Verlängerung trotz Veränderungssperre ??? (Allgemein)

Raylauncher @, Sonntag, 27.12.2009, 20:17 (vor 5451 Tagen) @ KlaKla

Ein Blick in die EMF-Datenbank, zeigt mir, wie es heute in Gräfelfing aussieht. Der kritische Standort Nr. 5 in der Würmstraße ist nicht mehr vorhanden. Da scheint wohl der Vertrag ausgelaufen zu sein und die Betreiber haben keine Verlängerung gekommen. Anders sieht es dagegen mit den als kritisch bezeichneten Standort Nr. 1 und 2 aus. Da hat es Verlängerungen gegeben. Für Nr. 2 (Standortbescheinigung Nr. 530823) im Oktober 2006 und für Nr. 1 (Standortbescheinigung Nr. 530148) im April dieses Jahr.

Wie erklärt es sich nun, dass Standort Nr. 2 im Oktober 2006 trotz Veränderungssperre eine Verlängerung bekam und im April 2009 auch der als kritisch bezeichnete Standort Nr. 1?


Die Erteilung einer Standortbescheinigung ist grundsätzlich unabhängig von Vertragsangelegenheiten. Solange sich an den Funkparametern des Standortes nichts ändert, muss keine neue Bescheinigung beantragt werden. Die Erteilung einer neuen Bescheinigung deutet somit auf eine Änderung der Anlage hin. Dies kann z.B. die Einrichtung eines neuen Dienstes (UMTS), die Nutzung durch einen weiteren Netzbetreiber oder der Umbau der Antennenanlage sein.

Raylauncher


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