Wir üben Desinformieren (19): Airpods strahlen 1. Klasse (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 15.11.2025, 23:01 (vor 1 Tag, 4 Stunden, 16 Min.)

An den Lagerfeuern der Anti-Mobilfunk-Szene erzählen sie sich gerne die Geschichte, "Airpods", das sind die Bluetooth-Kopfhörer von Apple, seien hochgefährliche Bluetooth-Klasse-1-Geräte. Mit erlaubten 100.Milliwatt Sendeleistung würden sie 100 Meter weit strahlen und noch viel besser das nahe Hirn der Benutzer verstrahlen. Klingt plausibel und ist doch ausgemachter Blödsinn.

Bluetooth-Geräte werden in drei Klassen eingeteilt, die jeweils unterschiedliche maximale Sendeleistungen erlauben: Klasse 1 bis zu 100 Milliwatt, Klasse 2 bis zu 10 Milliwatt und Klasse 3 bis zu 1 Milliwatt. Handelsübliche Bluetooth-Kopfhörer mit maximal 10 Meter Reichweite gehören Klasse 2 an. Doch in diversen Artikeln und Blogs – zum Beispiel bei Environmental Health Trust (EHT) bei Gelegenheitswarnern oder auf Seiten von Hokuspokus–Schutzprodukten und selbstverständlich auch bei Diagnose-Funk werden Airpods gerne als "Bluetooth-Klasse 1-Geräte" etikettiert. Manche Texte warnen davor, dass die Geräte "bis zu 100 Meter weit senden" und die Strahlung direkt am Kopf freigesetzt wird. Solche Formulierungen klingen dramatisch und vermitteln den Eindruck einer potenziell hohen HF-EMF-Belastung. Die Quellen, die solche Behauptungen aufstellen, stützen sich meist auf die Klassendefinitionen oder die maximale erlaubte Sendeleistung von Bluetooth-Geräten, stellen aber keine überprüfbaren Messungen bereit.

Unbelegte Behauptung

Eine Recherche förderte jetzt zutage: Für keine der mittlerweile vier Airpod-Generation gibt es eine offizielle, verbindliche Quelle, die die Geräte als Bluetooth-Klasse 1 ausweist. Apple selbst nennt in den technischen Spezifikationen nur die Bluetooth-Version, nicht aber die Klassenzuordnung oder die Sendeleistung und bewirbt auch nicht eine besonders hohe Reichweite. Auch die US-Genehmigungsbehörde FCC veröffentlicht keine direkte Klassenzuordnung; die FCC-Testberichte dokumentieren lediglich "gemessene Sendeleistungen und SAR-Werte". Aller Voraussicht nach haben alle oben genannten Quellen von EHT ungeprüft abgeschrieben.

Maximal 19 mW, statt 100 mW

Am Beispiel der Airpods 3 lässt sich das genauer einordnen: Der FCC-Testberichte BCG-A2565 zeigt eine maximale Sendeleistung von weniger als 19 Milliwatt. Das liegt ersichtlich deutlich unter den maximal zulässigen 100 Milliwatt, die Klasse-1-Geräten erlaubt ist, aber über 10 Milliwatt, die Grenze für Klasse 2. Nur deshalb fallen Airpods 3 formal unter Klasse 1. Gleichzeitig bleibt die reale HF-Exposition weit unter den Referenzwerten und die SAR-Werte bewegen sich deutlich unter den von der FCC festgelegten Limits.

Die dramatischen Warnungen vor Airpods beruhen allesamt darauf, dass die Bluetooth-Klasse 1 zwar maximal 100.mW Sendeleistung zulässt, kein Gerätehersteller aber gezwungen ist, die maximale Sendeleistung auch auszuschöpfen. Ein Klasse-1-Gerät darf theoretisch mit bis zu 100 mW Leistung senden, muss dies aber nicht. Ein simpler Plausibilitätstest macht deutlich, warum: Würde ein Airpod tatsächlich mit 100 mW Dauerleistung senden, der bauartbedingt winzige Akku der Geräte wäre nach mutmaßlich 15 Minuten erschöpft. Die Warnungen vor angeblich strahlungsintensiven Airpods beruhen folglich auf der Desinformation, ein Klasse-1-Gerät wäre ein 100-mW-Dauerstrahler im Ohr.

Sendeleistungsregelung

Wenn ChatGPT ordentlich recherchiert hat, ist zudem eine Leistungsregelung üblich und in der Bluetooth-Spezifikation auch vorgesehen. Viele Bluetooth-Geräte regeln daher die Sendeleistung dynamisch anhand der Verbindungssituation (link-adaptive power control). Das heißt im Klartext: Ist ein Airpod im Ohr mit einem iPhone in der Hosentasche gekoppelt, verhält sich der Airpod wie jeder andere Bluetooth-Kopfhörer und sendet nicht mit 100 mW, sondern ganz unaufgeregt mit der Minimalleistung, die zur Aufrechterhaltung der Verbindung erforderlich ist.

Hinweis: Dieses Posting entstand in Kooperation mit ChatGPT, dem ich die Recherche anvertraut habe.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Wir üben Desinformieren (19): Airpods strahlen 1. Klasse

H. Lamarr @, München, Sonntag, 16.11.2025, 21:44 (vor 5 Stunden, 33 Minuten) @ H. Lamarr

An den Lagerfeuern der Anti-Mobilfunk-Szene erzählen sie sich gerne die Geschichte, "Airpods", das sind die Bluetooth-Kopfhörer von Apple, seien hochgefährliche Bluetooth-Klasse-1-Geräte.

Memon, Rosenheim, berüchtet:

Im März 2019 sorgte ein internationaler Appell für Aufruhr: Darin fordern 250 Wissenschaftler aus über 40 Ländern die Vereinten Nationen (UN) und die WHO zum Schutz vor nicht-ionisierenden elektromagnetischen Feldern (EMF) auf. „Zahlreiche kürzlich erschienene wissenschaftliche Publikationen haben gezeigt, dass EMF lebende Organismen weit unterhalb der meisten international und national geltenden Grenzwerte schädigen“, heißt es darin.
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Zu den Unterzeichnern des Appells gehört unter anderem Jerry Philips, Professor für Biochemie an der University of Colorado in Colorado Springs. Er hält den Einsatz von kabellosen Kopfhörern für bedenklich: „Ich finde es besorgniserregend, dass die AirPods direkt im Ohrenkanal platziert werden und so das Gewebe im Kopfbereich einer relativ hochgradigen Radiofrequenzstrahlung ausgesetzt ist“, zitiert ihn das US-Magazin medium.

Memon hat bereits 2018 auf diese besorgniserregenden Nachrichten reagiert und speziell für Apple AirPods den memonizerEARPHONE entwickelt. Aufgrund zahlreicher Kundenanfragen gibt es zudem seit Juli 2019 auch für Hörgeräte den memonizerHEARING AID und seit 2021 den memonizerHEADSET. Alle drei Produkte kompensieren die negativen Auswirkungen von Elektrosmog, der durch die Bluetooth-Strahlung entsteht.

Aufruhr in der Echokammer

Bei dem besagten Appell handelt es sich um den von Martin Blank anno 2015 gestarteten. Dass dieser Appell für "Aufruhr" gesorgt haben soll, behauptet allein Memon. Tatsächlich verebbte auch dieser Elektrosmog-Appell wie bislang alle seine Vorgänger und Nachfolger ohne die erwünschte Wirkung. Blanks Sohn R. fand den Appell aber wahrscheinlich trotzdem toll.

Wie gut, dass es die DSGVO gibt

Memon hat den Appell augenscheinlich erst 2019 zur Kenntnis genommen haben. In einem Anfall übersinnlicher präkognitiver Wahrnehmung will die Firma aber bereits ein Jahr zuvor auf die besorgniserregenden Nachrichten des Appells reagiert haben, indem sie u.a. speziell für Airpods neue Hokuspokusprodukte vom Typ "Memonizer" entwickelte. Ginge es mit rechten Dingen zu, müssten volljährige Käufer eines Memonizers mMn in ständiger Angst leben, dass ihnen die Erlaubnis entzogen wird, an politischen Wahlen teilzunehmen. Mit Inkraftreten der DSGVO konnten diese bedauernswerten Personen endlich erleichtert aufatmen. Die Worte "Bluetooth" oder "Airpod" tauchen in dem besagten Appell übrigens kein einziges Mal auf ...

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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