"wuff" - oder: wie nagle ich einen Geist fest? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 01.03.2010, 22:57 (vor 5402 Tagen) @ Alexander Lerchl

Darauf hin habe ich mich entschlossen, gegen „wuff“ eine Strafanzeige wegen Verleumdung zu stellen.

Gilt dies noch immer?

Wie meinen Sie das? Ich habe Strafanzeige gestellt.

Das war mir eben nicht so ganz klar, ich dachte, da bestünde noch Wahlfreiheit.

Ich frage aus einem ganz bestimmten Grund: Vorhin habe ich nämlich ein Telefonat mit jemandem geführt, der nicht glauben mag, dass Sie tatsächlich die Identität von "wuff" mit Schweizerischer Amtshilfe herausgefunden haben. Er ist überzeugt, Sie bluffen. Auf so etwas muss man erst einmal kommen!

Ja, was soll man da machen. Ich kann ja hier schlecht die Identität von "wuff" preisgeben, ohne gegen die Forenregeln zu verstoßen, oder soll ich die Anfangsbuchstaben seines Vor- und Nachnamens oder die ersten drei Buchstaben seiner Heimatadresse nennen?

Aus meiner Sicht passt nichts von alledem. Ich denke, das muss "wuff" gegen seinen Willen erledigen, indem er z.B. eine Verleumdung zurück zieht.

Wenn der Anrufer meint, ich bluffe, ist er ein schlechter Pokerspieler. Und warum kommt er auf "Schweizerische Amtshilfe"??? Habe ich das irgendwo erwähnt? :wink:

Die "Amtshilfe" haben Sie nicht erwähnt, sondern der Anrufer. Wegen der CD-Affäre wären die Schweizer ohnehin sauer auf die Nachbarn im Norden, denen dann auch noch Amtshilfe zu gewähren (gemeint ist Auskunft von "wuffs" Provider einzuholen), um einem der ihren vor Gericht zu bringen, das würden die nicht machen.

So, und jetzt nehmen wir mal an Sie, ziehen das mit der Strafanzeige bis hin zu einer Verurteilung von "wuff" durch. Selbst in diesem Fall könnte das Pseudonym "wuff" doch in der Öffentlichkeit noch immer seelenruhig behaupten: Alles von Lerchl frei erfunden, es gibt kein Ermittlungsverfahren gegen ihn (wuff), keine Klage und keine Verurteilung.

Ich kann Ihnen nicht folgen, sorry (liegt vielleicht am Wetter). Erstens ziehe ich gar nichts durch, sondern wehre mich vollkommen zu Recht gegen die verleumderischen Behauptungen von "wuff".

Wir meinen beide das gleiche.

Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt. Was daraus wird? Keine Ahnung. Und wenn es zu einer Verurteilung kommt, ist "wuffs" Pseudonym futsch und zweitens damit seine "seelenruhigen" Behauptungen gegenstandslos.

Verstehe jetzt ich nicht: Wieso ist im Falle einer Verurteilung "wuffs" Pseudonym futsch?

Sehe ich das also richtig, dass der einzig gangbare Weg für Sie, das Begehen des Rechtswegs gegen "wuff" öffentlich unter Beweis zu stellen, nur über eine Verurteilung von "wuff" führen kann, indem er zur Auflage kriegt, die strittige Behauptung nach allen Regeln der Kunst rückwirkend öffentlich über das bereits getätigte Maß (seine Entschuldigung) hinaus zu widerrufen?

"wuff" hat (wie Sie wissen) nicht nur in dem einen Punkt, für den er sich nachträglich entschuldigt hat, Behauptungen in die Welt gesetzt, die mich im öffentlichen Ansehen herabwürdigen. Ob das mit einer "Auflage" zu erledigen ist, wird sich zeigen (glaube ich aber eher nicht). Immerhin war das, was er da vom Stapel gelassen hat, schon sehr, sehr übel.

Gemeint war, dass, wenn es ernst wird, "wuff" wohl nicht mit der Zusage davon kommen wird, "ich tu's nie wieder", sondern dass er sich, wie seinerzeit Dr. Bergmann, daran machen muss, seine herabwürdigenden Aussagen wieder einzusammeln. An diesem Einsammeln würde dann auch für Zweifler wie den Anrufer deutlich werden, dass hinter den Kulissen tatsächlich etwas gelaufen ist. Wir müssen dies aber nicht weiter erörtern, es geht ja lediglich um die Zweifel einer einzigen Person.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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