niemand in den Landtag. Für die schriftliche Stellungnahme und den Auftritt anlässlich der Anhörung suchte diese BI deshalb Ersatz im Nachbarland Baden-Württemberg und wurde bei dem Stuttgarter Verein Diagnose-Funk fündig. Dessen Vorsitzender gab sich in Hessen kurzerhand als Vertreter der Frankfurter Bürgerinitiative aus. Mutmaßlich war diese kuriose Verrenkung notwendig, um überhaupt Rederecht im Hessischen Landtag zu erhalten. Von den vier Vertretern der Mobilfunkkritiker streifte Gutbier wenigstens ansatzweise die konkret zur Diskussion gestandenen Erleichterungen für den Mobilfunkausbau in Hessen. Inhaltlich waren seine Ausführungen mMn jedoch nicht überzeugend, insbesondere wegen vieler haltloser Behauptungen, mit denen Gutbier seine hinlänglich bekannte Risikoeinschätzung als "Baubiologe" zum Besten gab. Wieso ein kommerziell vom "Risiko Mobilfunk" Profitierender überhaupt als "Anzuhörender" zugelassen werden konnte, ist aus meiner Sicht eine Fehlfunktion des Landtagsausschusses, der die Anhörung organisiert hat. Ein willkürlich herausgegriffenes Beispiel aus seiner schriftlichen Stellungnahme (enthalten oben in Teil 2) zeigt, wie Gutbier versucht, die Abgeordneten einzuwickeln:
[...]
Fachkommissionen der Länder 2020 gegen Aufweichung der Bauordnung
Die Fachkommissionen für Städtebau und Bauaufsicht der Ministerkonferenz der Länder haben auf ihrer Tagung im September 2020 die jetzt in Hessen vorgeschlagene Veränderung der Verfahrensfreiheit von Mobilfunk-Antennenträgern abgelehnt. Der § 61 Abs. 1 Zif. 5 der Musterbauordnung des Bundes (MBO) entspricht bis dato der geltenden HBO.
Insbesondere die Argumente Stadtbildverschandelung durch 15 m hohe Sendeanlagen auf Gebäuden und Schwächung der kommunalen Verfahrenshoheit waren die entscheidenden Argumente gegen die Aufweichung der MBO.
[...]
Das kommt mit Spanisch vor. Schauen wir mal genauer hin.
In Gutbiers Textfragment ist kein einziger Satz zutreffend!
So tagten die Fachkommissionen Städtebau und Bauaufsicht nicht im September, sondern am 28. August 2020 in Vorbereitung der 136. Bauministerkonferenz. Dabei wurde das Papier Hinweise zur baurechtlichen Beurteilung von Mobilfunkanlagen verabschiedet (PDF, 24 Seiten), das am 25. September 2020 von der Bauministerkonferenz gebilligt wurde (Top 12). Doch von einer Ablehnung der "jetzt in Hessen vorgeschlagene[n] Veränderung der Verfahrensfreiheit von Mobilfunk-Antennenträgern" findet sich in den Vollzugshinweisen keine Spur. Gutbier hat diese Behauptung anscheinend frei erfunden. Wie auch hätten die Fachkommissionen im August 2020 etwas ablehnen können, was erst im Januar 2023 in Form eines Gesetzentwurfs in Hessen auf den Tisch kam? Ebenso vergeblich suchte ich in den Vollzugshinweisen nach Gutbiers Behauptung "Insbesondere die Argumente Stadtbildverschandelung durch 15 m hohe Sendeanlagen ...". Gutbier muss diese "Argumente" in seiner Kristallkugel gesehen haben, in dem Papier sind sie jedenfalls weder sinngemäß geschweige denn wörtlich zu finden, was bei Vollzugshinweisen auch nicht zu erwarten ist. Falsch ist zu guter Letzt auch noch Gutbiers Feststellung, "§ 61 Abs. 1 Zif. 5 der Musterbauordnung des Bundes (MBO) entspricht bis dato der geltenden HBO." Denn schon seit 11. Juni 2020 besagt die HBO mit § 63, baugenehmigungsfrei sind Antennen oder Masten ...
bis 15 m Gesamthöhe, auf Gebäuden gemessen ab dem Schnittpunkt der Anlage mit der Dachhaut, und bei Parabolantennen mit Reflektordurchmesser bis 1,20 m, bei über 10 m Gesamthöhe unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 4
Der genannte Vorbehalt ist im Kontext dieses Postings ohne Belang, er betrifft lediglich eine Prüfung der Statik.
Vergleicht man § 63 der HBO mit § 61 der momentan aktuellen MBO vom September 2022 wird deutlich: Nein, Herr Gutbier irrt, § 61 der MBO entspricht nicht der geltenden HBO. Denn die MBO stellt auf Gebäuden maximal 10 m aus einem Dach ragende Funkmasten genehmigungsfrei, die mutigen Hessen aber dulden in ihrem Bundesland seit Juni 2020 bis zu 15 m hoch aus Dächern aufragende Funkmasten.
In Anbetracht von Jörn Gutbiers "eindrucksvoller" Trefferquote in nur einem kurzen Textfragment wundert es nicht, dass seine Ausführungen an dem am 25. Mai 2023 verabschiedeten "Mobilfunkausbaubeschleunigungsgesetz" in Hessen spurlos vorüber gingen. Möglicherweise glaubte Gutbier fahrlässig, er könnte Einwände von 2020 rd. drei Jahre später noch einmal an den Mann bringen.
Die übrigen drei Vertreter der Mobilfunkkritiker
Die Anhörung der 14 Anzuhörenden ergab (schriftliche Stellungnahmen gab es mehr), mit Ausnahme der vier Mobilfunkkritiker brachten alle den beiden Gesetzentwürfen der Landesregierung und der SPD (dieser wurde später vom Plenum des Landtags abgelehnt) grundsätzlich Zustimmung entgegen. Äußerte sich Gutbier wenigstens stellenweise noch mit Bezug auf die Gesetzentwürfe, machten es sich Hildebrand, Kundermann und Vetter einfach. Sie ergingen sich in pauschaler Mobilfunkkritik. Die aber ist seit Jahren bekannt, die Ausführungen der drei waren daher vor allem eines: ermüdend. Ich sehe daher keinen Mehrwert, näher auf diese Einlassungen einzugehen.
Um öffentliches Interesse vorzugaukeln ist es unter Mobilfunkkritikern seit langem Sitte, dass deren Referenten zu ihren Auftritten einige ihrer "Orks" mitbringen. So war es auch bei der Anhörung in Hessen. Die Vorträge der Referenten von Block 1 und Block 2 wurden auf der Besuchertribüne noch teilnahmslos hingenommen. Dann trug Hildebrand vor und erntete prompt vereinzelte Beifallsbekundungen aus dem Plenarsaal (mutmaßlich von seinen AfD-Parteigenossen) und von der Besuchertribüne. Kaya Kinkel, Leiter der Anhörung, ermahnte: "Wir befinden uns zwar in öffentlicher Sitzung, dennoch ist kein Raum für Applaus. Ich bitte auch auf der Besuchertribüne um Zurückhaltung." Aber: Beim folgenden Auftritt von Kundermann gab es abermals Beifallsbekundungen und Kinkel musste erneut ermahnen. Erst dann war Ruhe. Vetter und Gutbier mussten ohne Applaus auskommen.
Fortsetzung ...
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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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3.2 Erleichterungen beim Mobilfunkausbau (2023)
H. Lamarr , München, Mittwoch, 07.06.2023, 20:12 (vor 553 Tagen) @ H. Lamarr
Mobilfunkkritiker gefielen nur der AfD
Zum Schluss noch ein Versuch, meinen Eindruck zu objektivieren, die vier Mobilfunkkritiker in Block 3 der Anhörung seien von den teilnehmenden Ausschussmitgliedern mit Ausnahme der AfD als pflichtgemäß auszuhaltendes Übel betrachtet worden. Zu diesem Zweck habe ich mir angesehen, wie stark die Ausschussmitglieder auf die Referenten der drei Blöcke mit Rückfragen reagiert haben. Daran mache ich das Interesse an den Ausführungen fest.
► Block 1 (Kommunal- und Telekommunikationsverbände sowie BNetzA): Sechs Abgeordnete aller Fraktionen (CDU, SPD, FDP, Grüne/B90, Die Linke, AfD) hatten mindestens eine Rückfrage, SPD und AfD hatten zwei.
► Block 2 (Mobilfunknetzbetreiber und Funkturmgesellschaften): Drei Abgeordnete der Fraktionen CDU, SPD und AfD hatten je eine Rückfrage.
► Block 3 (Mobilfunkkritiker): Ein Abgeordneter der AfD hatte Rückfragen.
Das deutliche Gefälle der Abgeordnetenneugier von Block 1 zu Block 3 sollte selbsterklärend sein.
Schlussbemerkungen
Wer das Protokoll der Anhörung Revue passieren lässt erkennt deutliche Unterschiede in der Argumentationstechnik. Ging es in Block 1 und Block 2 um klare Sachaussagen zu den in Frage stehenden Gesetzentwürfen, versuchten in Block 3 die Mobilfunkkritiker die Abgeordneten auf dogmatische Weise von ihrer abseitigen Risikowahrnehmung des Mobilfunks zu überzeugen. Das ging schief, obwohl die Kritiker – besonders Gutbier – gefühlt deutlich mehr Redezeit hatten als andere Referenten. Woran lag das? Keiner der Kritiker ist, was das Thema der Anhörung anbelangt, ein Profi. Gutbier ist gelernter Architekt und "Baubiologe", Kundermann ist u.a. Heilpraktikerin, Hildebrand ist freiberuflicher Biophysiker und Vetter, deren Beruf ich nicht kenne, kann als selbstdiagnostizierte "Elektrosensible" auch nicht vom Fach sein. Was ist von solchen "Anzuhörenden" schon zu erwarten? Ohne Google wären alle vier Kritiker mMn unbeschriebene Blätter. Und das merkte man bei der Anhörung, weil fehlende Expertise mit Geschwurbel, zusammengegoogeltem "Wissen" oder kolportierten Behauptungen kaschiert wurde. Das dass nicht verfing spricht für die Mehrzahl der Abgeordneten, die an der Anhörung teilnahmen.
Gut möglich, dass die Abgeordneten auch einfach nur genervt waren. Denn im April 2020 mussten sie bereits Ähnliches erdulden und einen Schwall seichter Mobilfunkkritik über sich ergehen lassen. Die Kritiker arbeiteten sich auch damals vergeblich am Hessischen Landtag ab, denn der beschloss ungerührt im Juni 2020 erste Erleichterungen für den Mobilfunkausbau.
Dazu gelernt haben Mobilfunkkritiker nichts, auch wenn sie selbstgewiss das Gegenteil behaupten. Deshalb sind sie jetzt in Hessen erneut gescheitert, wzew (was zu erwarten war).
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Jörn Gutbier scheitert im hessischem Landtag
KlaKla, Dienstag, 20.06.2023, 07:11 (vor 541 Tagen) @ H. Lamarr
[Admin: Post wegen Sachzusammenhangs hierher verschoben am 20.06.2023, 9:34 Uhr]
Kompetente Bürgerinitiativen – uninformierte Politiker so titelt Diagnose-Funk in seiner Mitgliederzeitschrift Kompakt 2/2023
Am 15. März 2023 fand im Hessischen Landtag eine Anhörung statt. Anlass war eine geplante Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO) zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus. Geladen waren Vertreter der Industrie, die allesamt die Erleichterung für das Aufstellen von Sendeanalgen bedenkenlos begrüßten. Drei Bürgerinitiativen konnten ihre Bedenken und Alternativen vortragen …
Diagnose-Funk interviewt dazu seinen 1. Vorsitzenden Jörn Gutbier (Baubiologe), der persönlich nicht eingeladen war. Ebenso wenig wie der Verein Diagnose-Funk, sind nicht konsensfähig. Er konnte mit seinen Argumenten, wie schon mit seiner Stellungnahme für den Landtag von Baden-Württemberg, nicht punkten. Einzig die AfD war an den Ausführungen der Bürgerinitiativen interessiert.
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Meine Meinungsäußerung
Jörn Gutbier scheitert im hessischem Landtag
H. Lamarr , München, Dienstag, 20.06.2023, 10:04 (vor 540 Tagen) @ KlaKla
Kompetente Bürgerinitiativen – uninformierte Politiker
Da der tatsächliche Verlauf der Anhörung im Landtag sehr gut und wertneutral dokumentiert ist, kann von "kompetenten Bürgerinitiativen" keine Rede sein. Aus meiner Sicht zelebrierten die BIs stattdessen wortreich ihre hinlänglich bekannte Inkompetenz aufs Neue. Ziel einer Anhörung ist es ja gerade, "uninformierte Politiker" zu informieren. Das gelang den "kompetenten" Bürgerinitiativen nicht, ihre angeblich "immer besser werdenden Argumente" (Hensinger) verpufften wirkungslos, der Hessische Landtag beschloss die Erleichterungen im Mobilfunkausbau wie geplant. Gutbier & Co. können noch froh sein, dass der Gesetzentwurf der SPD, der weiter ging, abgelehnt wurde.
Und der nächste für Mobilfunkgegner unangenehme Beschluss wartet schon im Bayerischen Landtag auf die Verabschiedung durchs Plenum. Dort wird demnächst die "Genehmigungsfiktion" freigeschaltet, d.h. der Bauantrag für einen Funkmasten wird bei Untätigkeit der zuständigen Behörden automatisch nach x Monaten genehmigt. Die Bayerische Staatsregierung sieht für x derzeit den Wert sechs vor, die Opposition hält x = 3 für sinnvoller. Beides beschleunigt die Genehmigungsprozedur, die derzeit bis zu 24 Monate dauern soll, deutlich. Bornierte Mobilfunkgegner hätten für x gerne den Wert unendlich. Mehr dazu demnächst in diesem Kino .
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Anke Vetter misst im Hessischen Landtag bis zu 2 mW/m²
H. Lamarr , München, Dienstag, 20.06.2023, 12:09 (vor 540 Tagen) @ H. Lamarr
Die Vorträge aller Anzuhörenden sowie deren Antworten auf Fragen der Abgeordneten lassen sich in diesem Dokument nachlesen (PDF, 36 Seiten).
Die "Elektrosensible" Anke Vetter beglückte während der Anhörung die Anwesenden mit Binsenweisheiten:
[...] Zu den Frequenzen oder Leistungsflussdichten möchte ich kurz ergänzen. Ich habe mir im Januar die erste Lesung der Gesetzentwürfe angehört. Jemand hat gesagt, er möchte auch im Wald, wenn er mit dem Fahrrad unterwegs ist, die Möglichkeit haben, einen Notruf abzusetzen, wenn er stürzt. Das kann ich sehr gut nachvollziehen; denn ich bin selbst leidenschaftliche Radfahrerin. Ich kann Sie aber beruhigen. Die normale Telefonfunktion eines Handys ist bereits bei 0,001 Mikrowatt pro Quadratmeter vorhanden. Zur Information: Hier im Raum habe ich vorhin aufgrund von WLAN und Geräten, die gerade Daten transferierten, zwischen 200 und 2.000 Mikrowatt gemessen. Es ist beeindruckend, wie wenig Strahlung eigentlich gebraucht wird. Damit ist nicht das Streamen eines YouTube-Videos im Wald gemeint. Aber die fundamentalsten Dinge sind auch dort möglich. [...]
Frau Vetter tritt selbstgewiss auf, doch schon der Unterschied zwischen Emission und Immission ist ihr nicht klar. So ist es keineswegs beeindruckend, "wie wenig Strahlung eigentlich gebraucht wird". Was Vetter im Landtag gemessen hat sind Immissionen und sie sitzt anscheinend dem naiven Trugschluss auf, Funkquellen könnten mit entsprechend niedrigen Sendeleistungen betrieben werden, um ihr Versorgungsgebiet weiterhin abzudecken. Ergo könnte man die vermeintlich unnötig hohen EMF-Grenzwerte doch völlig problemlos deutlich reduzieren. Wirklich? Nein, selbstverständlich nicht. Vielleicht hilft der "Elektrosensiblen" auf der Suche nach dem Grund eine Analogie weiter: Ja, bei Vollmond und wolkenlosem Himmel reicht das Mondlicht (etwa 0,5 W/m²), um auf der Erde eine Zeitung lesen zu können. Das wäre die Immission. Damit das funktioniert, muss die Sonne allerdings mit knackigen 3,84 x 10^26 W "Sendeleistung" strahlen. Das wäre dann die Emission. Da Sonnenlicht und Funkwellen sich nicht verlustlos ausbreiten, sondern auf ihrem Weg von der Quelle zum Ziel auf Erden gedämpft werden, muss eine Quelle zweckgebunden so stark strahlen, damit am Ziel noch ausreichend Leistung für den gewünschten Zweck ankommt (Sonnenbräune, Mobiltelefonat). Zwangsläufig herrschen deshalb an jedem Punkt der Strecke zwischen Quelle und Ziel höhere Immissionen als am Ziel. Die Physik fasst diese Erkenntnis kurzerhand in dem Begriff Abstandsgesetz zusammen. Comprende?
Mit ihrer Elektrosmogmessung reiht sich auch Vetter in die Schar aller öffentlich wahrgenommenen "Elektrosensiblen" ein, die ihrer angeblichen Strahlenfühligkeit selbst nicht über den Weg trauen, und sich deshalb technischer Hilfsmittel bedienen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Kein überzeugter "Elektrosensibler" ohne Elektrosmog-Detektor. Die Verkaufsbranche freut's diebisch.
Vetter weiter:
[...] Meine Damen und Herren, die elektromagnetische Hypersensitivität, die bei mir übrigens anhand der Leitlinie der Europäischen Umweltakademie diagnostiziert wurde, ist eine real existierende, ernst zu nehmende Multisystemerkrankung. [...]
Klingt nur für Laien gut. Aber: EMF-Profis halten die skandalumwitterte "Leitlinie der Europäischen Umweltakademie" für ein wertloses Papier.
Wie schon in dieser schrägen PR-Veranstaltung trat Anke Vetter im Hessischen Landtag nicht unsympathisch auf. Als Betroffene unterliegt sie jedoch derart starken kognitiven Verzerrungen ihrer Wahrnehmung von Elektrosmog, dass sie als Auskunftsperson wertlos ist. Für Studenten der Psychologie ist sie hingegen ein wertvolles Anschauungsbeispiel, wie unbeirrbare Überzeugung jemanden gegen jede noch so schlüssige evidenzbasierte Sachargumentation immunisieren kann. Doch die Zeit heilt alle Wunden. Es ist deshalb ziemlich unwahrscheinlich, dass Frau Vetter in zehn Jahren noch immer glaubt, ihre Beschwerden würden durch HF-EMF verursacht (siehe Traini et al. 2022). Die Studie hat zwar Schwächen, etliche lautstarke "Elektrosensible", die seit 2002 meinen Weg kreuzten, sind im Laufe der Jahre jedoch tatsächlich verschwunden. Geblieben sind mehrheitlich die, die mit ihren Auftritten materiellen oder immateriellen Profit einheimsen.
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4. Bringen wir d. STOA-Studie in den Deutschen Bundestag (2022)
KlaKla, Sonntag, 11.06.2023, 08:47 (vor 549 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Sonntag, 11.06.2023, 09:13
Im August 2021 verbreitet Diagnose-Funk die Nachricht:
EU-Technologiefolgenabschätzung zu 5G: Nachgewiesene Risiken erfordern Strahlungsreduzierung und 5G-Ausbaustopp. Bis nach Ecuador in den Esoterik-Dschungel zieht Diagnose-Funk alle Register. Wer im Bundestagswahlkampf mehr Mobilfunk verspricht, sollte vorher diese neue EU-Studie lesen.
Lesen allein reicht aber nicht, man muss den Bericht auch verstehen und einordnen können. Diagnose-Funk feiert den STOA-Bericht. Auf der anderen Seite meldet das IZgMF begründete Zweifel an der Vergabe des STOA-Berichts an F. Belpoggi an und kritisiert Diagnose-Funk.
Im Februar 2022 ruft Diagnose-Funk zur STOA-Kampagne auf und sucht tatkräftige Unterstützer. Ziel ist es, die STOA-Studie in den Bundestag zu bringen. Diagnose-Funk verbreitet, aus dem STOA-Bericht gehe hervor, dass Mobilfunkstrahlung Krebs und Fruchtbarkeitsstörungen auslösen könne. Deshalb müsse die Politik regulierend eingreifen und den Ausbau von 5G sofort stoppen. Sie schreiben Politikerinnen und Politiker an weil sie Einfluss nehmen wollen auf die Bundespolitik. Deswegen muss sich Diagnose-Funk im Lobbyregister des Deutschen Bundestages registrieren.
Im April 2022 veröffentlicht Diagnose-Funk eine haarsträubende, nicht autorisierte Übersetzung des STOA-Berichts. Der STOA-Bericht wird zur STOA-Studie. Um den Lesern sein Anliegen verständlicher zu machen, fügt Diagnose Funk ein Vorwort hinzu und bietet die "STOA-Studie" für 24,90 Euro an.
Im Mai 2022 eine erste sichtbare Reaktion aus dem Deutschen Bundestag
Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Wiener (CDU/CSU), Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode - 53 - Drucksache 20/1978
Frage: Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisseder Studie „Health Impact of 5G“ der Scientific Foresight Unit (STOA) des Europäischen Parlaments, insbesondere im Hinblick auf die möglichen negativen Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit sowie möglicherweise krebsauslösende Effekte von 2G bis 4G und die Abwesenheit von adäquaten Studien zu gesundheitlichen Auswirkungen von 5G (Quelle: www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2021/690012/EPRS_STU(2021)690012_EN.pdf, 6. Conclusions), und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung, ins besondere auch auf EU-Ebene, ergreifen, um die in der Studie aufgezeigten gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Mobilfunkkommunikation auf Menschen einzudämmen?
Auszug der Antwort: Bei dem STOA-Bericht hingegen wurden Auswahl und Bewertung der Artikel der Einschätzung der Autorin überlassen. Für die Einschätzung der Karzinogenität bewertet die Autorin vor allem die Studie des National Toxicology Programm der USA (sog. NTP-Studie, https://ntp.niehs.nih.gov/ntp/htdocs/lt_rpts/tr595_508.pdf und https://ntp.niehs.nih.gov/ntp/htdocs/lt_rpts/tr596_508.pdf ) und die sog. Ramazzini-Studie (L. Falcioni et al., Environmental Research 165(2018): 496-503) als ausschlaggebend. Das entspricht nicht wissenschaftlichen Gepflogenheiten, da die Autorin gleichzeitig auch Autorin der Ramazzini-Studie ist. Vielmehr müssen derartige Beurteilungen durch ein interdisziplinär besetztes wissenschaftliches Gremium vorgenommen werden, das alle verfügbaren Untersuchungen berücksichtigt.
Im August 2022 eine zweite sichtbare Reaktion aus dem Deutschen Bundestag
Die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bettina Hoffmann antwortet auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Ronja Kemmer (CDU/CSU), ( Deutscher Bundestag, Drucksache 20/3097)
Frage: Wie berücksichtigt das Bundesamt für Strahlenschutz die Ergebnisse der vom Panel for the Future of Science and Technology (STOA) in Auftrag gegebenen Studie „Health impact of 5G“ (www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2021/690012/EPRS_STU(2021)690012_EN.pdf)?
Antwort: Das in der Frage genannte Dokument („STOA-Bericht“) ist eine persönliche Ausarbeitung der Autorin im Auftrag des Ausschusses des Europäischen Parlaments, der sich mit der wissenschaftlichen Bewertung von Technologien und deren Folgen befasst. Der Bericht wurde nicht unabhängig extern begutachtet; methodische und inhaltliche Schwächen schränken seine Aussagekraft und die Validität der Schlussfolgerungen ein. Die im Bericht genannten Studien sind dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bekannt. Aus Sicht des BfS sind allerdings definierte wissenschaftliche Kriterien bei der Bewertung der Qualität der Studien nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Die Risikobewertung des BfS beruht auf einer Gesamtschau aller wissenschaftlichen Ergebnisse. Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sind bei Einhaltung der Grenzwerte keine nachteiligen gesundheitlichen Wirkungen der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks zu erwarten. Diese Auffassung teilt auch die Strahlenschutzkommission in ihrer aktuellen Stellungnahme „Elektromagnetische Felder des Mobilfunks im Zuge des aktuellen 5G-Netzausbaus – Technische Aspekte und biologische Wirkungen im unteren Frequenzbereich (FR1, bis ca. 7 GHz)“
Das BfS hat auf seiner Internetseite eine ausführliche Bewertung des STOA-Berichts veröffentlicht.
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Stoa-Kampagne: 0,27 Prozent Trefferquote im Bundestag
H. Lamarr , München, Sonntag, 11.06.2023, 13:09 (vor 549 Tagen) @ KlaKla
Im Mai 2022 eine erste sichtbare Reaktion aus dem Deutschen Bundestag
Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Wiener (CDU/CSU), Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode - 53 - Drucksache 20/1978
[...]
Im August 2022 eine zweite sichtbare Reaktion aus dem Deutschen Bundestag
Die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Bettina Hoffmann antwortet auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Ronja Kemmer (CDU/CSU), (Deutscher Bundestag, Drucksache 20/3097)
Das TamTam in den Echokammern der Szene war groß, die sichtbare Wirkung bei gerade einmal zwei CDU/CSU-Abgeordneten von gegenwärtig 736 Abgeordneten des Deutschen Bundestags hingegen verschwindend klein. Der einsame und auch noch irrelevante Treffer im Bundestag für den Suchbegriff "Stoa-Studie 5G" untermauert diesen erschütternden Befund. Nicht einmal Dünnbrettbohrer der AfD haben in Berlin auf den Lockruf reagiert. Das muss frustrierend sein. Die "Stoa-Kampagne" des Stuttgarter Vereins darf damit getrost als ungehört verhallt abgehakt werden. Bestenfalls reagierten bis heute auf Kommunalebene eine handvoll Mandatsträger, die sich mit einem populistisch aufgeladenen Thema öffentlich als Revolverhelden in Szene setzen wollten. Geschenkt.
Doch kein Vorstand von Diagnose-Funk wird sich deshalb ins eigene Schwert stürzen. Der Verein ist Niederlagen gewohnt, zieht notgedrungen seinen Mehrwert aus dem TamTam auf seinen Wegen von Misserfolg zu Misserfolg und lauert deshalb mit Sicherheit unverdrossen auf die nächstbeste Gelegenheit, sich mit frischem Bullshit abermals in die Nesseln zu setzen. So wie es den Zeugen Jehovas mit ihren Ankündigungen des Weltuntergangs ergangen ist. Die Zeugen haben allerdings aus ihren Irrtümern gelernt. Sie sehen den Weltuntergang noch immer auf uns zukommen, legen sich aber nicht mehr auf den Tag fest .
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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5. Diagnose Funk scheitert als Kühlings Nachfolger beim RTEMF
KlaKla, Samstag, 24.06.2023, 14:13 (vor 536 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Samstag, 24.06.2023, 14:48
Ende 2022 beklagt Diagnose Funk mit zwei Jahren Verspätung in seinem Mitgliedermagazin (Kompakt 2022/4), dass der Vereinsvorsitzende von Diagnose Funk Jörn Gutbier als "Nachfolger" von Wilfried Kühling am Runden Tisch EMF (RTEMF) des BfS nicht zugelassen wurde:
... Vor 2 Jahren schlug der damalige BUND–Vertreter im RTEMF Prof. Wilfried Kühling für eine Nachfolge die Aufnahme von eines [sik!] Diagnose Funk Vorstandmitglieds vor. Das wurde abgelehnt, Diagnose Funk sei nicht Dialog- und Konsensfähig.
Ein Baubiologe am RTEMF des BfS wäre ein geschickter Schachzug gewesen. Weil Diagnose Funk dadurch aufgewertet worden wäre.
Dr. Wilfried Kühling war lange Zeit Vertreter des BUND am RTEMF beim BfS. Im Nov. 2019 ist er vorzeitig aus dem Wissenschaftlichen Beirat des BUND ausgeschieden. Seit 2020 bis heute gehört er zum Vorstand der KO-Ini. Was er für den BUND zum Thema geleistet hat, können Sie hier nachlesen.
Bis 2014 war Kühling Lehrstuhlinhaber für Raum- und Umweltplanung an der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg. Diagnose-Media vermarktet ihn fälschlich noch immer in dieser Position und ebenso fälschlich als Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats des BUND. Kühling betätigt sich derweil als Buchautor, wie viele andere Mobilfunkgegner auch.
Kühling blieb bis Ende 2021 weiterhin Mitglied des RTEMF beim BfS. Nahm aber an den letzten beiden Sitzung nicht mehr teil. Seit März 2022 nimmt Dr. Thorsten Kellermann als Vertreter des BUND am RTEMF teil.
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2020 Der Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk ermahnt das Bundesamt für Strahlenschutz mit einem Offenen Brief
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5. Diagnose Funk scheitert als Kühlings Nachfolger beim RTEMF
H. Lamarr , München, Samstag, 24.06.2023, 21:52 (vor 536 Tagen) @ KlaKla
Ende 2022 beklagt Diagnose Funk mit zwei Jahren Verspätung in seinem Mitgliedermagazin (Kompakt 2022/4), dass der Vereinsvorsitzende von Diagnose Funk Jörn Gutbier als "Nachfolger" von Wilfried Kühling am Runden Tisch EMF (RTEMF) des BfS nicht zugelassen wurde:
Wenn ich den damaligen Flurfunk richtig in Erinnerung habe, war der Sachverhalt ein bisschen anders. Jörn Gutbier wurde von Kühling nicht als Nachfolger vorgeschlagen, sondern als sein Stellvertreter. Vage meine ich mich zu erinnern, dass selbst dies nur für eine einzige Sitzung des RTEMF galt, weil Kühling anderes vorhatte. So oder so: Die übrigen Teilnehmer sollen von dieser Idee wenig entzückt gewesen sein und deshalb durfte Gutbier nicht rein, sondern musste leider draußen bleiben.
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6. Jörn Gutbier vs Alexander Leymann vom BfS (2022)
H. Lamarr , München, Mittwoch, 28.06.2023, 00:27 (vor 533 Tagen) @ H. Lamarr
Am 14. Juli 2022 verpetzte Diagnose-Funk in Gestalt von Jörn Gutbier den BfS-Mitarbeiter Alexander Leymann mit einem Offenen Brief bei BfS-Präsidentin Inge Paulini. Leymann habe sich in herabwürdigende Weise über elektrosensible Menschen geäußert, in dem er sie zu Geisteskranken erklärte, schreibt Gutbier und fordert von Paulini eine Stellungnahme bis 31. Juli 2022. Doch das BfS spurte nicht. Erst ließ es den Stuttgarter Verein bis 15. August 2022 zappeln, dann wies das Amt Gutbier zurecht. Hier die Geschichte von einer Mücke, die ein Elefant werden sollte und doch Mücke blieb.
Anlässlich einer großen EMF-Informationsveranstaltung in dem baden-württembergischen Örtchen Herrischried war am 4. Juli 2022 der Physiker Leymann als Vertreter des BfS online zugeschaltet. Im Laufe der Veranstaltung soll Leymann laut Diagnose-Funk gesagt haben:
[...] Aufklärung ist enorm wichtig – und auch Aufklärung der Mediziner, die elektrosensible Menschen behandeln. Das Schicksal dieser Menschen ist wirklich tragisch, weil Sie von einem Geist verfolgt werden. Weil die Leiden dieser Menschen nicht von den elektromagnetischen Feldern hervorgerufen werden, sondern von anderen Ursachen. Es geht darum, die Mediziner aufzuklären, dass sie die Ursachen abklären und nach anderen Erkrankungen oder sonstigen Problemen, die diese Menschen haben, suchen und auch aufklären und nicht Geistern hinterherjagen. [...]
Die Äußerung wurde auf der Veranstaltung ruhig aufgenommen, von Tumulten ist nichts bekann, ein Medienbericht erwähnt sie nicht einmal am Rande. Doch Leymann hatte mit seinen Worten einen Zeitzünder bei Reinhard Lang gestartet. Der bekennende "Elektrosensible" und ehemalige Gemeindereferent von Herrischried brauchte allerdings geraume Zeit, um sich über die Worte des Physikers in Rage zu bringen. Am 12. Juli 2022 empörte er sich in der Badischen Zeitung:
[...] Mit dieser völlig unwissenschaftlichen Aussage, zu der sich wohlgemerkt ein Physiker erdreistete, verriet er als Vertreter einer staatlichen Behörde seine abgrundtiefe Respektlosigkeit und Verkennung gegenüber all den Patienten, deren durch den ungebremsten Ausbau des Mobilfunks ausgelöstes Leiden von Umweltärzten seit Jahrzehnten als Multisystemerkrankung genauestens dokumentiert wird.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Gutbier, der am 4. Juli in Herrischried ebenfalls zugegen war, Leymann nicht ins Visier genommen. Aufgeschreckt vom Bersten Langs in der Badischen legte er nun noch eine Schippe drauf und schrieb am 14. Juli der BfS-Präsidentin einen Offenen Brief, der es wirklich verdient hätte, von Schulen als Musterbeispiel für misslungenen Populismus in den Lehrstoff aufgenommen zu werden:
Sehr geehrte Frau Dr. Paulini,
auf einer Einwohnerversammlung in Herrischried am 04.07.2022 äußerte sich Ihr Mitarbeiter Dr. Leymann auf herabwürdigende Weise über elektrosensible Menschen, in dem er sie zu Geisteskranken erklärte. Er sagte:
[...]
Dass betroffene Menschen, die gleichzeitig Kritiker der Mobilfunkpolitik sind, zu Geisteskranken erklärt werden, erinnert an Praktiken totalitärer Staaten. Kein in der Psychiatrie Beschäftigter würde die ihm anvertrauten wirklich gehandicapten Klienten als „geisteskrank“ stigmatisieren. Es war z.B. in der DDR Praxis, dass unliebsame BürgerInnen zu Geisteskranken erklärt und in geschlossene Abteilungen der Psychiatrie eingeliefert wurden. Im Mittelalter wurde so mit angeblichen Hexen verfahren. [...]
Bestimmt kennt auch der Diagnose-Funk-Vorsitzende den Unterschied zwischen Geistern und Geisteskranken. Am 14. Juli aber war ihm dieser entfallen, womöglich, weil er bei seinem schwierigen Versuch der Quadratur des Kreises ein Paar Gläschen Kellergeister zu viel verkostet hatte. Wie dem auch sei, jeder verständige Menschen wird mir wahrscheinlich beipflichten, der mit Populismen gespickte peinliche Brief war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Und so kam es am 15. August 2022 dann auch:
Sehr geehrter Herr Gutbier,
die in Ihrem Offenen Brief vom 14.7.2022 dargestellte Interpretation von Aussagen Herrn Leymanns im Rahmen einer Veranstaltung vom 4.7.2022 macht sich das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nicht zu eigen. Das BfS nimmt die Leiden sog. elektrosensibler Menschen ernst, forscht seit Jahrzehnten zu diesem Thema und beobachtet und bewertet die internationale Forschung dazu ebenfalls kontinuierlich. Die daraus resultierende Bewertung des BfS, die in Übereinstimmung steht mit Bewertungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Strahlenschutzkommission (SSK), hat Herr Leymann am 4.7.2022 dargelegt.
Ein respektvoller Umgang ist dem BfS sehr wichtig – wie sicherlich auch Ihnen. Wir möchten Sie deshalb unabhängig vom konkreten Fall auffordern, generell auf öffentliche Anwürfe gegen einzelne Mitarbeitende des BfS zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christian Raupach
Co-Leitung Kompetenzzentrum EMF – Cottbus
Obacht: Beim ersten Drüberhuschen hatte ich fälschlich gelesen "die Aussagen Herrn Leymanns im Rahmen einer Veranstaltung vom 4.7.2022 macht sich das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nicht zu eigen." Erst beim zweiten Lesen kam ich an der Textklippe heil vorbei.
Lobenswert ist, Diagnose-Funk hat die Antwort des Amtes nicht unterschlagen. Der Verein hat sie kommentarlos am 19. Oktober 2022, also mit rd. zwei Monaten Verspätung, dem Offenen Brief angefügt. Das wiederum ist nicht lobenswert. Mutmaßlich diente die üppige Verspätung dem Zweck, Gras über die unglückliche Angelegenheit wachsen lassen und abzuwarten, bis die Klicks auf den Offenen Brief auf einen belanglosen Wert gefallen waren und der Verein so sicher sein konnte, kaum noch jemand bekommt die ernüchternde Antwort aus Cottbus zu Gesicht.
Epilog
Der Shitstorm fand im Wasserglas statt, nur zwei Websites der Anti-Mobilfunk-Szene reagierten überhaupt auf den Offenen Brief von Diagnose-Funk:
► Am 14. Juli 2022 startete "Beobachter" (das Faktotum des Gigaherz-Forums) den Strang Geisterglaube beim BfS.
► Am 17. Juli 2022 wies das "BVMDE" mit einer belanglosen Meldung auf den Offenen Brief hin.
Über die Geisteskraft, die sich in den Postings des Gigaherz-Forums offenbart, mag sich jeder seine Gedanken selbst machen.
Der Schachzug von Diagnose-Funk, die Antwort des Amtes mit rd. zwei Monaten Verspätung dem Offenen Brief anzufügen, setzte "Beobachter" prompt matt. Denn der teilte noch am 5. November 2022 (da stand die Antwort von Christian Raupach schon 17 Tage online) den anderen Insassen seiner Echokammer mit:
Diagnose Funk hat bisher keine Antwort von Frau Paulini auf die Anfrage zu den Äußerungen von Herrn Leymann veröffentlicht. Man darf daher wohl davon ausgegehn, dass eine Antwort noch nicht eingegangen ist.
Da ist die Vermutung nicht abwegig, dass die Lage, in der sich das BfS durch diese Anfrage gekommen sieht, ziemlich schwierig ist. Schlichte Missachtung der Bürger, die sich in dieser Angelegenheit von der Verbraucherorganistation [sik!] Diagnose Funk vertreten sehen, sollte von einer demokratisch und bürgerdienstlich arbeitenden Behörde nicht zu erwarten sein. Was denn?
Der Strang im Gigherz-Forum wurde auch 2023 noch mehrfach um Posts ergänzt, auch von "Beobachter", seine Falschmeldung vom 5. November 2022 wurde jedoch bis heute nicht berichtigt. Fast könnte man meinen, der beflissene "Beobachter" ist der (unregistrierte) Gesandte des Stuttgarter Vereins in dem Schweizer Forum.
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6.1 Gutbier vs Leymann: The games must go on
H. Lamarr , München, Mittwoch, 28.06.2023, 16:25 (vor 532 Tagen) @ H. Lamarr
Wie dem auch sei, jeder verständige Menschen wird mir wahrscheinlich beipflichten, der mit Populismen gespickte peinliche Brief war von Anfang an zum Scheitern verurteilt.
Ich behaupte, auch Jörn Gutbier pflichtet mir insgeheim bei. Warum schrieb er den Brief dennoch? Einen Hinweis auf das Motiv gibt die Tatsache, dass der besagte Brief des Diagnose-Funk-Vorstands an die BfS-Präsidentin nicht dem Briefgeheimnis unterliegt, sondern als Offener Brief für jedermann öffentlich einzusehen ist. Warum aber servierte Gutbier seinen Bullshit ausgerechnet auf diese Weise? Ist ihm nicht klar, wie sehr er sich mit seiner Verdrehung des Sachverhalts selbst schadet?
Da bizarre Offene Briefe in der Szene der Mobilfunkgegner seit einigen Jahren grassieren wie eine ansteckende Seuche, lohnt es sich mMn, den Grund dafür auszuloten, warum die vermeintlich irrationale Verbreitung von Bullshit unter Mobilfunkgegnern so beliebt ist. Eine plausible Antwort auf die Frage nach dem Warum gibt hier der US-amerikanische Philosoph Harry G. Frankfurt.
Wen die Hintergründe interessieren, wie vermeintlich fundierte Informationen, die in Wahrheit vollendeter Bullshit sind, von Menschen aufgenommen werden, der findet in der von Forumteilnehmer "Schutti2" eingestellten Studie "On the reception and detection of pseudo-profound bullshit" (Volltext) einige ernüchternde Fakten. Denn es sind keineswegs nur "Minderbemittelte", die mit der Erkennung von Bullshit so ihre Probleme haben.
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Geisteraffäre: Böser Geist bringt "Eva W." zum Sinken
H. Lamarr , München, Samstag, 03.02.2024, 13:19 (vor 312 Tagen) @ H. Lamarr
Obacht: Beim ersten Drüberhuschen hatte ich fälschlich gelesen "die Aussagen Herrn Leymanns im Rahmen einer Veranstaltung vom 4.7.2022 macht sich das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nicht zu eigen." Erst beim zweiten Lesen kam ich an der Textklippe heil vorbei.
Gut ein halbes Jahr später: Der deutsche schwere Kreuzer "Eva W." ist wie üblich auf Patrouillenfahrt in den tückischen Gewässern des Schweizer Gigaherz-Forums. Zielsicher steuert er auf die Textklippe im Schreiben des BfS zu und rammt die Untiefe in voller Fahrt. Die Kommandantin bemerkt nichts davon. Erinnerungen an die Titanic werden wach.
Hier der Unfall der "Eva W." ungekürzt im Originalwortlaut:
Auf mein Schreiben in dieser Angelegenheit, welche mich einigermaßen erschütterte, erhielt ich am 8.9.2022 u.a. folgende Antwort des BfS:
"Die in Ihrem Schreiben dargestellte Interpretation von Aussagen Herrn .....im Rahmen einer Veranstaltung vom 04.07.2022 macht sich das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nicht zu eigen. Das BfS nimmt die Leiden elektrosensibler Menschen ernst, forscht seit Jahrzehnten zu diesem Thema und beobachtet und bewertet die internationale Forschung dazu ebenfalls kontinuierlich. Die daraus resultierende Bewertung des BfS, die in Übereinstimmung steht mit Bewertungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Strahlenschutzkommission (SSK), hat Herr .... am 04.07.2022 dargelegt."
Ich hätte mir tatsächlich eine gewisse Relativierung der öffentlichen Aussage eines BfS-Mitarbeiters erwartet. Stattdessen macht man sich die Aussage nicht zu eigen, verweist aber darauf, dass Herr .... die Bewertung des BfS, die in Übereinstimmung steht mit Bewertungen der WHO und der SSK dargelegt hat.
Meinung: Zumal ich ja auch die Aussagen und auch die Handreichungen für Ärzte im WHO-Fact Sheet 296 kenne, denke ich schon, das deuten zu können.
Offensichtlich hat die Kommandantin sich in der "Geisteraffäre" nach Jörn Gutbier ans BfS gewandt und eine gleichlautende Antwort bekommen, die sie entgegen ihrer Erwartung zwar deuten konnte, jedoch bedauerlicherweise falsch. Denn das Amt distanziert sich eben nicht von der Aussage seines Mitarbeiters Leymann, sondern von den hysterischen Interpretationen dieser Aussage durch empörte Mobilfunkgegner. Besonders Eva W. ist von der "Geisteraffäre" so maßlos entzückt, dass sie seit 2022 in ihren häufigen Meinungsbekundungen immer wieder gerne anklagend darauf zurück kommt.
Der Irrtum der Kommandantin im Textverständnis ist ein schönes Beispiel Freudscher Fehlleistungen, sie liest in den Zeilen des BfS etwas, was sie gerne lesen würde (dass das Amt sich die Aussage Leymanns nicht zu eigen macht), was dort aber gar nicht steht. Da liegt der Verdacht nahe, auch die von Eva W. bekundete schwere "Elektrosensibilität" beruht auf einer ebensolchen Fehlleistung, der Wunsch ist der Vater des Irrtums.
Betrachtet man den Irrtum von W. im Kontext ist nicht auszuschließen, dass sie den tatsächlichen Sachverhalt durchaus verstanden hat und nur durch eine verkorkste Formulierung versehentlich den gegenteiligen Eindruck erweckt, das BfS mache sich die Aussage Leymanns nicht zu eigen. Ob W. dieses Hintertürchen öffnen wird, um sich aus der Klemme zu befreien, bleibt abzuwarten. Das Nachsehen haben so oder so die Stopfgänse der Szene, weil diese von W. mit der Desinformation gefüttert werden, das BfS stünde nicht zur vernünftigen Aussage Leymanns, Mediziner sollten anlässlich der Behandlung von überzeugten Elektrosensiblen keinen Geistern hinterher jagen.
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Geisteraffäre: Böser Geist bringt "Eva W." zum Sinken
Gustav, Samstag, 03.02.2024, 19:57 (vor 312 Tagen) @ H. Lamarr
Gut ein halbes Jahr später: Der deutsche schwere Kreuzer "Eva W." ist wie üblich auf Patrouillenfahrt in den tückischen Gewässern des Schweizer Gigaherz-Forums. Zielsicher steuert er auf die Textklippe im Schreiben des BfS zu und rammt die Untiefe in voller Fahrt. Die Kommandantin bemerkt nichts davon. Erinnerungen an die Titanic werden wach.
Hier der Unfall der "Eva W." ungekürzt im Originalwortlaut:
Auf mein Schreiben in dieser Angelegenheit, welche mich einigermaßen erschütterte, erhielt ich am 8.9.2022 u.a. folgende Antwort des BfS:
"Die in Ihrem Schreiben dargestellte Interpretation von Aussagen Herrn .....im Rahmen einer Veranstaltung vom 04.07.2022 macht sich das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nicht zu eigen. Das BfS nimmt die Leiden elektrosensibler Menschen ernst, forscht seit Jahrzehnten zu diesem Thema und beobachtet und bewertet die internationale Forschung dazu ebenfalls kontinuierlich. Die daraus resultierende Bewertung des BfS, die in Übereinstimmung steht mit Bewertungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Strahlenschutzkommission (SSK), hat Herr .... am 04.07.2022 dargelegt."
Sie haben doch mal die Spekulation geäussert, dass "Beobachter" im Dienste von Diagnose-Funk steht. Dazu würde jedenfalls passen, dass "Beobachter" drei Minuten nach ihrem Beitrag bei Frau Weber nachfragt, wie sie diese Aussage vom BfS versteht:
Was soll nun diese Passage in dem Satz aussagen?
Was macht sich das Amt nicht zu eigen? Die in Rede stehenden Aussagen des Referenten oder eine in Ihrem Schreiben enthaltene Interpretation seiner Aussagen?
Geisteraffäre: Böser Geist bringt "Eva W." zum Sinken
H. Lamarr , München, Samstag, 03.02.2024, 21:48 (vor 312 Tagen) @ Gustav
Sie haben doch mal die Spekulation geäussert, dass "Beobachter" im Dienste von Diagnose-Funk steht. Dazu würde jedenfalls passen, dass "Beobachter" drei Minuten nach ihrem Beitrag bei Frau Weber nachfragt, wie sie diese Aussage vom BfS versteht:
Was soll nun diese Passage in dem Satz aussagen?
Was macht sich das Amt nicht zu eigen? Die in Rede stehenden Aussagen des Referenten oder eine in Ihrem Schreiben enthaltene Interpretation seiner Aussagen?
Den Zeitpunkt des Posts von "Beobachter" sehe ich eher als Zufall. Auf die gefährliche Textklippe hatte ich ursprünglich schon im Juni 2023 hingewiesen. Kann sein, dass "Beobachter" das bei seiner Nachfrage noch im Hinterkopf hatte. Eigentlich müsste das auch auf Eva W. zutreffen, denn so wie Jakob liest sie hier auf der Suche nach "Belastungsmaterial" aufmerksam mit.
"Beobachter" (zuvor "convia" und davor ...) sehe ich nicht mehr bei Diagnose-Funk, sondern eher im engeren Kreis von Gigaherz. Für DF ergibt es keinen Sinn, sich gefühlt ein Jahrzehnt für den Erhalt des Gigaherz-Forums abzurackern, für jemand aus Jakobs Entourage hingegen schon. Nicht ins Bild passt, dass "Beobachter" und alle seine vorangegangenen Pseudonyme stets unregistrierte Teilnehmer waren. Möglicherweise lässt sich da im Backend der Forumsoftware etwas schaukeln, um registrierte Teilnehmer unregistriert aussehen zu lassen. Egal, was soll's ...
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Geisteraffäre: Bis das der Tod uns scheidet
H. Lamarr , München, Sonntag, 04.02.2024, 17:13 (vor 311 Tagen) @ Gustav
Was soll nun diese Passage in dem Satz aussagen?
Was macht sich das Amt nicht zu eigen? Die in Rede stehenden Aussagen des Referenten oder eine in Ihrem Schreiben enthaltene Interpretation seiner Aussagen?
Die Frage von "Beobachter" an Eva W. ist mMn unmissverständlich formuliert. Dennoch gelingt es der überzeugten Elektrosensiblen nicht einmal ansatzweise, die Frage zu beantworten.
Die Wahrnehmungsverzerrung bei Eva W. sitzt tief und kreist um den Vorwurf an den BfS-Mitarbeiter Leymann, er habe sinngemäß gesagt, Elektrosensible seien von einem Geist Verfolgte. Das aber hat Leymann gar nicht behauptet. Wie hier nachzulesen ist, sagte er mit Blick auf Mediziner etwas völlig anderes:
[...] Es geht darum, die Mediziner aufzuklären, dass sie die Ursachen abklären und nach anderen Erkrankungen oder sonstigen Problemen, die diese Menschen haben, suchen und auch aufklären und nicht Geistern hinterherjagen. [...]
Ihre Wahrnehmungsverzerrungen versetzen Eva W. in eine Parallelwelt, in der böse Menschen wahrhaftige "Elektrosensible" ständig mundtot machen möchten. Dabei ist Eva W. seit etwa 16 Jahren eine der öffentlichsten "Elektrosensiblen" der EHS-Szene. Ob in Foren oder den Kommentarecken von Medien, sobald es um das Thema EHS geht, ist Eva W. zur Stelle und bekundet umfassend ihre Meinung. Von wegen mundtot! Wahrscheinlich ist es allein der Widerspruch zu ihren Darstellungen, den sie in ihrer Parallelwelt als Versuch erkennt, sie mundtot zu machen. Was mich angeht behauptet sie z.B. seit Jahren, ich würde überzeugte Elektrosensible "hassen" und nicht nur mundtot, sondern "niedermachen". Da wir zuweilen auch via E-Mail Kontakt haben, habe ich ihr auf diesem Weg mehrfach erklärt, auch ausführlich, dass ich "Elektrosensible" weder hasse noch diese niedermachen wolle. Vor zwei Jahren antwortete ich ihr z.B. auf entsprechende Vorwürfe:
[...] Das behaupten Sie gerne und häufig, dabei nutze ich nur das Recht auf eine eigene Meinung so wie Sie. Ich fürchte, das müssen Sie aushalten, so wie ich Ihre Ansichten aushalten muss. Und wenn mich einer "niedermachen" möchte, wie z.B. Gigaherz-Jakob es jahrelang versuchte, dann schaut Frau Weber angestrengt weg und schweigt. Sie messen mit zweierlei Maß. Ich widerspreche restlos überzeugten EHS, weil ich sie mitverantwortlich mache, wenn labile Menschen sich mit EHS-Phobie anstecken und in ihrer Not den Freitod wählen oder in die Fänge von Geschäftemachern geraten. [...]
Das geht nun schon viele Jahre so ohne auch nur einen Funken Wirkung, ein Pflasterstein wäre wohl gelehriger. Gut nachvollziehbar ist das gebetsmühlenartige Repetieren der Vorwürfe im Gigaherz-Forum zu den Begriffen "niedermachen" und "Hass".
Meine Erfahrungen mit Eva W. haben mir geholfen zu verstehen, warum Psychologen und Therapeuten völlig uneinsichtige Patienten nicht behandeln wollen. Aus demselben Grund habe ich Eva W. gebeten, mich nicht mehr anzuschreiben. Denn wenn sich Meinungsverschiedenheiten auch mit viel Kommunikation nicht klären lassen, ist Kommunikation mMn Zeitverschwendung. Ergo muss Frau W., ob sie will oder nicht, meine Meinung aushalten – und ich ihre. Das ist der betonierte Stand der Dinge, bis das der Tod uns scheidet. Nicht weiter schlimm, man muss ja nicht immer einer Meinung sein.
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Geisteraffäre: Punkt für Eva W.
H. Lamarr , München, Montag, 04.03.2024, 22:50 (vor 282 Tagen) @ H. Lamarr
Die Wahrnehmungsverzerrung bei Eva W. sitzt tief und kreist um den Vorwurf an den BfS-Mitarbeiter Leymann, er habe sinngemäß gesagt, Elektrosensible seien von einem Geist Verfolgte. Das aber hat Leymann gar nicht behauptet. Wie hier nachzulesen ist, sagte er mit Blick auf Mediziner etwas völlig anderes:
[...] Es geht darum, die Mediziner aufzuklären, dass sie die Ursachen abklären und nach anderen Erkrankungen oder sonstigen Problemen, die diese Menschen haben, suchen und auch aufklären und nicht Geistern hinterherjagen. [...]
Gegen meine (oben zitierte) Darstellung erhebt Eva W. Einspruch. Sie wendet ein, ich hätte das Zitat von Leymann unzulässig gekürzt, denn Leymann habe auch gesagt:
[...] Das Schicksal dieser Menschen ist wirklich tragisch, weil sie von einem Geist verfolgt werden. [...]
Zerknirscht muss ich zugeben, der Einwand von Eva W. trifft voll und ganz zu.
Eva W. ist der Ansicht, meine unzulässige Zitatverkürzung sei "unehrlich". Dem widerspreche ich, denn der Fehler beruht auf sträflicher Unachtsamkeit, nicht auf Absicht. Wäre Absicht im Spiel, ich hätte im Startposting dieses Teilstrangs (Nr. 6) das Zitat von Leymann wohl kaum ungekürzt wiedergegeben.
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Geisteraffäre: "Eva W." erneut auf Textklippe aufgelaufen
H. Lamarr , München, Samstag, 14.09.2024, 23:14 (vor 88 Tagen) @ H. Lamarr
Offensichtlich hat die Kommandantin sich in der "Geisteraffäre" nach Jörn Gutbier ans BfS gewandt und eine gleichlautende Antwort bekommen, die sie entgegen ihrer Erwartung zwar deuten konnte, jedoch bedauerlicherweise falsch. Denn das Amt distanziert sich eben nicht von der Aussage seines Mitarbeiters Leymann, sondern von den hysterischen Interpretationen dieser Aussage durch empörte Mobilfunkgegner. Besonders Eva W. ist von der "Geisteraffäre" so maßlos entzückt, dass sie seit 2022 in ihren häufigen Meinungsbekundungen immer wieder gerne anklagend darauf zurück kommt.
Einen Fehler einmal zu machen, ist keine Schande. Den gleichen Fehler wiederholt zu machen, ist hingegen ein Zeichen von ...
Am 14. September 2024 behauptet Eva W. im Gigaherz-Forum abermals fälschlich, das BfS mache sich die Aussage seines Mitarbeiters (Alexander Leymann) nicht zu eigen. Die kognitive Fehlfunktion, unter der die "elektrosensible" Münchenerin wahrscheinlich leidet, ist hier näher beschrieben.
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Geisteraffäre: Eva W. respektabel
H. Lamarr , München, Donnerstag, 19.09.2024, 22:32 (vor 83 Tagen) @ H. Lamarr
Am 14. September 2024 behauptet Eva W. im Gigaherz-Forum abermals fälschlich, das BfS mache sich die Aussage seines Mitarbeiters (Alexander Leymann) nicht zu eigen.
Damit habe ich nicht gerechnet. Eva W. räumt ihren Fehler frank und frei öffentlich ein. Unter überzeugten Mobilfunkgegnern hat dies mMn Seltenheitswert, und deshalb zolle ich ihr für den Mumm, den sie am 17. September an den Tag gelegt hat, meinen Respekt .
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Geisteraffäre: Dr. med. D. Klinghardt bestätigt A. Leymann
H. Lamarr , München, Freitag, 05.04.2024, 23:25 (vor 250 Tagen) @ H. Lamarr
Im Laufe der Veranstaltung soll Leymann laut Diagnose-Funk gesagt haben:
[...] Aufklärung ist enorm wichtig – und auch Aufklärung der Mediziner, die elektrosensible Menschen behandeln. Das Schicksal dieser Menschen ist wirklich tragisch, weil Sie von einem Geist verfolgt werden. [...]
Eva W. aus O. in M. ist von der Feststellung des BfS-Mitarbeiters Alexander Leymann so begeistert, dass sie und andere Verfolgte sich bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit ihrer Empörung über die Geisteraffäre Luft machen (Beispiel). Das kann noch Jahre so gehen.
Doch nun bestätigt ausgerechnet der weltberühmte Heiler Dr. med. Dietrich Klinghardt den Mann vom BfS. Wer hätte das gedacht! Ort des Geschehens ist ein kürzlich stattgefundener Auftritt des Mediziners in dem renommierten YouTube-Gesundheitskanal QS24. Lassen Sie sich vom Äußeren Klinghardts im Video nicht täuschen. Er sieht zwar aus, als ob er sein Zuhause unter Brücken hat, doch der Wahlamerikaner weiß als einer der letzten Universalgelehrten über so ziemlich alles Bescheid, was uns zwischen Himmel und Erde das Leben schwer macht.
Zu Beginn des Videos geht es um Chemtrails, das können wir überspringen und zu Minute 20:00 vorspulen, denn dann geht es um die schreckliche Strahlenbelastung durch W-Lan. Melatonin könnte helfen, doch das ist in der EU listigerweise verboten, klärt uns der Mediziner auf.
Ab Minute 25:00 wird es dann richtig spannend, denn ab da kommt die Heilmethode von Jesus ins Spiel, das Austreiben von Geistern. Wir nähern uns dem Höhepunkt. Klinghardt et al. sehen aus Erfahrung, durch die Arbeit mit Patienten und auch durch psychologische Arbeit immer mehr, dass viele Patienten belastet sind durch die geistige Anwesenheit von Verstorbenen. Diese unsichtbare geistige Welt, für den Ausnahmemediziner ist sie allerdings sichtbar, ist in den letzten 20 bis 30 Jahren näher gerückt an die physische Welt und immer mehr Interferenzen führen zu Krankheitssymptomen und Erkrankungen, die wirklich aus diesem Bereich kommen.
Mensch Meier, das haut ja richtig rein. Doch wir sind dem Ungemach nicht schutzlos ausgeliefert. Das Entfernen dieser geistigen Einflüsse durch Beten bewirkt z.B., dass autistische Kinder wieder völlig gesund werden oder sogar ein Hirntumor, groß wie eine Pampelmuse, über Nacht verschwindet. Kolossal! Die Verfolger der "Elektrosensiblen" zu verscheuchen sollte dann ein Klacks sein. Wir sehen, sagt Klinghardt, dass die Strahlenbelastung und diese Belastung aus der geistigen Welt oft synchron miteinander einhergehen.
Merkregel: Wollen "Elektrosensible" die Geister los werden, die sie verfolgen, hilft Beten. Doch welches der vielen Gebete soll Eva W. aufsagen, welcher Zauberspruch führt zum Erfolg? Darüber gibt der Doktor leider keine Auskunft. Aber er kennt in Deutschland eine Heilerin, der die richtigen Sprüche auf der Zunge liegen. Gott sei Dank, von bösen Geistern verfolgten "Elektrosensiblen" kann geholfen werden. Also nicht verzagen, Klinghardt nach der Heilerin fragen. Klinghardt weiß, was "Elektrosensible" wünschen!
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Schweiz, Pseudowissenschaft, Alternativmedizin, Geistheiler, Klinghardt, QS24
7. Verminderte Fruchtbarkeit kinderloser Männer dramatisiert
H. Lamarr , München, Dienstag, 21.11.2023, 16:13 (vor 386 Tagen) @ H. Lamarr
Eine Ende Oktober 2023 veröffentlichte Langzeitstudie (2005 bis 2018) über einen Zusammenhang zwischen der Fertilität von Männern und deren Nutzungsgewohnheiten von Mobiltelefonen inspirierte den Stuttgarter Verein Diagnose-Funk am 9. November 2023 zu einer "Pressemitteilung", die in den Medien keinerlei Echo fand.
Rosinenpicker
Wie üblich pickte sich der Verein aus der Schweizer Studie (Volltext) heraus, was sich zum Schüren von Ängsten gegenüber Mobilfunk eignet, wichtige Einschränken wurden hingegen weggelassen. So fordert Diagnose-Funk großspurig von Umweltministerin Steffi Lemke eine ehrliche und faktenbasierte Aufklärungskampagne zu den Gesundheitsgefahren, die von Mobilfunkstrahlung ausgehe. Dazu gehöre neben Krebs [man beachte, wie einem hier nebenbei eine Tatsachenbehauptung untergeschoben wird] auch die verminderte männliche Fruchtbarkeit. Anlass für die Forderung sei die aufsehenerregende neue Studie der Universität Genf und des Schweizerischen Tropen- und Public-Health-Instituts Basel. Fast 3.000 Rekruten der Schweizer Armee wären u.a. zum Handygebrauch befragt und ihre Spermiendichte untersucht worden mit dem Ergebnis: 20 Prozent weniger Spermien bei häufiger Handynutzung (20-mal am Tag gegenüber einmal pro Woche). In seinen Vorsorgetipps gibt der Verein u.a. den Rat, Handys nicht in die Hosentasche mit sich zu führen.
Für die Verweigerung der Medien, die "Pressemitteilung" des Vereins zu verbreiten gibt es mehrere Erklärungen. Sie reichen von der grundsätzlich falschen Struktur der Mitteilung bis hin zur dramatisch überhöhten manipulativ verzerrten Aussage der Studie. Beides sind für Journalisten unverzeihliche Todsünden, die Diagnose-Funk seit Jahren hartnäckig begeht und sich so bei Medienschaffenden selbst erfolgreich aus dem Spiel gebracht hat.
Sinnloser Tipp: Handy raus aus Hosentaschen
Plakativstes Beispiel für die Qualitätsmängel der aktuellen "Pressemitteilung" ist der irreführende Tipp für Männer, Handys nicht in der Hosentasche mit sich zu führen. Denn genau dieser seit Jahren bekannte Allerweltstipp wurde von der Studie so deutlich widerlegt, dass man sich fragt, ob die Verantwortlichen der "Pressemitteilung" das Papier überhaupt gelesen und inhaltlich verstanden haben:
Insgesamt 2368 Männer (rd. 86 Prozent der untersuchten Population), gaben an, das Telefon bei Nichtgebrauch in der Hosentasche zu tragen. Der Rest der Männer trug es entweder in der Jacke (4,6 Prozent) oder anderswo, nicht am Körper (9,7 Prozent). Das Tragen des Handys in der Hose war jedoch nicht mit veränderten Samenqualitätsparametern verbunden, verglichen mit dem Tragen des Handys weg vom Körper. Der Studie zufolge ist es also völlig egal, wo am Körper man ein Mobiltelefon mit sich führt. Diesen Befund untermauern dem Paper gemäß zwei Kohortenstudien mit Männern in Dänemark (n = 751) und in Nordamerika (n = 2349), bei denen die Forscher ebenfalls keinen konsistenten Zusammenhang zwischen dem Tragen des Mobiltelefons in der vorderen Hosentasche und der Fruchtbarkeit oder der Spermienqualität fanden. Der Allerweltstipp von Diagnose-Funk darf daher getrost in die Rubrik "Sagen & Märchen" eingefügt werden.
Was Diagnose-Funk ebenfalls verschweigt ist das bemerkenswerte Ergebnis der Schweizer Studie, dass der beobachtete Zusammenhang zwischen der Nutzung von Mobiltelefonen und der Spermienkonzentration im ersten Beobachtungszeitraum (2005 bis 2007) stärker ausgeprägt war, in den folgenden Zeiträumen (2008 bis 2011 und 2012 bis 2018) jedoch zunehmend abnahm. Die Autoren sehen dieses Muster im Einklang mit dem Übergang zu neuen Mobilfunktechniken, hauptsächlich von 2G zu 3G und 4G, und der damit verbundenen Abnahme der Sendeleistung von Mobiltelefonen. Darüber hinaus erwarten sie, dass die Zunahme der Netzabdeckung die HF-EMF-Ausgangsleistung von Mobiltelefonen in Zukunft weiter deutlich verringern wird. Das heißt: Sollte der alarmierende Befund der Schweizer Studie tatsächlich kausal mit HF-EMF-Nahfeldexposition in Verbindung stehen,
so ist der Zusammenhang eher retrospektiv von Bedeutung und verblasst mit fortschreitender Zeit.
Inkompetenz vs. Fachkompetenz
Keine der drei in der Diagnose-Funk-Mitteilung genannten Kontaktpersonen verfügt über medizinisches Fachwissen, um die Schweizer Studie kompetent bewerten zu können. Anders das Science Media Center in London. Dieses ließ die Studie von drei Medizinprofessoren vom Fach beurteilen, die zudem über Interessenkonflikte Auskunft gaben. Keiner der drei sieht die Studie auch nur halb so dramatisch wie die Laien des Stuttgarter Vereins, keiner fordert irgendwelche Minister populistisch zu Handlungen auf, alle bleiben gelassen und zwei geben sinnvollere Empfehlungen als Diagnose-Funk für Männer, die sich Kinder wünschen.
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Nahfeld, Inkompetenz, Geschäftemacher, Populismus, Fruchtbarkeitsstörung, Fertilität, Alarm, Popanz, Autodidakten, Rosinenpickerei
8. Diagnose-Funker Gutbier über "Risiken" des Beamformings
H. Lamarr , München, Sonntag, 17.12.2023, 14:05 (vor 360 Tagen) @ H. Lamarr
Abschattungen durch Gebäude sind für 5G im Millimeterwellenbereich ein fundamentales Ärgernis für die zuverlässige Versorgung mit Mobilfunkdiensten. Mit passiven Reflektoren wollen Forscher 5G-Millimeterwellen nun gezielt so um Gebäudeecken herum manövrieren, dass sie über Umwege die auf direktem Weg funktoten Zonen doch noch erreichen. Diagnose-Funker Jörn Gutbier weiß davon nichts.
Doziert ein gelernter Architekt und Mobilfunkgegner vor unbeeindruckten Politikern selbstgewiss über die Ausbreitung von 5G-Funksignalen, sprudeln Halbwahrheiten wie die folgende aus seinem Mund (Quelle):
[...] Ansonsten führt Beamforming dazu, dass es auf Dachstandorten realisiert wird und wir dann das Problem haben, dass jemand erreicht werden soll, aber ein anderes Haus dazwischen steht. Dann richten Sie einen Beam darauf. Das ist konzentrierte Energie, und damit erhöhen Sie die Leistung, die jemand abbekommt.
Die Ausführungen des Diagnose-Funk-Vorstands Gutbier sind falsch. Denn eine der besonderen Eigenschaften von 5G-Basisstationen mit Beamforming ist deren Fähigkeit, Smartphones nicht auf direktem Weg zu erreichen, sondern über einfache oder mehrfache Reflexion der Funksignale beispielsweise an Fassaden. Teilnehmer "Kuddel" hat darauf bereits 2018 hier im Forum anlässlich der Berichtigungen falscher Behauptungen eines anderen Mobilfunkgegners hingewiesen.
Wirkungsvoller als zufällige Signalreflexionen sind gezielt herbeigeführte. Daran arbeiten Forscher der TU Dortmund gemeinsam mit dem 6GEM-Forschungshub. Ihr Konzept Helios bietet einen vielversprechenden Lösungsansatz. Auf Basis eines 3D-Umgebungsmodells können in Computersimulationen mittels Raytracing die Signalausbreitungspfade einer Funkstrecke untersucht und Funklöcher identifiziert werden. Anschließend können für geeignete Anbringungspunkte die Helios-Reflektoren entworfen und parametriert werden. Diese passiven Reflektoren weisen eine modulare Struktur auf und können so produziert werden, dass sie passgenau für den vorgesehenen Anbringungspunkt die Funksignale in die vorgesehene Richtung weiterleiten. Die passive Bauweise erfordert weder eine Integration in die Signalisierungskanäle eines Mobilfunknetzes noch eine Stromversorgung. mehr ...
Architekt Gutbier weiß: "Beamforming bedeutet, man kann fokussieren, man kann folgen, und man kann damit tatsächlich auch Immissionsschutz umsetzen. Dies ist eine Möglichkeit. Das Gute daran ist also, dass wir in der technischen Weiterentwicklung die Option haben, auch mit Beamforming Immissionsschutz umzusetzen." Von dem gönnerhaften "wir" (als ob er z.B. Mitarbeiter der Deutschen Funkturm wäre ...) einmal abgesehen, habe ich an diesen Ausführungen nichts auszusetzen. Doch dann fährt Gutbier mit einer Sprechblase fort: "Das gelingt uns aber nur dann, wenn es eine politische Grundlage gibt, dies zu wollen." Da schau her! Gutbier glaubt anscheinend, die deutsche Bundesregierung müsse Beamforming als Mittel zum Zweck des Immissionsschutzes festzurren. Zumindest verstehe ich seine Sprechblase so. Dass dieses Ansinnen Blödsinn ist, muss wohl nicht weiter erörtert werden. Die Bundesregierung hat gewiss andere Probleme, als sich um die fixen Ideen eines Architekten zu kümmern, der sich für einen Experten in technischen Sachfragen des Mobilfunks hält.
Auch der schweizer Ex-Elektriker und Mobilfunkgegner Hans-U. Jakob hält sich für einen Experten in technischen Sachfragen des Mobilfunks. Er teilt Gutbiers Meinung nicht. Im Gegenteil, für Jakob ist Beamforming Teufelszeug der Mobilfunkindustrie, um Menschen besser verstrahlen zu können. Mehr noch: 2018 behauptete Jakob im Brustton der Überzeugung, Beamforming könne es gar nicht geben, weil es technisch nicht machbar ist. Mutmaßlich glaubte er, in den Massive-Mimo-Antennen von 5G hausten kleine Wichtel, die mit der Aufgabe überfordert wären, kardanisch gelagerte Elementarantennen im Innern mit Kurbeln schnell genug auf 5G-Smartphones ausrichten zu können . Das war vor Einführung von 5G. Inzwischen wurde der selbstgewisse Ex-Elektriker von der Realität eingeholt – und verbreitet unbelehrbar anderen Unsinn am laufenden Band.
Fazit: Schuster, auch wenn ihr noch so selbstgewiss seid, bleibt bei eurem Leisten.
Hintergrund
Beamforming mit "Codebook": revolutionäre Antennentechnik
5G-Messstudie in Bern: Unmerklicher Immissionszuwachs
Demo Abstract: Experimental 6G Research Platform for Digital Twin–Enabled Beam Management
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9. Beschwerde über ZDF-Sendung "Klimalüge, Plandemie und 5G"
H. Lamarr , München, Dienstag, 28.05.2024, 22:46 (vor 197 Tagen) @ H. Lamarr
Die ZDF-Sendung "Klimalüge, Plandemie und 5G" empörte Diagnose-Funk so heftig, dass der Stuttgarter Verein das Kunststück fertiggebracht haben will, am 1. August 2023 vorsorglich Programmbeschwerde beim ZDF einzureichen – noch vor Erstausstrahlung der Sendung am 4. August. Schauen wir uns gemeinsam an, was den Verein so erregte und wie das ZDF auf die Beschwerde reagierte. Abschließend überlegen wir uns, welcher Teufel Diagnose-Funk wohl geritten haben mag.
Stein des Anstoßes für Diagnose-Funk war die rd. 44 Minuten dauernde Folge 5 der sechsteiligen ZDF-Sendereihe "Verschwörungen - Die Wahrheit der Anderen". Der Klappentext zu dieser Folge umreißt, worum es geht: Gegen jede Logik, schreibt das ZDF, halten Verschwörungsideologen die Pandemie und die menschengemachte Klimakrise für eine Lüge und moderne Technologie wie 5G als Mittel zur Totalüberwachung.
Die Kristallkugel, die es Diagnose-Funk ermöglichte, sich drei Tage vor Erstausstrahlung der Folge mit einer Programmbeschwerde in Szene zu setzen, war möglicherweise das IZgMF-Forum. Denn dort wurde bereits am 28. Juli 2023 auf die Sendung aufmerksam gemacht. Wie aber konnte Forumteilnehmer "e=mc2" das bewerkstelligen? Nun, Hexerei war nicht im Spiel. Das ZDF stellte die Folgen der Sendereihe stets einige Tage vor deren Erstausstrahlung im Fernsehen in seine Mediathek ein. Ein Späher von Diagnose-Funk musste also nur hier mitlesen ...
Die Original-Programmbeschwerde, die der Anti-Mobilfunk-Verein beim ZDF eingereicht haben will, bekommen wir scheinbar nicht zu Gesicht. Stattdessen quält Diagnose-Funk die Besucher seiner Website mit einem Beitrag über die Beschwerde, der so stark mit Schwulst aufgebläht ist, dass der Kern des Anliegens nur mit Mühe ausfindig zu machen ist. Der Kern ist a) überraschend klein und b) butterweich. Mutmaßlich hat dies auch der Autor erkannt und deshalb zur Ablenkung von der Schwäche des Kerns jede Menge schmückendes Beiwerk und Blendwerk drumrum drapiert, das vor allem einen blendend darstellt: Diagnose-Funk.
Erst am Ende des Beitrags und vor dem Beginn der üppigen Eigenwerbung durfte ich überrascht feststellen: Hoppla, der Text ist ja gar nicht ein holprig geschriebener Roman "über die Programmbeschwerde", sondern das ist tatsächlich die "Programmbeschwerde", die der Verein beim ZDF eingereicht haben will! Reingefallen bin ich, weil oben die klärende Grußformel zu Beginn des Briefes (oder der E-Mail) fehlt, schlau geworden bin ich, weil unten die Grußformel am Ende vorhanden ist. Auf diese Fußangel komme ich weiter unten noch einmal zurück.
Bohrung zum Kern der Programmbeschwerde
Diagnose-Funk nimmt an lediglich zwei Aussagen der Folge 5 Anstoß:
► Aussage 1: "Einige Menschen glauben, dass das 5G-Netz nicht nur gesundheitsschädlich ist, sondern auch als Totalüberwachung dient". Doch diese Aussage will der Verein nicht etwa in Folge 5 vernommen haben, nein, er hat sie auf der begleitenden Webseite des ZDF gefunden. Einen Webinhalt mit einer Programmbeschwerde anzugreifen, halte ich allerdings für ziemlich verquert.
► Aussage 2: "Fakt ist, Strahlung kann den Körper erwärmen. Einen wissenschaftlichen Beweis, dass Mobilfunkstrahlung das Immunsystem beeinflusst, gibt es dagegen nicht. (…) Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Personen, die sich selbst als elektrosensibel bezeichnen, elektromagnetische Felder nicht zuverlässig wahrnehmen können. Gesundheitliche Beschwerden können daher nicht in Zusammenhang mit Mobilfunk gebracht werden." Diese Aussage war in Folge 5 tatsächlich zu hören. Unmittelbar zuvor durfte der "Elektrosensible" Uli W. seinen gewohnt hanebüchenen Stuss auftischen.
Die Begründungen, wie und warum sich Diagnose-Funk an den beiden Aussagen reibt, kann man auf der oben verlinkten Webseite des Vereins nachlesen. Eine überzeugende Beweisführung bringen die Stuttgarter mMn nicht zustande. Sie schwelgen vorwurfsvoll in Allgemeinplätzen, widersprechen sich, belegen Behauptungen bevorzugt mit Links auf die eigene Website, berufen sich auf Autoritäten, deren fachliche Qualifikation fragwürdig ist und beklagen, von der Redaktion der Sendereihe vorab nicht gefragt worden zu sein. Meine Erfahrung mit solchen Texten: Wer nur zwei Einwände mit so viel Gerede und Links begründen muss, der hat Strohhalme im Köcher, keine Pfeile.
Reaktion des ZDF
Seit Einreichung der Programmbeschwerde sind bis heute 9 Monate, 3 Wochen und 6 Tage verstrichen. In dieser Zeitspanne trägt eine werdende Mutter ihr Kind aus, der Verein hat es jedoch nicht geschafft, seine Beschwerde um die Antwort des ZDF zu ergänzen. Wie kann das sein? Mir sind dafür vier Erklärungen eingefallen:
► Diagnose-Funk hat die Beschwerde öffentlichkeitswirksam auf der eigenen Website verwurstet, jedoch dem ZDF nicht übergeben. Stimmt, das klingt kühn. Doch wer den Text aufmerksam liest, findet keinen zweifelsfreien Beleg dafür, dass der Verein behauptet, seine Beschwerde beim ZDF eingereicht zu haben. Dazu würde auch das oben erwähnte seltsame Spielchen mit den Grußformeln passen. Deshalb halte ich es für unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen, dass meine Vermutung zutrifft und der Verein sich im Wissen um die Erfolglosigkeit seiner Beschwerde die Zustellung ans ZDF erspart hat.
► Der Brief oder die E-Mail ans ZDF ging verloren. Unwahrscheinlich, denn dann hätte der Verein mit Sicherheit nachgefasst.
► Die Beschwerde traf beim ZDF ein, wurde vom ZDF-Fernsehrat jedoch wie erwartet abschlägig beschieden und Diagnose-Funk hat keine Lust verspürt, die Niederlage auch noch selbst zu dokumentieren. Diese Variante halte ich für wahrscheinlich.
► Die Beschwerde traf beim ZDF ein, wurde wegen Substanzlosigkeit dem Fernsehrat jedoch erst gar nicht vorgelegt, sondern zuvor von einem Sachbearbeiter ohne Antwortschreiben entsorgt. Unwahrscheinlich, für solche Falle haben die Sender höfliche Beileidsschreiben zur Hand.
Da der Stuttgarter Verein sich trotz seines Bekenntnisses "Transparenz ist uns wichtig" in der fraglichen Angelegenheit bedeckt hält, muss die Reaktion des ZDF auf andere Weise festgestellt werden.
Dies geht ganz einfach durch Inaugenscheinnahme, ob sich an der kritisierten Webseite des ZDF und an der Folge 5 etwas geändert hat. Beiden Fliegen lassen sich mit einem Besuch der besagten ZDF-Webseite bis 13. Mai 2026 erwischen, denn so lange hält das ZDF die Quelle offen. Wie erwartet ergibt die Prüfung, dass die Beanstandungen von Diagnose-Funk ungehört verhallten. Die Webseite zeigt nach wie vor den beanstandeten Text und in Folge 5 ist ab Minute 28:50 noch immer die monierte Passage aus dem Off zu hören.
Mutmaßliche Motivation des Vereins
Diagnose-Funk möchte gerne als Verbraucherschutzorganisation in allen EMF-Sachfragen anerkannt werden und mitbestimmen. Dem steht der Habitus des Vereins als unqualifizierter Haufen selbsternannter Experten im Weg, der bei fachlichen Laien punkten kann, nicht aber bei Fachleuten und Politkern, die Fachleute als Berater haben. Deshalb versuchen die Stuttgarter mit allen Mitteln, ein besseres Image aufzubauen. Dazu gehört ein optisch professioneller Webauftritt und ansehnliches "Informationsmaterial". Das ist bereits seit langem gelungen. Mäßigen Erfolg hat der Verein bislang bei seinen Versuchen, Politiker oberhalb der Kommunalebene für sich zu begeistern. Ähnlich sieht es bei großen Brüdern wie dem BUND aus, dort steckt Diagnose-Funk auf Kreisebene fest. Dünn gesät sind auch Prominente und anerkannte Wissenschaftler, die sich mit dem Verein einlassen.
Die Stagnation auf dem Weg zu einem strahlenden Image hat auch der Verein erkannt. Er präsentiert sich daher wie mit der "Programmbeschwerde" gerne plakativ als "Macher" und nimmt dabei die Verbreitung von Bullshit inkauf. Jüngstes Vehikel, um doch noch die Anerkennung durch wichtige Entscheidungsträger zu gewinnen ist eine systematische Transparenzinitiative, mit der sich Diagnose-Funk seinen Zielpersonen nicht nur sauber, sondern rein empfehlen möchte – als seriösen Berater in allen EMF-Sachfragen.
Aus meiner Sicht ist die selbst gestellte Aufgabe des Vereins jedoch nicht der Verbraucherschutz vor elektromagnetischen Feldern, sondern die Ängstigung der Bevölkerung vor HF-EMF. Zu dieser Einschätzung bin ich gekommen, da ich Diagnose-Funk nicht nach dem bewerte, was sie vorgeben zu tun, sondern nach dem, was sie tatsächlich tun. Die über viele Jahre hinweg gesammelten Indizien, die meine Sicht in der Gesamtschau begründet erklären, finden sich alle hier im Forum und auf der IZgMF-Website. Das Suchwort "Diagnose-Funk" führt derzeit zu mehr als 3200 Treffern. So viele Indizien sind es selbstredend nicht, wer geduldig die Spreu vom Weizen trennt, sollte gefühlt jedoch mindestens 100 finden.
Bemerkenswert ist mMn, dass sich in all den Jahren nichts wirklich Entlastendes für den Verein zeigen wollte, etwa eine glaubwürdige und sachlich/fachlich sattelfeste Aktion, um das Phänomen der "Elektrosensibilität" mit Schwung anzupacken. Oder eine fachlich fundiert begründete kraftvolle Petition an den Bundestag, die zulässigen maximalen SAR-Grenzwerte von Smartphones z.B. zu halbieren. Aus Stuttgart kam jedoch nichts dergleichen. Immer nur populistische Hetze gegen HF-EMF in allen möglichen Varianten, selbst auf erstem Blick seriös wirkende Aktionen sind auf den zweiten Blick durchwegs klebrig. Profiteure diffuser Furcht vor HF-EMF gibt es viele. Deshalb liegt der Gedanke nahe, dass die Steuerleute des Vereins den Profiteuren die Geschäftsgrundlage bereiten. Tun sie dies bewusst und gegen Honorar, wäre es abgrundtief verwerflich. Sind sie hingegen verblendete Überzeugungstäter, wäre es nur verwerflich, denn irrationale Furcht vor HF-EMF hat hierzulande mindestens einen Toten zur Folge gehabt.
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9. Beschwerde über ZDF-Sendung: verschwiegen wie ein Grab
H. Lamarr , München, Freitag, 14.06.2024, 18:02 (vor 180 Tagen) @ H. Lamarr
► Diagnose-Funk hat die Beschwerde öffentlichkeitswirksam auf der eigenen Website verwurstet, jedoch dem ZDF nicht übergeben. Stimmt, das klingt kühn. Doch wer den Text aufmerksam liest, findet keinen zweifelsfreien Beleg dafür, dass der Verein behauptet, seine Beschwerde beim ZDF eingereicht zu haben. Dazu würde auch das oben erwähnte seltsame Spielchen mit den Grußformeln passen. Deshalb halte ich es für unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen, dass meine Vermutung zutrifft und der Verein sich im Wissen um die Erfolglosigkeit seiner Beschwerde die Zustellung ans ZDF erspart hat.
Glauben ist gut, doch Wissen ist besser. Um meine Spekulation zu bestätigen oder zu verwerfen, stellte ich dem ZDF am 1. Juni vier Fragen: Ob und wenn ja, wann die Programmbeschwerde von Diagnose-Funk bei dem Sender eingetroffen ist, ob sich ggf. der Fernsehrat des ZDF damit befasst hat und ob, falls der Datenschutz dies zulässt, das ZDF mir seine Antwort an den Verein aushändigen könnte. Ich bitte zu beachten, dass sämtliche Fragen allein die Konfliktpartei ZDF betreffen.
Gestern kam Antwort oder besser gesagt keine Antwort, denn das ZDF verwies mich aus "Datenschutzgründen" mit allen meinen Fragen an Diagnose-Funk. Das empfinde in etwa so, als hätte ich Fragen zur Schädlichkeit des Rauchens gestellt und das ZDF hätte mich an Philip Morris verwiesen. Schon sehr praktisch, die Allzweckwaffe "Datenschutzgründe", mit der sich lästige Fragesteller mühelos abwimmeln lassen.
Derweil ich beim ZDF keine Auskünfte über den Verein erfragte, sondern nur welche, die allein in den Verantwortungsbereich des ZDF fallen, mauert der Sender aus meiner Sicht nicht etwa, um Diagnose-Funk zu schützen, sondern sich selber. Das haben wir jetzt von der scheinheiligen Empörungskultur, die sich hierzulande unter dem Pseudonym Cancel Culture breit macht, sobald irgendwer irgendetwas sagt, was anderen nicht in den Kram passt. Mutmaßlich deswegen würde das ZDF wohl auch nicht schriftlich zugeben wollen, dass heute Freitag ist .
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9. Beschwerde über ZDF-Sendung: Sender gibt nun doch Auskunft
H. Lamarr , München, Sonntag, 21.07.2024, 15:25 (vor 143 Tagen) @ H. Lamarr
Gestern kam Antwort oder besser gesagt keine Antwort, denn das ZDF verwies mich aus "Datenschutzgründen" mit allen meinen Fragen an Diagnose-Funk. Das empfinde in etwa so, als hätte ich Fragen zur Schädlichkeit des Rauchens gestellt und das ZDF hätte mich an Philip Morris verwiesen. Schon sehr praktisch, die Allzweckwaffe "Datenschutzgründe", mit der sich lästige Fragesteller mühelos abwimmeln lassen.
Mit einer Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten des ZDF, welcher diese an den ZDF-Fernsehrat weiterleitete, hatte ich teilweise Erfolg. Die Geschäftsstelle des Fernsehrats teilte mir am 19. Juli 2024 mit, es träfe zu, dass der Verein Diagnose-Funk am 01.08.2023 gegen die besagte Sendung Programmbeschwerde einlegte. Die Antwort des Intendanten sei am 23.08.2023 an den Beschwerdeführer versandt worden. Zu einer Befassung des Fernsehrates sei es nicht gekommen, da der Petent diese nicht verlangt habe. Um die Stellungnahme des Intendanten einzusehen, möge ich mich an den Verein Diagnose-Funk direkt wenden, da das ZDF diese Korrespondenz nicht ohne dessen Zustimmung an Dritte herausgeben könne.
Mit diesem Teilerfolg ist der Stuttgarter Verein von dem Verdacht befreit, er hätte sich mit seiner Beschwerde nur öffentlich in Szene setzen wollen, ohne die Beschwerde beim ZDF einzureichen. Zugleich wird der Verdacht bestätigt, der Verein erfülle sein Bekenntnis "Transparenz ist uns wichtig" nur dann mit Leben, wenn er mit einer Aktion Erfolg hat. Denn soeben geprüft, hält Diagnose-Funk die (wie inzwischen bekannt abschlägige) Antwort des Intendanten noch immer unter Verschluss und gibt, um das Postgeheimnis zu wahren, den Inhalt der Antwort auch nicht mit eigenen Worten wieder.
Diagnose-Funk zeigt damit das Bild eines Vereins, der sich gerne mit seinen Aktivitäten gegenüber seinen Anhängern öffentlich in Szene setzt, eine erfolgreiche Aktion öffentlich feiert, eine erfolglose Aktion hingegen öffentlich unkommentiert lässt. Kurz gesagt: Erfolge sozialisiert der Verein mit lautem Klappern, Misserfolge privatisiert er stillschweigend. Das kann man so machen, sollte dann aber nicht vollmundig öffentlich behaupten "Transparenz ist uns wichtig".
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10. Diagnose-Funk von "bahnbrechendem Urteil" entzückt (2024)
H. Lamarr , München, Dienstag, 13.08.2024, 17:46 (vor 120 Tagen) @ H. Lamarr
Kein Zweifel, Deutschland schmort im Sommerloch. Sogar der Bundeskanzler macht Pause. Doch das Führerhauptquartier organisierter Mobilfunkgegner in Stuttgart lässt sich davon nicht unterkriegen. Es belebt seine erschöpften Streitkräfte mit der Meldung von einem angeblich bahnberechenden Grenzwerturteil, erstritten von der Rechtsanwältin Sibylle Killinger in einem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Noch sind die Schlüsselfiguren guter Dinge, doch sie werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit scheitern. Wollen wir wetten?
Der Streit, um den es geht, dreht sich im Wesentlichen um die fristgerechte Postzustellung eines Verwaltungsakts, damit dagegen ein rechtsgültiger Widerspruch eingelegt werden kann. Bei dem Verwaltungsakt handelt es sich um eine am 4. August 2021 erteilte Standortbescheinigung für einen neu zu errichtenden Mobilfunksendemasten im Umfeld der Kläger (ein Ehepaar). Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage am 1. März 2023 mit der Begründung ab, die einmonatige Widerspruchsfrist gemäß § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO sei bei Eingang des Widerspruchs bei der Beklagten am 31. Januar 2022 bereits abgelaufen gewesen (Urteil 3 K 222/22.MZ). Sibylle Killinger, Prozessbevollmächtigte der Kläger ging in Berufung und erstritt am 4. April 2024 vor dem OVG in Koblenz, dass das Urteil aufgehoben ist und der Fall zur Neuverhandlung an das Verwaltungsgericht Mainz zurückverwiesen wurde (Urteil 1 A 10814/23.OVG).
Soweit der unspektakuläre Sachverhalt, wie er sich aus meiner Sicht aus dem Urteil des OVG ableiten lässt. Sibylle Killinger deutet im Interview mit Diagnose-Funk das Urteil jedoch ganz anders. Sie erkennt darin ein "bahnbrechendes Berufungsurteil". Da ich kein Jurist bin, kann ich die Rechtsauffassung von Killinger fachlich weder beurteilen noch widerlegen, das müssen andere übernehmen. Dennoch habe ich eine begründete Meinung zu dem Interview und diese lautet: Killinger will sich dramatisch in Szene setzen und versucht einem Formfehler des VG eine bahnbrechende Wendung zu geben. Doch wenn ich mich nicht irre, wird der Popanz, den sie derzeit mithilfe der Blähboys aus Stuttgart aufbläst, in spätestens zwei Jahren luftleer am Boden liegen. Denn die "Rechtmäßigkeit der Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung" steht allein für die dilettantischen Stuttgarter Mobilfunkgegner infrage – und für sonst niemanden.
Meine Einschätzung begründe ich wie folgt:
► Frau Killinger ist nicht nur Rechtsanwältin, sie ist auch Sprecherin der Anti-Mobilfunk-Bürgerinitiative "Solidargemeinschaft Funk", die sich gegen die Errichtung eines 5G-Mobilfunkmasten in ihrem Wohnort Neubeuern gebildet hat. Die Anwältin ist damit gegenüber dem "Risiko Mobilfunk" nicht unvoreingenommen, sondern persönlich betroffen, was üblicherweise für das Urteilsvermögen nicht von Vorteil ist. Neubeuern war lange Sitz des "Institut für Baubiologie Neubeuern" (IBN) bevor dieses nach Rosenheim umgezogen ist. Eine Verbindung zwischen IBN und Killinger konnte ich im www jedoch nicht ausfindig machen.
► Killinger schürt irrationale Ängste gegenüber Funkmasten mit der Behauptung: "Das Ehepaar ist direkt betroffen, die beiden wohnen nur 430 Meter vom geplanten Mast entfernt." Dieser Abstand ist riesig! Auch wenn sich ohne Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort daraus eine qualifizierte Abschätzung der EMF-Immission nicht ableiten lässt. Das OVG beziffert den Abstand übrigens auf 450 Meter.
► Killinger behauptet über einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2002: "[...] In dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde eine Verfassungsbeschwerde eines Klägers nicht zur Entscheidung angenommen, das Gericht lehnte sie also ab. Auch damals schon hatte der Beschwerdeführer eine Verletzung seiner körperlichen Unversehrtheit durch einen Mobilfunkmasten in der Nähe seines Wohnhauses geltend gemacht. Die Beschwerde wurde damals vom Verfassungsgericht mit der Begründung abgelehnt, dass der Bundesregierung ein sehr weit gefasster Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Richtigkeit der Grenzwerte zustünde. Daher fand in den letzten 22 Jahren bei den Gerichten sozusagen keine inhaltliche Auseinandersetzung mehr statt zur möglichen Gesundheitsschädlichkeit von Mobilfunkstrahlung."
Aus meiner Sicht erzählt Frau Killinger hier nur die halbe Wahrheit. Da sie sich über den Vorgang von 2002 nur vage äußert, kann ich nicht die Hand ins Feuer legen, aber aller Voraussicht nach handelt es sich dabei um eine Beschwerde eines gewissen Hans Gaida, der seinerzeit von dem Rechtsanwalt W. Krahn-Zembol vertreten wurde. Mit der Abweisung der Beschwerde durch das Bundesverfassungsgericht war der Fall jedoch nicht erledigt, wie Killinger einem glauben machen möchte, denn Krahn-Zembol zog damals damit weiter vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das hätte er besser bleiben lassen sollen, denn am 3. Juli 2007 wies der EGMR die Beschwerde einstimmig ab, Funkwellen verletzen keine Menschenrechte! Wer sich ausführlich mit dem Urteil des EMGR auseinandersetzen möchte, kann dies hier tun.
► Killinger behauptet: "[...] Außerdem hat das VG Mainz in seinem klageabweisenden Urteil festgestellt, dass es die geltenden Mobilfunkgrenzwerte ggf. als „völlig unzureichend zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ ansehe."
Hier zitiert die Anwältin das VG nicht korrekt. Da das Urteil des VG öffentlich nicht einsehbar ist, muss ich meine Einschätzung mit dem Urteil des OVG belegen. Dort ist im Abschnitt 4 zu lesen: "[...] In der Sache selbst wiederholten und vertieften die Kläger ihr bisheriges Vorbringen." Dann folgt im Abschnitt 5 mutmaßlich das Vorbringen der Kläger, nur erkennbar daran, dass das OVG in indirekter Rede zitiert. Dabei könnte es sich allerdings auch um ein Vorbringen des VG handeln. Wie dem auch sei, was beim OVG zu lesen ist, liest sich so oder so anders als bei Killinger:
[...] Zwar seien die Kläger trotz der Entfernung zwischen ihrem Wohnhaus und dem Vorhabenstandort von rund 450 m klagebefugt, da nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen werden könne, dass die Standortbescheinigung – sollten sich die Grenzwerte der 26. BImSchV nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen als völlig unzureichend erweisen – sie in ihren Rechten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz verletze.
Grundrechte der Kläger werden also nur dann verletzt, "sollten sich die Grenzwerte der 26. BImSchV nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen als völlig unzureichend erweisen." Den unterstrichenen Einschub hat Killinger großzügig weggelassen. Das hätte auch der überforderte Interviewer merken können, hätte er sich professionell vorbereitet. Killinger musste die Passage aus gutem Grund weglassen, denn diese "gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse" liegen eben nicht vor! Und weil sie nicht vorliegen und nichts darauf hindeutet, dass sie demnächst vorliegen werden, wird dem Popanz, den sie so kunstvoll für die "Stopfgänse" des Stuttgarter Vereins aufbläst, schneller als ihr lieb ist die Luft ausgehen.
► Dem OVG zufolge rügte Killinger in ihrem Widerspruch auf die Standortbescheinigung "[...] im Wesentlichen, mit den der Standortbescheinigung zugrundeliegenden Grenzwerten nach der 26. BImSchV werde nicht ausreichend sichergestellt, dass durch die Mobilfunkstrahlung keine Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden können." Soso, das rügt sie also.
Anscheinend erwartet die Anwältin auch nach 30 Jahren Massenfunk noch immer eine grenzenlose Schutzpflicht des Staates selbst gegenüber hypothetischen Risiken. Mit dieser Erwartungshaltung ist Frau Killinger nicht die Erste und Einzige. Deshalb gibt es dazu richterliche und höchstrichterliche Urteile, die dieser Erwartungshaltung eine Absage erteilen. Mehr dazu hier.
Fazit: Noch sind Frau Killinger und Diagnose-Funk in der fraglichen Angelegenheit nicht gescheitert. Das ist meiner Einschätzung nach jedoch unausweichlich. Egal wie's kommt, das IZgMF wird am Ball bleiben und berichten.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Sibylle Killinger: von Misserfolgen verwöhnt
H. Lamarr , München, Freitag, 22.11.2024, 00:57 (vor 20 Tagen) @ H. Lamarr
Diagnose-Funk zaubert mit Sibylle Killinger eine Rechtsanwältin aus dem Hut, die mit ihrer Rechtsauffassung eines Urteils des OVG Koblenz gutgläubigen Mobilfunkgegnern trügerische Hoffnungen macht. In der Anti-Mobilfunk-Szene ist Killinger jedoch völlig unbekannt. Niemand dort weiß, eilt die Anwältin von Sieg zu Sieg oder ist sie eher eine Niete? Das IZgMF hat seine besten Trüffelschweine auf die Suche nach Fakten losgeschickt.
Auftrag der Trüffelschweine war es, in öffentlichen Quellen die jüngere Vergangenheit Killingers zu recherchieren (2019 bis 2024), damit die Konturen der Unbekannten erkennbar werden. Das Ergebnis der Recherche zeigt eine selbstbewusste Umweltaktivistin Mitte 50, die gerne dick aufträgt und keiner Auseinandersetzung aus dem Weg geht, auch wenn dies rückblickend nicht selten die klügere Alternative gewesen wäre. Anschließend nun die Rechercheergebnisse im Einzelnen:
► Das Anwaltsportal rechtecheck.de nennt die Kontaktdaten der Anwältin, wer sie sprechen will, dem nennt sie ihre Mobiltelefonnummer. Das ist mMn für eine Anwältin, die Mobilfunk als Risikotechnik brandmarken will, nicht lupenrein stringent.
► Über den beruflichen Werdegang gibt LinkedIn Auskunft.
► 2019 schrieb Focus über eine Aktion radikaler Klimaaktivisten: "[...] Und da ist Sibylle Killinger, 50, die ihr gesundheitliches Schicksal mit dem Klimawandel verbindet. Die Juristin aus Rosenheim hat Asthma, deshalb hält sie sich für besonders gefährdet, und deshalb kann es ihrer Meinung nach nicht schnell genug gehen mit dem Kampf gegen das Kohlendioxid. „Für mich“, sagt sie, „geht es wirklich um das blanke Überleben.“ [...] Killinger befürchtet gar, dass sie wegen ihrer Asthma-Erkrankung und der drohenden Erwärmung nur noch drei oder vier Jahre zu leben hat. [...]"
► 2021 gründet Killinger in Neubeuern die Bürgerinitiative "Solidargemeinschaft Funk". Im September protestiert sie mit 50 Gleichgesinnten vor dem Firmengelände eines Standortvermieters gegen den Bau eines Funkmasts in Neubeuern. Dass eine Gefährdung vorliegt, stützt Killinger auf vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beauftragte Tierversuche, welche eine tumorfördernde Wirkung bereits bei der Hälfte der Grenzwerte belegen würden. Bei den besagten Tierversuchen handelt es sich um diese Studie. Der von Killinger beim Verwaltungsgericht München erhobene Eilantrag gegen die Inbetriebnahme des Funkmasts in Neubeuern wurde mit dem Argument abgewiesen, dass nach Auskunft des BfS Tierversuche nicht auf Menschen übertragbar seien. (Quelle)
► Im Dezember 2021 starte Killinger die Online-Petition "Impfpflicht: Impfdurchbrüche transparent erfassen", mit der sie sich gegen die vom RKI praktizierte Methode zur Erfassung der Wirksamkeit von Covid-19-Impfungen stemmt. Die Anwältin sieht ihre Aktion als ersten Schritt eines Vorgehens gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Die Petition fand 449 Unterstützer.
► Dezember 2021: Die Anwältin reicht gegen den Bürgermeister von Neubeuern Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Oberbayern ein. Sie sieht sich von dem Bürgermeister in einer verworrenen Mobilfunkangelegenheit getäuscht. Normalerweise wäre das Landratsamt Rosenheim für die Beschwerde zuständig gewesen, da Killinger aber auch das Amt mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bedachte, landete der Fall bei der oberen Aufsichtsbehörde. Diese wies im März 2022 beide Beschwerden ab. (Quelle 1, Quelle 2, Quelle 3).
► August 2022: Killinger und ihre BI möchte nicht nur die Mobilfunknetzbetreiber, sondern auch die Grundstückseigentümer, die ihre Flächen für einen Mast zur Verfügung stellen, zur Verantwortung ziehen. "Wir sehen eine Mitverantwortung der Verpächter an den bei den Mitbürgern absehbar steigenden Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlen", sagt Killinger. Diese Mitverantwortung sei in Bezug auf eine mögliche Haftung vom Landgericht Münster bestätigt worden. Killinger bezieht sich auf ein entsprechendes Urteil, das besagt, dass Grundstückseigentümer, auf deren Fläche sich ein Mobilfunkmast befindet, zur persönlichen und uneingeschränkten Haftung von Schädigung durch ein elektromagnetisches Feld haftbar gemacht werden können. (Quelle)
Was Killinger verschweigt: Das Urteil des Landgerichts Münster gibt die behauptete Haftung der Grundstückseigentümer gar nicht her! Das Rechtsverständnis, das die Anwältin kolportiert, ist nicht das des LG Münster, sondern das des in Münster unterlegenen Anwalts Wilhelm Krahn-Zembol. Auch Krahn-Zembol bediente sich, so wie später Killinger, Diagnose-Funks, um von dem Verein seine persönliche Rechtsauffassung des Falls werbewirksam öffentlich verbreiten zu lassen. Eine seriöse juristische Bewertung des Münsteraner Urteils macht hingegen deutlich: Kein Vermieter eines Mobilfunkstandorts muss wegen seiner Haftung als Zustandsstörer die erfolgreiche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen befürchten.
► März 2024: Am Amtsgericht Rosenheim verteidigt Killinger die Versammlungsleiterin von zwei Corona-Demos, die u.a. beschuldigt wurde, im Dezember 2021 ordnungswidrig zu wenig Ordner aufgeboten zu haben. Ein Prozessbeobachter fasste die Show-Veranstaltung wie folgt zusammen: "64 Zeugen, vier Beweisanträge: Diese Forderung stellte die Verteidigerin nach sechs Stunden Verhandlung am Amtsgericht Rosenheim. [...] Ein Prozess mit wirren Fragen, persönlichen Angriffen und einem Befangenheitsantrag." Wer's genauer wissen und die Rolle Killingers erkunden will, bitte hier entlang. Drei Wochen später wurde der Befangenheitsantrag gegen die Richterin abgelehnt, die angeklagte Versammlungsleiterin zu Geldbußen verurteilt und Sibylle Killinger bekam zu hören: "In einem Bußgeldverfahren dient die Befragung 64 weiterer Zeugen lediglich der Verfahrensverschleppung".
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11. Diagnose-Funk in Freiburg gescheitert
H. Lamarr , München, Dienstag, 17.09.2024, 15:45 (vor 85 Tagen) @ H. Lamarr
Auf einer von Freiburger 5G-Gegnern erzwungenen außerordentlichen Bürgerversammlung hatte Diagnose-Funk-Vorstand Jörn Gutbier am 13. November 2019 ab Stunde 1:04:58 (siehe Video) einen großen Auftritt vor rd. 850 Schaulustigen. Verbissene Schützenhilfe leisteten drei weitere Mobilfunkgegner auf dem Podium. Drei Wissenschaftler und ein Vertreter der Stadt hielten dagegen. Am Beifall war gut zu erkennen, auf welcher Seite die Mehrzahl des Publikums stand. Kein Wunder, hatte die Szene doch reichlich Zeit, ihre Truppen dorthin zu beordern. Allerdings hatte die viertgrößte Stadt Baden-Württembergs damals rd. 230'000 Einwohner, was die Mehrzahl im Veranstaltungssaal nachdrücklich relativiert.
Der ungewöhnlich große Rummel in Freiburg um 5G erweckte seinerzeit den Eindruck, der Stadt stünde eine lange und schwere Auseinandersetzung mit 5G-Wutbürgern bevor. Doch es kam anders.
Heute, nur rd. fünf Jahre später, ist die badische Großstadt nahezu lückenlos mit 5G versorgt, nachzulesen hier. Als ob der Spuk von 2019 nie stattgefunden hätte. Die Bezeichnung des örtlichen Aktionsbündnisses gegen 5G "Freiburg 5G-frei", wirkt unter diesen Umständen wie ein Anachronismus aus längst vergangenen Tagen. Und wenn ich mir rückblickend in dem Video Revue passieren lasse, was der aufgeregte Diagnose-Funk-Vorstand den Freiburgern einst an Gruselgeschichten auftischte, umspielt meine Mundwinkel ein vergnügtes leises Lächeln.
Die Niederlage der badischen 5G-Gegner dokumentiert noch deutlicher der soeben erschienene Smart-City-Index 2024 des Digitalverbands Bitkom. Freiburg ist "smarteste" Stadt in Baden-Württemberg, freut sich der SWR. Tatsächlich ist Freiburg in die Top 10 der Rangliste aufgestiegen und liegt mit Platz 6 nun einen vor der Landeshauptstadt Stuttgart. Den Spitzenplatz konnte München nicht nur verteidigen, sondern ausbauen.
Nach dem großen Theater anno 2019 war von dem Freiburger Aktionsbündnis nicht mehr viel zu hören und wenn, dann in den engen Echokammern der Anti-Mobilfunk-Szene. Erfolge sprechen sich dort schnell herum, Misserfolge finden keine Erwähnung. So ist bei Diagnose-Funk zu lesen, wie immer äußerst wortreich, dass das Bündnis im Februar 2024 ein Lebenszeichen von sich gab. Es raschelt noch im Gebüsch. Doch ein Keiler wird daraus sicher nicht hervorpreschen, eher ein Igel oder ein Mäuslein.
Wie die jüngste Sache ausging? Interessiert mich nicht. Die Verwaltung und der Gemeinderat von Freiburg haben hingegen keine Wahl. Sie müssen sich auf solche von Querulanten hartnäckig geführte kleine Rückzugsgefechte einlassen. Bis dem Bündnis, der Niederlagen überdrüssig, irgendwann die Luft ausgeht. Ich muss den Bündnisterror nicht aushalten, ich sehe die mit 5G voll versorgte "smarte" Großstadt am Rand des Schwarzwalds und hake die Causa Freiburg als erledigt ab.
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12. BfS korrigiert eigene Falschmeldung
H. Lamarr , München, Sonntag, 08.12.2024, 16:40 (vor 3 Tagen) @ H. Lamarr
Seit 30. Oktober 2024 behauptet der Stuttgarter Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk auf seiner Website, das Bundesamt für Strahlenschutz habe eine eigene Falschmeldung zu Handy, Krebs und WHO korrigiert! Halbherzig werde ein Fehler zugegeben und der Verein klagt an: Wo bleibt die öffentliche Korrektur? Das IZgMF ist den saftigen Vorwürfen nachgegangen und stellt fest: Die Vorwürfe sind nicht alle aus der Luft gegriffen, bei Licht besehen jedoch so folgenschwer wie ein Sack Reis, der in Peking umgefallen ist.
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Grafik erstellt von Microsoft Copilot KI
Der Einstieg des besagten Diagnose-Funk-Beitrags ist etwas wirr und vernebelt den Blick auf das, was der Verein dem Amt vorwirft. Stein des Anstoßes ist eine systematische Review, die im Auftrag der WHO geprüft hat, ob der gegenwärtige wissenschaftliche Kenntnisstand den Verdacht stützt, HF-EMF führe zu einem höheren Hirntumorrisiko. Den Autoren der Review zufolge konnten sie den Verdacht weder bestätigen noch widerlegen, für eine verbindlichere Bewertung waren die Ergebnisse der analysierten Primärstudien nicht aussagekräftig genug.
Nachdem die Review im September 2024 veröffentlicht wurde, bot die Deutsche Presse-Agentur (dpa) ihren Abonnenten eine Meldung an, die von vielen Medien übernommen wurde.
Verdrehung durch die Medien
Diagnose-Funk empört sich nun darüber, eine Aussage des BfS-Mitarbeiters und Mitautors der Review, Dan Baaken, sei in der dpa-Meldung so schwammig formuliert, dass die Medien die Aussage verdreht weiterverbreitet hätten. Die fragliche Textpassage lautet bei Diagnose-Funk:
[...] Allerdings sprach Baaken von einer Studie für die WHO, aber in so schwammiger Formulierung, dass die Presse daraus eine Studie der WHO machen konnte. [...]
Die für Diagnose-Funk ungewöhnlich scharfsinnige Beobachtung einer mithilfe von Präpositionen verdrehten Sachaussage beruht möglicherweise auf dem Motiv, dass eine Studie der WHO einen höheren Prestigewert hat als eine Studie für die WHO. Die Prüfung der Behauptung anhand von vier willkürlich herausgegriffenen Medienberichten über die Review (Beispiel 1, Beispiel 2, Beispiel 3, Beispiel 4) ergibt jedoch: Alle vier Berichte benennen die WHO korrekt als Auftraggeber der Review und nicht als deren Autor. Sollte die dpa-Meldung von Medien überhaupt verdreht worden sein, wie Diagnose-Funk es behauptet, dann mutmaßlich von nur wenigen und keinesfalls von allen. Weil aber redaktionelles Versagen einzelner Medien schwerlich dem BfS angelastet werden kann, darf dieser Vorwurf von Diagnose-Funk getrost als erledigt zu den Akten gelegt werden.
Verdrehung durch das BfS
Doch die Stuttgarter geben sich so schnell nicht geschlagen.
Am 18. September 2024 veranstalteten die Zeitschrift Asu (Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin) und die Fachgesellschaft Dgaum (Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin) das Webinar "Gesundheitliche Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder".
Vier Referenten trugen vor:
► Dan Baaken, Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder (KEMF), Cottbus
► Martin Röösli, Schweizerisches Tropen- und Public-Health-Institut, Universität Basel, Schweiz
► Florian Kohn, Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder (KEMF), Cottbus
► Felix Meyer, Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder (KEMF), Cottbus
Diagnose-Funk empört sich jetzt darüber, ein Referent des KEMF habe während seines Vortrags eine Folie gezeigt, auf der u.a. zu lesen sei "Systematischer Review der WHO zum Endpunkt Krebs" und "Fazit der WHO". Dabei habe sich die WHO bislang zu den von ihr bestellten und inzwischen vorgelegten Reviews noch gar nicht öffentlich geäußert. Als Beweisstück für den Frevel zeigt der Verein einen Screenshot der besagten Folie mit dem Bildtext:
Folie 22 des Vortrags des BfS auf der DGAUM / ASU Tagung vom 18.09.2024
Bemerkenswert: Innerhalb weniger Zeilen wurde aus dem Vortrag eines namentlich nicht genannten Referenten des KEMF (erst später wird klar, gemeint ist Florian Kohn) ein Vortrag des BfS. Ich erkenne darin das Bemühen des Vereins, den mMn undramatischen Fehler Kohns dem BfS hochgestuft zum Kardinalfehler in die Schuhe zu schieben.
Um die Hochstufung kümmerte sich Diagnose-Funk mit Eile. Zuerst fragte der Verein am 19. September 2024 beim BfS an, wo denn das auf Folie 22 erkennbare "Fazit der WHO" zu finden sei. Worauf das Amt in Gestalt von Florian Kohn am 15. Oktober 2024 einräumen musste, seiner Kenntnis nach habe die WHO die Reviews bisher nicht bewertet. Jetzt zündete Diagnose-Funk Stufe 2 und wollte wissen, wie Kohn seine Aussagen gegenüber den Webinarteilnehmern und der Öffentlichkeit berichtigen wolle. Das Amt informierte daraufhin noch im Oktober den Veranstalter des Webinars, der seinerseits alle Teilnehmer mit einem Textblock des BfS in Kenntnis setzte:
[...] Wir haben den Hinweis bekommen, dass Inhalte unserer Vorträge möglicherweise anders interpretiert werden konnten, als von uns beabsichtigt.
Wir möchten noch einmal unterstreichen, dass die zitierten systematischen Reviews nicht die Meinung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) darstellen, sondern die Meinung der von der WHO beauftragten Wissenschaftler*innen. [...]
Damit sollte sich der Sturm im Wasserglas eigentlich gelegt haben, schließlich zeigte das Amt erkennbar guten Willen, zur Schadensbegrenzung beizutragen und den Schaden dort zu begrenzen, – nämlich bei den Webinarteilnehmern, – wo er eintreten könnte. Diagnose-Funk ist damit aber nicht zu beruhigen. Der Verein bläht die elf Buchstaben schwere Verfehlung Kohns in gespielter Entrüstung zu einem Ballon auf und teilt seinen Anhängern Dramatisches mit:
Dem BfS wird klar sein, was es mit diesen Falschmeldungen gesundheitspolitisch angerichtet hat. Sie verursacht damit, dass Millionen Kinder und Erwachsene das Handy sorglos nutzen, obwohl Risiken nachgewiesen sind. Das ist kein Einzelfall, sondern hat System. [...]
Schlussfolgerungen
► Einer von etwa 660 Mitarbeitern des BfS hat anlässlich eines Webinars mit öffentlich unbekannter Teilnehmerzahl fälschlich von einer Krebsreview der WHO gesprochen und von einem Fazit der WHO. Richtig ist: Die WHO hat die fragliche systematische Krebsreview nicht selbst erstellt, sondern bei einer Autorengruppe in Auftrag gegeben und das Fazit ist keines der WHO, sondern wortwörtlich das, welches die Autorengruppe zu Beginn ihrer Review unter Highlights nennt.
► Die Schlussbehauptung des Vereins, Millionen Kinder und Erwachsene würden das Handy sorglos nutzen, obwohl Risiken nachgewiesen sind, ist falsch. Richtig ist, Handynutzung ist möglicherweise mit der Gefahr eines Hirntumors verbunden. So hat es die Krebsagentur der WHO (Iarc) 2011 mit der 2B-Eingruppierung von HF-EMF verkündet. Bekanntlich gilt: Risiko = Gefahr x Eintrittswahrscheinlichkeit. Doch über die Eintrittswahrscheinlichkeit gibt Iarc bei keiner ihrer Krebseingruppierungen Auskunft, womit ihre Bewertungen zweifelsfrei der Gefahr und nicht dem Risiko gelten. Deshalb wäre es auch nicht umwerfend dramatisch, würde HF-EMF künftig hochgestuft auf 2A oder sogar 1, weil sich dadurch am Risiko für die Bevölkerung nichts ändert, solange die geltenden Grenzwerte eingehalten werden.
► Die Verfehlung des BfS-Mitarbeiters wiegt nicht schwer, da es nur eine Frage der Zeit ist, bis sich die WHO die Erkenntnisse der Autorengruppe offiziell zueigen machen wird. Denn die von der WHO in Auftrag gegebenen systematischen Reviews, darunter die Krebsreview, werden maßgeblich die für 2025 erwartete neue EHC-Monographie der WHO über HF-EMF prägen. So gesehen war der angegriffene BfS-Mitarbeiter mit seinen Äußerungen seiner Zeit nur ein paar Monate voraus.
► Der Verein Diagnose-Funk dramatisiert den Vorfall zu einer "Falschmeldung" und versucht, mit dem Bagatellfehler eines einzigen Mitarbeiters die Integrität des gesamten Bundesamts infrage zu stellen. Der Verein macht dies nicht zum ersten Mal.
► Wo Diagnose-Funk mit seinem Artikel landen konnte, ist hier ersichtlich. Heute konnte ich ganze sieben relevante Treffer finden: 3 x Baubiologe, 1 x Elektrosensibler, 2 x Privatpersonen auf Twitter (X), 1 x Privatperson auf Instagram, 0 x Treffer von Bedeutung. Das ist irritierend schwach und ich frage mich, ob es überhaupt notwendig ist, dem Wirken von Diagnose-Funk so viel Aufmerksamkeit zu schenken.
► Jeder Stammleser dieses Forums weiß: Steinewerfer Diagnose-Funk sitzt selbst in einem von Einschlägen übersäten Glashaus.
► Was das BfS selbst zu seiner Mitwirkung an drei der zehn von der WHO beauftragten Reviews zu sagen hat, lässt sich hier nachlesen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Risiko, Entwertung, Diagnose-Funk, BfS, Falschmeldung, Hirntumor