Sogar "Nazischlampe" ist erlaubt ... (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 18.05.2017, 18:05 (vor 2764 Tagen) @ H. Lamarr

Noch bevor es zu der Verhandlung kam, hat die Richterin dem Anwalt Lerchls signalisiert, Adlkofer habe mit seinen beleidigenden Äußerungen die Grenze zur Schmähkritik knapp unterschritten. Da die Richterin zudem zu verstehen gab, sie werde deshalb dem Antrag auf einstweilige Verfügung wohl nicht stattgeben, zog Lerchl seinen Antrag unmittelbar vor dem Verhandlungstermin zurück.

Alice Weidel ist mit einer einstweiligen Verfügung gescheitert. Die AfD-Spitzenkandidatin war wegen des Begriffs "Nazischlampe" gegen die Satiresendung "extra 3" vorgegangen. Doch als Satire sei dies von der Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das Landgericht Hamburg.

Ist es dann von der Meinungsfreiheit ebenfalls gedeckt, wenn ich Franz Adlkofer einen Lügner nenne? Nein, nicht nötig meine ich, denn ich äußere damit keine Meinung, sondern eine belegte Tatsache.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Meinungsfreiheit


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