1997 - Hinweise auf Grenzwertsenkung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 18.03.2017, 14:22 (vor 2827 Tagen) @ H. Lamarr

Abgeordneter Horst Kubatschka (SPD) am 16. Januar 1997 im Deutschen Bundestag anlässlich einer Debatte über Gesundheitsgefährdungen durch elektromagnetische Felder (nicht-ionisierende Strahlung):

Ein Beispiel, das näherliegt: ionisierende Strahlung. Je größer die Erkenntnisse der Forschung wurden, um so mehr sanken die Grenzwerte. Werden wir bei der nichtionisierenden Strahlung etwas ähnliches erleben? Darauf gibt es Hinweise.

Doch aus den Hinweisen, die der Abgeordnete gesehen hat, wurden in den seither vergangenen 20 Jahren keine Beweise. Auch das Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm mit über 50 Studien änderte daran 2008 nichts. Eher das Gegenteil ist der Fall, denn der Grenzwert für 50-Hz-Magnetfelder wurde von 100 µT auf 200 µT angehoben. Im Bereich Mobilfunk gelten seit 1998 die ICNIRP-Empfehlungen in vielen Ländern, u.a. auch in Deutschland. Trotz diverser Anfeindungen und Druck der Öffentlichkeit haben diese Grenzwerte weiter Bestand und es ist derzeit nicht abzusehen, dass sich daran etwas ändern sollte. Im Jahr 2000 in der Schweiz eingeführte Vorsorgewerte (1/10 der ICNIRP-Werte bezogen auf elektrische Feldstärke) sollten 2016 zum Vorteil der Mobilfunkindustrie moderat gelockert werden. Dieses Vorhaben scheiterte politisch knapp in der zweiten Kammer des Schweizerischen Parlaments.

Zwischenbilanz nach 20 Jahren: Die Befürchtungen von Horst Kubatschka sind nicht eingetroffen. Was für ionisierende Strahlen zutreffen mag (mit wachsendem Wissensstand sinkende Grenzwerte), hat sich bei nicht-ionisierenden Strahlen nicht wiederholt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Grenzwertsenkung


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