Ex-Verwaltungsrichter - Harmlose Maschinengewehrkugeln (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 31.08.2012, 11:49 (vor 4473 Tagen) @ Gast

Kommentar: Ab Minute 13:35 geht es wieder einmal um - was sonst - die "Pulsung". Allerdings auf eine Art und Weise, tock-tock-tock, die eher an eine Schulstunde in der Grundstufe erinnert.

In dieser Liga spielt auch Ex-Richter Bernd Irmfrid Budzinski gerne mit. Beispiel: Anlässlich der jüngsten Mobilfunk-Anhörung sagte er, geladen als Sachverständiger, im Bayerischen Landtag:

"Es ist auch noch etwas zu den Messwerten zu sagen. So weit ich informiert bin, wird immer nur der Mittelwert gemessen. Es wäre an der Zeit, einmal die Spitzenwerte zu vergleichen, die um ein Vielfaches höher sind. Zum Verständnis: Das ist in etwa so, als ob man bei einem Maschinengewehr immer auch die Pausen zwischen den Schüssen als nichtenergetisch abzieht und dann daraus einen Mittelwert mit den eintreffenden Kugeln bildet, sodass man dann natürlich zu dem Ergebnis kommt, dass die Kugeln gar nicht so schlimm sind. So ähnlich verhält es sich, wenn man hier nicht die Spitzenwerte misst."

Lieber Herr Budzinski,

soweit sind Sie schlecht informiert, denn ihr Wunsch wurde bereits erhört, noch bevor Sie der Anti-Mobilfunkszene als Experte beitraten. Die 26. BImSchV regelt unter §2 Hochfrequenzanlagen Ihre Sorge seit 1996 so:

Bei gepulsten elektromagnetischen Feldern darf zusätzlich der Spitzenwert für die elektrische und die magnetische Feldstärke das 32fache der Werte des Anhangs 1 nicht überschreitet.

Das heißt im Klartext: Wenn Sie wissen was Sie messen, können Sie mühelos aus gemessenen Mittelwerten den Spitzenwert errechnen und auf Einhaltung zur Verordnung prüfen. Ja?

Außerdem ist Ihre pauschale Behauptung unzutreffend, Spitzenwerte seien "um ein Vielfaches höher" als Mittelwerte. Das Verhältnis Spitzen-/Mittelwert (Crest-Faktor) hängt von der Signalform ab. Bei GSM-Handys ist der Unterschied groß, bei GSM-Basisstationen, die Ihnen so am Herzen liegen, ist er zu Ihrem Bedauern nur sehr klein.

Darüber hinaus ist Ihr Vergleich mit Maschinengewehrsalven zwar plakativ, jedoch polemisch. Ehrlicherweise sollten Mittelwerte nur über periodische Vorgänge gezogen werden, mit angemessen kurzer Periodendauer, wie es z.B. auch bei der Ihnen bekannten 50-Hz-Netzspannung gemacht wird. Was Sie als 230 V(AC) kennen, ist ein Mittelwert, der Spitzenwert ist 325 V(AC). Ein mit 230 V(DC) gespeister Heizlüfter wärmt genauso gut wie ein mit 230 V(AC) gespeister. Deshalb hören die 230 V(AC) auch auf den schönen Namen "Effektivwert".

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Nachhilfe, Sachverständiger, Verwaltungsrichter a. D. Budzinski


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