Fall Innocente Marcolini: Stellungnahme EU-Kommission (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 20.08.2016, 22:57 (vor 3023 Tagen) @ H. Lamarr

Das Urteil des Berufungsgerichts vom 10. Dezember 2009 wurde allem Anschein nach noch einmal verhandelt, diesmal vor dem "Corte Suprema di Cassazione" in Rom, der höchsten Berufungsinstanz. Und auch dort hat der Manager Recht bekommen, die (staatliche) Versicherung Inail muss dem kranken Manager eine Rente für Arbeitsunfähigkeit zahlen. Eine Auswahl an Meldungen italienischer Medien zu dieser Entscheidung gibt es <hier>.

Anfrage an die Kommission von Europaparlamentarier Franz Obermayr (23. Oktober 2012)

Ein Urteil des Italienischen Kassationsgerichtshofes vom 12.10.2012 mit der Nummer 17438 (Cassazione civile, sez. lavoro, sentenza 12.10.2012 n° 17438) sorgt für Aufregung. Das Urteil befand, dass das tägliche Telefonieren mit dem Handy schuld an einem Tumor sei, an dem ein 50-jähriger Manager erkrankt ist. Der Italiener hatte angegeben, zwölf Jahre lang durchschnittlich sechs Stunden pro Tag am Handy verbracht zu haben. Aufgrunddessen hätten die Ärzte bei ihm einen Trigeminus-Tumor diagnostiziert. Gestützt durch dieses Aufsehen erregende Gerichtsurteil drohen jetzt Sammelklagen in ganz Italien. Selbst in Langzeitstudien, die beweisen hätten sollen, dass jahrelanges Telefonieren mit dem Mobiltelefon sich nicht negativ auswirkt, wurde herausgefunden, dass ein „leichtes bis mittleres Risiko" dauerhafter intensiver Mobiltelephonie nicht ausgeschlossen werden könne. Im Juni 2012 hat auch die Weltgesundheitsorganisation die von den Mobiltelefonen ausgesendeten Strahlen als „möglicherweise krebserregend" eingestuft.

Kann die Kommission dazu folgende Fragen beantworten:

1. Kennt die Kommission dieses Urteil, und wie schätzt sie das Urteil ein?
2. Hat die wissenschaftliche Gemeinschaft die Gefährlichkeit der elektromagnetischen Strahlen durch Handys bisher unterschätzt, und wie schätzt die Kommission die Gefährlichkeit ein?
3. Welche Studien zu diesem Thema zieht man seitens der Kommission heran bzw. gibt die Kommission in Auftrag, um die Gefährlichkeit der elektromagnetischen Strahlen durch Mobiltelephone zu überprüfen?
4. Was gedenkt die Kommission im Sinne der Gesundheit der Bürger zu unternehmen?


Antwort von Herrn Šefcovic im Namen der Kommission (27. November 2012)

1. Die Entscheidung des italienischen Gerichts ist der Kommission bekannt. Die Kommission ist der Auffassung, dass Gerichtsurteile keine wissenschaftlichen Erkenntnisse darstellen.

2. Die Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit elektromagnetischer Strahlung von Mobiltelefonen waren Gegenstand zahlreicher Gutachten des wissenschaftlichen Ausschusses „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" (SCENIHR). Gemäß den jüngsten Schlussfolgerungen (2009) belegen drei unterschiedliche Forschungsansätze (epidemiologische Untersuchungen sowie in vivo und in vitro durchgeführte Studien), dass es unwahrscheinlich ist, dass die Exposition gegenüber elektromagnetischer Strahlung von Mobiltelefonen zu einem erhöhten Auftreten von Krebserkrankungen bei Menschen führt.

3.Die Kommission fordert in regelmäßigen Abständen eine unabhängige Neubewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse an und prüft dann, ob die in der Empfehlung des Rates (1999/519/EG) vorgeschlagenen Grenzwerte der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF) noch gerechtfertigt erscheinen. Die jüngste Neubewertung wird derzeit vom wissenschaftlichen Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" vorgenommen und voraussichtlich Ende März 2013 zur öffentlichen Einsichtnahme vorliegen. Bei seiner Arbeit berücksichtigt der wissenschaftliche Ausschuss sämtliche verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse.

4. Gemäß den Artikeln 168 und 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist die EU nicht zum Erlass von Rechtsvorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder zuständig, sondern die Verantwortung liegt weiterhin in erster Linie bei den Mitgliedstaaten. Daher hat die Kommission die vorgenannte Empfehlung des Rates über Grenzwerte für die Exposition gegenüber EMF vorgeschlagen, die nicht bindend ist.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
EU-Kommission, Marcolini, Arbeitsunfähigkeit, Turin


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