Beschluss der BNetzA zur 5G-Lizenzvergabe (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 23.09.2018, 22:10 (vor 2271 Tagen) @ H. Lamarr

Auszug aus "Das ist der geheime Masterplan für das wirklich schnelle Internet" aus Handelsblatt vom 30.08.2018. Es geht um den Beschluss der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur über die Vergabemodalitäten der 5G-Lizenzen:

Wie aus dem Beschluss hervorgeht, hat die Behörde auf weitgehende Auflagen zum flächendeckenden Ausbau des 5G-Netzes, wie es parteiübergreifend Politiker gefordert hatten, verzichtet. Auch die Forderung von Mobilfunk-Discountern wie 1&1, Netzbetreiber zu verpflichten, Dritte zu regulierten Preisen aufs Netz zu lassen, hat die Behörde in ihrem Beschluss nicht berücksichtigt.

Die Agentur führt für ihre Haltung wirtschaftliche und rechtliche Gründe an, da die erfolgreichen Bieter nicht wirtschaftlich überfordert werden dürfen. „Die jetzt zur Vergabe anstehenden 5G-Frequenzen sind für eine weitergehende Flächenversorgung nicht geeignet“, erklärte Homann [gemeint sind 2 GHz und 3,4 GHz bis 3,7 GHz, Anm. Postingautor]. Dazu seien andere Frequenzen geeignet. Es würden in den nächsten Jahren sukzessive neue Frequenzen frei, „die viel besser für eine Flächenversorgung genutzt werden können“. Nach Angaben der drei Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica würde eine flächendeckende Versorgung mit 5G 60 Milliarden Euro kosten.

Hintergrund
Mobiles Breitband - Frequenzen für 5G

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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