Lehrer beruflich exponiert? (Allgemein)

Dr. Ratto, Montag, 09.01.2017, 14:26 (vor 2883 Tagen) @ Trebron

Sollte ich mal nachsehen, ob sie nachts schon leuchtet?

Das wäre eine ganz neue Art der Energieumwandlung! :yes: Wahrscheinlich leuchten die Kids auch schon.

Spaß beiseite, witzig ist das gar nicht. Man würde ja denken, beruflich exponiert sind diejenigen die mit Feldern aktiv und bewusst beruflich umgehen, wie HF Techniker, Radar Techniker, HF Schweißer, oder diejenigen die digitalen TETRA Funk für Behörden nutzen, und entsprechend über mögliche Risiken informiert sind. Dem ist nicht so:

In der Arbeitsschutzverordnung steht folgendes:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichen
Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Einwirkung von elektromagnetischen Feldern.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(10) Beschäftigte sind Personen im Sinne des § 2 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes. Den Beschäftigten stehen folgende Personen gleich, sofern sie bei ihren Tätigkeiten elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sein können:
1. Schülerinnen und Schüler,
2. Studierende und Praktikanten sowie
3. sonstige, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen tätige Personen.

Und im § 2 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes:
(2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,
3. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,
4. Beamtinnen und Beamte,
5. Richterinnen und Richter,
6. Soldatinnen und Soldaten,
7. die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.


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