Die Grünen fordern und fördern (Allgemein)

KlaKla, Dienstag, 14.10.2008, 13:48 (vor 5902 Tagen)

Da diese Drucksache als löblich über E-Mailverkehr seine Verbreitung findet und auf tendenziöser Webseite veröffentlicht wird, erlaube ich mir dazu einen stellenweise Kommentare.

Die Grünen, Sylvia Kotting-Uhl, MdB stellt folgenden Antrag

Vorsorgeprinzip verankern – Menschen in Innenräumen vor Mobilfunkstrahlung schützen
Der folgende Antrag ist vom zuständigen Arbeitskreis der Fraktion beschlossen, muss aber noch von der Gesamtfraktion abgestimmt werden, bevor er in den parlamentarischen Geschäftsgang des Bundestages kommt.

Auszug: Das große Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm wurde auch mit dem Ziel aufgelegt, bestehende Unsicherheiten in der Bewertung der Risiken elektromagnetischer Felder zu verringern und die Befürchtungen in der Bevölkerung über gesundheitliche Auswirkungen zu zerstreuen. Dies ist ganz offensichtlich nicht gelungen. Viele Mobilfunk-kritische Menschen und Initiativen vertrauen auf Studien die zu anderen Ergebnissen kommen: der massiven Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch die Strahlung des Mobilfunks. Hunderte von Studien und Gegenstudien haben bei vielen Menschen letztlich nur zu einem tiefen Misstrauen gegenüber den zuständigen Behörden in Deutschland geführt. Zwischen Vertretern dieser Behörden und Mobilfunk-Initiativen herrscht seit Jahren ein „Gutachter-Streit“ der sich nicht auf eine Lösung zubewegt. Das mag ein Stück weit auch dem Umstand geschuldet sein, dass der wissenschaftliche Erkenntnisstand als Grundlage für Risikobewertung mit der technologischen Entwicklung oft nicht Schritt halten kann.

Da würde ich sagen, Frau Kotting-Uhl irrt sich. Das Misstrauen zu den zuständigen Behörden (BfS) ist gezielt herbei gesteuert wurden durch radikale Mobilfunkgegner und Profiteuren, die Behauptungen unters Volk bringen, z.B. dass BfS sein korrupt, weil es Forschungsprojekte gemacht hat, die Nichts herausbringen können. Auffällig ist, dass radikale Mobilfunkgegner und Profiteure den konstruktiven kritischen Austausch kategorisch ablehnen.

Auszug: Das Prinzip der Unverletzbarkeit der Wohnung sollte auch die freie Entscheidung jedes Menschen gewährleisten sich in seiner Wohnung Strahlung auszusetzen oder nicht. Schnurlose DECT-Telefone oder Handys zu benutzen liegt in der Entscheidungsmacht der/s Einzelnen. Der Strahlung von Sendemasten dagegen sind Menschen auch in ihrer Wohnung ungefragt ausgeliefert.

Frau Kottinger-Uhl vergisst, die DECT- oder WLAN-Strahlung kann durch die Wände hindurch den Nachbarn treffen. Was ist mit der Strahlung bzgl. Fernsehen und Radio und Bahnfunk, Polizeifunk etc. ? Warum nur vorsorglich gegen Mobilfunksendemasten?

Auszug: Die „Indoorversorgung“ wird von den Mobilfunk-Betreibern automatisch so weit wie möglich hergestellt. Ungefähr 30 Prozent der Bevölkerung bezeichnen sich nach repräsentativen Umfragen, die im Rahmen des DMF erhoben wurden, als „besorgt“, elektrosensibel reagiert eine Minderheit die sich statistisch kaum erfassen lässt. Allerdings ist die Abschirmung der eigenen Wohnung – der „faradaysche Käfig“ – extrem aufwändig und teuer im Vergleich zur Vorrichtung sich bei nicht vorhandener Indoorversorgung den Mobilfunk-Empfang ins Haus zu holen.

So teuer sind Abschirmmaßnahmen auch nicht und wenn man diese auch noch Steuerlich absetzen könnte, wäre das eine direkte Hilfe für (ES-) Betroffen.

Auszug: Die automatische Indoorversorgung aufzugeben ist ein Lösungsansatz der Elektrosensiblen die eigene Wohnung als Schutzraum gewährt. Wer die Indoorversorung wünscht, kann das mobile Telefonieren in Innenräumen über die Installation einer entsprechenden Antenne oder Mikrosender sicherstellen. Die Strahlungsintensität der Sendemasten müsste auf ein Niveau geregelt werden, das die Indoorversorgung grundsätzlich ausschließt. So wäre gewährleistet, dass die BewohnerInnen selbstbestimmt über ihren Wohnbereich entscheiden können.

Frau Kottinger-Uhl vergisst das die Strahlung durch die Wände gehen. Also ist der Einsatz von Mikrosendern in privat Wohnungen keine gute Alternative für (ES-) Betroffene.

Auszug: In den letzten Jahren häufen sich die Bestrebungen von Kommunen, bei der Beurteilung von Mobilfunkstandorten strengere Maßstäbe anzuwenden als sie von der 26. BImSchV vorgesehen sind und damit eine strahlungsminimierende Planung für ihr Einflussgebiet vorzunehmen. Unterstützt wird dies auch durch die Minimierungsempfehlungen des SSK vom 14.09.2001 „Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern“. Jedoch ist es für die einzelne Kommune, einen Landkreis oder ein Bundesland nicht möglich, verbindliche verschärfte Immissionsrichtlinien für den Mobilfunk vorzugeben, da dies ausschließlich in der Kompetenz des Bundes liegt. Neueste Gerichtsurteile geben den Gemeinden grundsätzlich die Möglichkeit, durch einen Bebauungsplan Standorte für die Errichtung von Mobilfunkanlagen auszuweisen. Eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung ist dann wirksam, wenn im Zeitpunkt ihres Erlasses ein hinreichend konkretes umsetzbares Planungskonzept vorliegt. Zu diesen Ergebnissen kommt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Urteil vom 2. August 2007. Der Bund sollte seiner Verantwortung nachkommen und diese Bestrebungen vereinheitlichen und vereinfachen. Wir brauchen ein Strahlungsminimierungskonzept der Bundesregierung.

Aha jetza, keine klare Forderung, den Grenzwert zu senken sondern über den Umweg, Standortkonzept eine scheinbare Immissionsminderung zu erreichen. Ganz nebenbei, profitieren davon die Grünen Parteigenossen, die somit ihre Geschäftsidee leichter verkaufen können. Die Seilschaft funktioniert.

Auszug: Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf: - ein strahlungsminimiertes Mobilfunkkonzept vorzulegen, welches die Schutzbedürfnisse elektrosensibler Menschen berücksichtigt und dabei die Bestrebungen in den Ländern und Kommunen aufgreift.

Die Minderheit ES wird hier meiner Meinung nach missbraucht denn für sie springt dabei wieder nichts raus. Ganz toll. Ärgerlich finde ich, dass Frau Kottinger-Uhl sich für die Standortkonzepte instrumentalisieren lässt. Laut anerkannt wissenschaftlicher Erkenntnisse sind, wenn überhaupt, z.B. Handys ein Problem weil sie Körper nah auf den Menschen wirken. Sorglos bestücken Eltern ihre Kinder, weil ignorante Mobilfunkgegner Stunk gegen Funkmasten predigen mit fragwürdigen und falschen Aussagen. Aber mit verängstigten Bürgern und teils fachlich inkompetenten Mandatsträger lässt sich bekannter Massen wunderbar Profit machen.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Politik, Missbrauch, Die Grünen, Krötenwanderung, Indoor, Seilschaft, Bündnis, Standortkonzept, Profiteur, Risikobewertung, Alarmkritiker, Ignoranten, Anwalt, Ignorieren, Gräfelfinger-Modell, Sommer, Fördern, Alarm, Kotting-Uhl

Die Grünen fordern und fördern

ES, Dienstag, 14.10.2008, 16:00 (vor 5902 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von ES, Dienstag, 14.10.2008, 16:58

Da würde ich sagen, Frau Kotting-Uhl irrt sich. Das Misstrauen zu den zuständigen Behörden (BfS) ist gezielt herbei gesteuert wurden durch radikale Mobilfunkgegner und Profiteuren, die Behauptungen unters Volk bringen, z.B. dass BfS sein korrupt, weil es Forschungsprojekte gemacht hat, die Nichts herausbringen können.

Sie scheinen so einseitig orientiert, das Ihnen schon gar nicht mehr auffällt wie undifferenziert sie eigentlich urteilen. Woher nehmen Sie die Weisheit, dass Warnungen auf Seiten des BfS von Mobilfunkgegnern initiiert wurden?

Auszug: Das Prinzip der Unverletzbarkeit der Wohnung sollte auch die freie Entscheidung jedes Menschen gewährleisten sich in seiner Wohnung Strahlung auszusetzen oder nicht. Schnurlose DECT-Telefone oder Handys zu benutzen liegt in der Entscheidungsmacht der/s Einzelnen. Der Strahlung von Sendemasten dagegen sind Menschen auch in ihrer Wohnung ungefragt ausgeliefert.

Ich schrieb bereits, dass es in der aktuellen Situation auch meiner Meinung nach nicht einfach umsetzbar ist, doch sollte die "Unverletzbarkeit der Wohnung" grundsätzlich gegeben sein. Da man dies nun seit langem missachtet, bedeuten für mich nicht, dass es ok ist.

Frau Kottinger-Uhl vergisst, die DECT- oder WLAN-Strahlung kann durch die Wände hindurch den Nachbarn treffen. Was ist mit der Strahlung bzgl. Fernsehen und Radio und Bahnfunk, Polizeifunk etc. ? Warum nur vorsorglich gegen Mobilfunksendemasten?

DECT- oder WLAN-Strahlung müssen natürlich mit einbezogen werden, da haben sie recht.

Auszug: Die „Indoorversorgung“ wird von den Mobilfunk-Betreibern automatisch so weit wie möglich hergestellt. Ungefähr 30 Prozent der Bevölkerung bezeichnen sich nach repräsentativen Umfragen, die im Rahmen des DMF erhoben wurden, als „besorgt“, elektrosensibel reagiert eine Minderheit die sich statistisch kaum erfassen lässt. Allerdings ist die Abschirmung der eigenen Wohnung – der „faradaysche Käfig“ – extrem aufwändig und teuer im Vergleich zur Vorrichtung sich bei nicht vorhandener Indoorversorgung den Mobilfunk-Empfang ins Haus zu holen.


So teuer sind Abschirmmaßnahmen auch nicht und wenn man diese auch noch Steuerlich absetzen könnte, wäre das eine direkte Hilfe für (ES-) Betroffen.

Nö, sind sie nicht, hat ja jeder 1000ende von Euro in der Tasche und Zeit ohne Ende um sich in gesundheitlich schlechter Verfassung gegen etwas abzuschirmen, das vorher nicht existiert hat. Und wenn es nicht das erwartete gebracht hat, geht es in der nächsten Wohnung wieder von vorne los...
Die absetzbarkeit wäre zwar wenigsten etwas, doch ebenso fragwürdig, da es ein Risikoeingeständinis mit materiellem Ausgleich wäre... wie soll das allgemein vermittelbar sein, ohne Klartext zu sprechen?

Laut anerkannt wissenschaftlicher Erkenntnisse sind, wenn überhaupt, z.B. Handys ein Problem weil sie Körper nah auf den Menschen wirken. Sorglos bestücken Eltern ihre Kinder, weil ignorante Mobilfunkgegner Stunk gegen Funkmasten predigen mit fragwürdigen und falschen Aussagen.

Jetzt sind die Mobilfunkgegner schuld, das Eltern Ihren Kindern Handys geben,
sorry, es ist absurd und Sie scheinen es nicht mal zu merken.
Mich persönlich beeinflussen die Masten, ich hatte noch nie ein Handy. Die Strahlung ist die gleiche, nach dem thermischen "Grenzwert-Prinzip" können Sie so nicht argumentieren, wo ist also Ihre Argumentationsgrundlage für diese fragwürdige Aussage?

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"Allzu oft muss es erst richtig schlecht werden, bevor es besser wird..."

Die Grünen: Dumpfes Volksempfinden als Argument

AnKa, Dienstag, 14.10.2008, 17:04 (vor 5902 Tagen) @ KlaKla

Auszug: Das große Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm wurde auch mit dem Ziel aufgelegt, bestehende Unsicherheiten in der Bewertung der Risiken elektromagnetischer Felder zu verringern und die Befürchtungen in der Bevölkerung über gesundheitliche Auswirkungen zu zerstreuen. Dies ist ganz offensichtlich nicht gelungen. Viele Mobilfunk-kritische Menschen und Initiativen vertrauen auf Studien die zu anderen Ergebnissen kommen: der massiven Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch die Strahlung des Mobilfunks.

Mich würde einmal interessieren, woran denn die Vertreterin der GRÜNEN ihre Behauptung von der "massiven Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch die Strahlung des Mobilfunks" festmacht. Spricht sie öfter mit ihrer grünen Kollegin Frau Dr. Waldmann-Selsam? Irgendwelche Daten und Statistiken, die diese Behauptung stützen würden, gibt es jedenfalls nicht.

Hunderte von Studien und Gegenstudien haben bei vielen Menschen letztlich nur zu einem tiefen Misstrauen gegenüber den zuständigen Behörden in Deutschland geführt.

Will heissen: Weil "viele Menschen" die Informationen in "hunderten von Studien und Gegenstudien" nicht verstehen, soll das aus diesem Nichtverstehen entstandene "tiefe Misstrauen" zur politischen Handlungsrichtung werden.

Diese Einstellung zu den Antrieben und zum Wesen von Politik ist die Sache von rechtsextremen Parteien und Populisten. Mangels Tatsachen ist diese Klientel gezwungen, ihre politischen Absichten mit dem Unbehagen, dem dumpfen Unsicherheitsgefühl, dem dumpfen Volksempfinden zu begründen. Mit den Gefühlen anderer Leute also, an deren Erzeugung und Verstärkung sie gerne und mit Akribie selbst arbeiten.

Die GRÜNEN kriechen hier gerade auf den Leim von gesellschaftlichen Angstschürern. Was war das früher mal für eine frische Partei, mit interessanten Ideen.

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"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

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Waldmann-Selsam

Mobilfunk-Konzept „nicht erforderlich“

Gast, Mittwoch, 13.05.2009, 06:16 (vor 5691 Tagen) @ KlaKla

Coesfeld. Am Ende werden es rund 30 Mobilfunkanlagen, sein, die im gesamten Stadtgebiet (einschließlich Lette) die Handykunden versorgen sollen. Mit dieser Zahl wird sich der Planungsausschuss in der öffentlichen Sitzung befassen, die am morgigen Mittwoch um 16 Uhr im Rathaus beginnt. Ein „Mobilfunk-Versorgungskonzept“, wie es die Grünen fordern, halten die Stadtplaner deswegen aber nicht für erforderlich.

Demnach hätten die vier führenden Mobilfunk-Betreiber auf Anfrage hin mitgeteilt, dass in absehbarer Zeit nur rund eine Hand voll neuer Anlagen in der Stadt vorgesehen sei. „Die sonstigen Planungen der Anbieter konzentrieren sich in erster Linie auf eine Umrüstung der vorhandenen Standorte auf die UMTS-Technik, da immer mehr Internetdienste über Mobilfunk-Endgeräte abgefragt werden“, haben die Stadtplaner erarbeitet.

Was viele Anwohner beruhigen könnte ist der Hinweis, dass „alle Standorte von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) als unkritisch eingestuft wurden“. Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass sowohl von dieser Behörde als auch auf Veranlassung der Landesregierungen regelmäßig Messungen durchgeführt würden, deren Ergebnisse auch im Internet abrufbar seien (siehe Verweis am Ende des Artikels). Es könne als „wissenschaftlich abgesichert“ angesehen werden, dass bei Einhaltung der Sicherheitsabstände keine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk-Strahlung zu befürchten sei.

Wie es im Rathaus weiter heißt, seien die geplanten neuen Anlagen auch aus städtebaulicher Sicht unbedenklich. Das gelte auch für den bereits vorgestellten Standort an der Letter Straße (Nähe Jakobikirche).

VON UWE GOERLICH

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Erschienen am 11.05.2009

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