522 Abgeordnete dafür - 16 dagegen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 13.02.2009, 14:12 (vor 5782 Tagen) @ H. Lamarr

Europaparlament: Die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung sind untauglich! Abstimmungsergebnis 522 : 16

Mit der obigen Titelzeile erweckt die Bürgerinitiative Stuttgart West auf ihrer Website den Eindruck, das EU-Parlament habe mit überwältigender Mehrheit explizit beschlossen, die Mobilfunk-Grenzwerte seien untauglich. Diese Darstellung ist falsch.

Tatsächlich umfasst die Entschließung des EU-Parlaments nicht nur elektromagnetische Felder, sondern alle möglichen Umweltthemen. So zeigten sich die Parlamentarier neben vielem anderem darüber besorgt, dass es keine spezifischen Rechtsvorschriften gibt, die die Sicherheit von Konsumgütern mit Nanopartikeln gewährleisten. Die genannte Abstimmung bezieht sich auf das am 4. September 2008 im Parlament behandelte Komplettpaket mit insgesamt 36 Punkten.

Nur zwei der 36 Punkte haben etwas mit EMF-Grenzwerten zu tun:

22. Das Europäische Paralament stellt fest, dass die Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern nicht mehr aktuell sind, da sie seit der Empfehlung 1999/519/EG des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz)(9) nicht mehr angepasst wurden und dementsprechend weder den Entwicklungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien noch den von der Europäischen Umweltagentur ausgesprochenen Empfehlungen noch den strengeren Emissionsnormen, die z. B. von Belgien, Italien oder Österreich festgelegt wurden, Rechnung tragen und dem Problem besonders schutzbedürftiger Gruppen, wie Schwangerer, Neugeborener und Kinder, nicht gerecht werden;

23. Das Europäische Paralament empfiehlt daher dem Rat, seine Empfehlung 1999/519/EG dahingehend zu ändern, dass die bewährten Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden und somit strengere Belastungsgrenzwerte für die Gesamtheit der Geräte festgesetzt werden, die elektromagnetische Wellen in den Frequenzbereichen zwischen 0,1 MHz und 300 GHz ausstrahlen;

Hintergrund: Das EU-Parlament wird direkt gewählt und ist damit die Bürgervertretung (Bürgerkammer) der EU. So gesehen sind die oben zitierten Passagen aus der Entschließung vom 4.9.2008 nicht überraschend. Der Einfluss des Parlaments auf die Bildung der EU-Kommission (Exekutive) ist jedoch gering.

Um nichts anbrennen zu lassen habe ich beim Verfasser der Presseinformation über die Entschließung nachgefragt, ob sich der Schlusssatz "522 Abgeordnete stimmten für den Bericht, 16 dagegen" vielleicht doch nur auf die Passage über elektromagnetische Felder (Bericht der BioInitiative) bezieht. Die Antwort vom 13. Februar 2009 ist eindeutig:


Sehr geehrter Herr Schall,

die Zahl "522 dafür/16 dagegen" bezieht sich auf den gesamten Bericht des EP zum Umweltaktionsplan und nicht auf einen einzelnen Abschnitt aus dem Bericht, also nicht auf die elektromagnetischen Felder.

Mit besten Grüßen aus Brüssel

Andreas Kleiner
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Tags:
Verdrehung, Anfrage, Grenzwert, Gerücht, Klarstellung, Hensinger, Irreführung, Brüssel, EU-Parlament


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