Elektrochonder: Gigaherz scheitert mit Beschwerde gegen SRF (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 10.06.2015, 18:45 (vor 3475 Tagen)

Vorgeschichte: Am 23.10.2014 brachte das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) in der Reihe 100 Sekunden Wissen die Sendung Elektrochonder. Nachdem er wegen Untätigkeit vom IZgMF ermahnt wurde, reichte Gigaherz-Präsident Jakob am 6.11.2015 Beschwerde gegen die Sendung bei der Ombudsstelle des SRF ein. Diese beschied ihm am 18.12.2014, seine Beanstandungen nicht unterstützen zu können. Am 20. März 2015 verkündete Herr Jakob, er habe gegen den ablehnenden Bescheid der Ombudsstelle bei der UBI (unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen) Beschwerde eingelegt. Die UBI ist eine außerparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern.

Hauptgeschichte: Am 5. Juni 2015 beriet die UBI in öffentlicher Sitzung unter anderem auch über die Beschwerde von Gigaherz (und Unbekannt). Das Ergebnis wurde am 8. Juni verkündet:

Zwei Beschwerden betrafen die Wissenssendung "100 Sekunden" von Radio SRF 2 Kultur zum Thema "Elektrochonder". In den dagegen erhobenen Beschwerden wurde gerügt, der Begriff sei diskriminierend und der Beitrag habe elektrosensible Menschen lächerlich gemacht. Die Mehrheit der UBI-Mitglieder befand jedoch, dass die bestehenden unterschiedlichen Ansichten zur Elektrosensibilität in sendungsspezifischer Form korrekt dargestellt worden seien. Elektrosensible Personen seien weder diskriminiert noch sei ihre Menschenwürde verletzt worden. Die beiden Beschwerden wurden mit 6:2 Stimmen abgewiesen.

Üblicherweise stimmen neuen Kommissionsmitglieder über Beschwerden ab, bei dieser Abstimmung war ein Mitglied verhindert.

Gigaherz hat auch das zweite Gruppenspiel mit 6:2 deutlich verloren. Letzte Chance für Herrn Jakob, doch noch einen Platz in der Ruhmeshalle zu ergattern, ist die Anfechtung des Entscheids der UBI vor dem schweizerischen Bundesgericht. Im Gegensatz zu den bisherigen Instanzen ist das Verfahren vor dem Bundesgericht für den Beschwerdeführer jedoch nicht mehr kostenlos.

Niederlage Schönreden: Die Pleite vor der UBI zeigt in einer Meldung von Gigaherz-Präsident Jakob wundersame Makeup-Schichten, mit der sich der Chef der bröckelnden Alpenfestung die schmerzhafte Niederlage erträglicher schminkt. Nachfolgend der ungekürzte Original-Wortlaut seiner Meldung in der Tonlage Sopran:

Erst nach kontroverser Diskussion abgelehnt
Am Freitag, 5. Juni lehnte die unabhängige Beschwerdeinstanz UBI die Konzessionsbeschwerde von Gigaherz.ch nach kontroverser Diskussion mit 6:2 Stimmen ab.
https://www.news.admin.ch/message/index ... g-id=57578
Die Kommission verhielt sich dabei völlig widersprüchlich. Eine Mehrheit wollte den berühmt-brüchtigten Notausgang nehmen und einmal mehr Gigaherz gar nicht als beschwerdeberechtigt anerkennen, musste dann aber nach 60 Minuten unnötiger Diskussionen ziemlich zerknirscht zur Kenntnis nehmen, dass ein öffentliches Interesse an der Sache besteht und deswegen die Beschwerde trotzdem behandelt werden muss….
Gigaherz ist mit dem Urteil trotz Ablehnung recht gut zufrieden. Musste doch die Kommission, ob sie wollte oder nicht, zur Kenntnis und zu den Akten nehmen, dass die Deutsche Strahlenschutzkommission resp. deren Ausschuss Nichtionisierende Strahlung wegen des kürzlich ergangenen Urteils des Landesgerichts Hamburg gegen ihren langjährigen Vorsitzenden, ihre Glaubwürdigkeit verloren hat. Das ist jenes Gremium hinter welchem sich die Redaktion 100Sekunden Wissen verstecken wollte. Weiter musste die Kommission, vorgetragen durch 2 ihrer Mitglieder zur Kenntnis und zu den Akten nehmen, dass gegen Elektrosensible Menschen zur Zeit eine Mobbing- und Rufmordwelle durch die Medien und das Internet getrieben wird, die jeglicher Menschenwürde spottet…..
Gigaherz wartet jetzt gespannt auf die schriftliche Urteilsbegrünung [sik!] und vor allem darauf, ob die Namen der Verleumder, vor allem derjenige der Agentur Schall aus München und dessen Star-Professor aus Bremen darin auch genannt werden.
Gigaherz wird sich an der nächsten Vorstandssitzung entscheiden, ob das schriftliche UBI-Urteil genügend auf die Verleumdungsaktionen gegen Elektrosensible und deren Schutzorganisationen eingeht, oder ob sich damit noch das Bundesgericht befassen muss. Immerhin haben 2 Kommissionsmitglieder ganz unerwartet, sehr erfreulichen Klartext gesprochen, welcher jetzt für alle Zeiten in den Akten bleiben müsste.
Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

Hans-U. Jakob ist mit der Niederlage also recht gut zufrieden. Aber warum eigentlich? Man könnte den Jakob-Text so deuten, dass in der öffentlichen Beratung der UBI über die "Agentur Schall" (wahlweise meine Person oder das IZgMF) und über Prof. Lerchl ordentlich abgeledert wurde, worauf der missgünstige Präsident seine Hoffnung stützt, die Namen seiner Erzfeinde in der noch ausstehenden schriftlichen Begründung des UBI-Entscheid in möglichst schiefem Licht wieder zu finden.

Doch diese Deutung ist falsch. Denn wie ich von der UBI erfahren habe, wurde während der öffentlichen Beratung weder über mich und das IZgMF noch über Prof. Lerchl gesprochen. Aus welchem Finger sich Herr Jakob nun zitterig seine Hoffnung saugt, die Namen seiner Widersacher dennoch in der schriftlichen Begründung des UBI-Entscheids als Übeltäter vorzufinden, bleibt abzuwarten. Sobald die schriftliche Begründung dem IZgMF vorliegt, das kann noch einige Wochen dauern, werde ich diese Geschichte hier weiter erzählen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Hoffnung, Elektrochonder, Rentenschock-Phänomen, Beschwerde


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